Integrierte Aufgaben – und Finanzplanung

Bau- und Raumentwicklungsdepartement S.  141

Ziel-Nr. / Mass- Nr 3.1.1 K- 03 Neubau Veloverkehrsanlage Sarnen-Kerns (Vorprojekt liegt vor)

Herr Präsident

Meine Damen und Herren

Bereits vor 10 Jahren war der Radweg von Sarnen nach Kerns im IAFP aufgeführt. Da noch immer nichts zu sehen ist, hätte man annehmen können, das Projekt sei unter den Tischen gefallen, aber dem ist nicht so. Auch im IAFP 2024-2029 ist von dem inzwischen als Veloverkehrsanlage benannten Jahrzentprojekt zu lesen. Wie es scheint, bekommt jetzt die Veloverkehrsanlage mit einem Vorprojekt neuen Schwung.  Das ist erfreulich, denn Handlungsbedarf ist notwendig, weil die Situation auf diesem Abschnitt allgemein gefährlicher wird.

Die SP-Fraktion ist interessiert vom Landammann genaueres über das Vorprojekt zu erfahren und ob weitere Massnahmen für die Verkehrssicherheit der Fussgänger, die bei der Deponie die Strasse überqueren, der Mofas, der talwärts fahrenden Velos, sowie für die die Ein- und Ausfahrten bei der Kurve zu den Siedlungen beim Schneggenhubel geplant sind. Besten Dank für entsprechende Informationen.

Josef Allenbach

Kantonsrat SP Obwalden

 

Budget

Antrag generelle Lohnerhöhung

Herr Präsident

Meine Damen und Herren

Die generelle Lohnerhöhung gilt als Teuerungsausgleich. Ohne Teuerungsausgleich kommt es zu einem Reallohnverlust. In der vergangenen Lohnrunde 22/23 wurde die Teuerung von 2.88% lediglich mit einer generellen Lohnerhöhung von 0.5% berücksichtigt, was zu einem deutlichen Reallohnverlust führte. Bedauerlicherweise wird auch im aktuellen Budget die Teuerung nur teilweise berücksichtigt. Dies hat ernsthafte Auswirkungen auf alle Angestellten, insbesondere auf langjährige und treue Mitarbeiter, die von individuellen und strukturellen Maßnahmen kaum profitieren.

Es ist bekannt, dass der Kanton seit Jahren nicht die erforderlichen finanziellen Mittel für die angemessene Besoldung der Angestellten bereitstellt. Die Begründung mit der ungünstigen finanziellen Situation des Kantons ist nachvollziehbar. Darum ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, wie der Kanton seine Aufgaben und Verantwortungen gegenüber dem Personal wahrnehmen kann.

Wird die Korrektur einfach in die Zukunft verschoben, erfolgt der Aufschub zu Lasten der Mitarbeitenden z.B. durch eine höhere Fluktuation mit längeren offenen Stellenvakanzen und schadet schlussendlich dem Image des Arbeitgebers.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht nur Mittel in das Personalbudget fliessen, sondern auch ein Fluktuationsgewinn von CHF 350’000 erwartet wird, wie auf Seite 66 des Budgets unten angegeben. Die durch den Antrag entstehenden Mehrkosten belaufen sich auf etwas weniger als diesen Fluktuationsgewinn, nämlich rund CHF 342’000.

Die Eskalation des Problems sollte nicht als Lösung betrachtet werden. Vielmehr ist es vernünftig, durch die Annahme dieses Antrags Verantwortung zu zeigen und langfristig die Arbeitsmotivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu fördern.

Ich danke für eure Aufmerksamkeit und bitte um Unterstützung für diesen wichtigen Antrag.

Josef Allenbach

Kantonsrat SP Obwalden

 

 

 

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