3 – Kantonsratsbeschluss über den Selbstbehalt bei der Individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für das Jahr 2024

Votum zum Eintreten

Herr Präsident
Geschätzte Damen und Herren

Die Prämienverbilligung dient dem sozialen Ausgleich und es ist an uns, diesen Auftrag verantwortungsvoll umzusetzen. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass diese Unterstützung bedürftigen Personen zugutekommt.

Besonders in den letzten zwei Jahren, in denen die Prämien besonders stark stiegen, waren die Kantonsbeiträge mit rund 5 Mio. sogar tiefer als noch z.B. vor 10 Jahren, wo der Kantonsbeitrage noch rund 9 Mio. betrug. Entsprechen stieg die Prämienlast für die Versicherten.

Mit dem Selbstbehalt steuern wir den Unterstützungsbeitrag. Der Selbstbehalt von 10% basiert auf einer Modellrechnung, die zwar eine grobe Richtung vorgibt, jedoch nicht den Anspruch auf eine exakte Punktlandung erhebt. Dies wird durch Erfahrungen aus den letzten 10 Jahren bestätigt, in denen ein beträchtlicher Betrag (rund 31.5 Mio.) neben den effektiv ausgezahlten Beiträgen in der Staatskasse verblieb.

Mit diesem Wissen und der jahrelangen Erfahrung darf in der Praxis der theoretische berechnete Finanzbedarf der Realität angepasst werden und somit ist ein Selbstbehalt von 10% angemessen, auch wenn der gemäss Modellrechnung Beiträge ergibt, die über dem budgetierten Betrag liegen.
Die SP ist für eintreten und unterstützt den Antrag der Regierung mit einem Selbstbehalt von 10% bei der individuellen Prämienverbilligung.

 

Danke für eure Aufmerksamkeit

Votum Detailberatung (3.4 Prozentsatz für den Selbstbehalt 2024)

Herr Präsident

Geschätzte Damen und Herren

ich möchte Sie dazu ermutigen, die individuelle Prämienverbilligung (IPV) mit einem Blick auf die langfristige Wirksamkeit zu betrachten. In den vergangenen 10 Jahren ist deutlich geworden, dass das Budget, das für diese wichtige soziale Massnahme vorgesehen ist, nicht in vollem Umfang genutzt wird. Dies liegt zum Teil am Selbstbehalt, den veränderten finanziellen Verhältnissen zwischen der Modellrechnung und dem Verfügungszeitpunkt und dem nicht Einreichen von Anträgen durch die Berechtigten.

Der derzeitige Selbstbehalt von 10% bietet theoretisch die Möglichkeit eines Budgetüberschusses. Jedoch zeigt die Realität der letzten Jahre, dass dies nicht geschieht. Bereits im Vorjahr haben wir einen Selbstbehalt beschlossen, der 0.5 Mio. über dem Budget lag. Das hat in der Praxis dann zu keinen Mehrausgaben geführt. Im Gegenteil, noch nie sind so hohe Beträge in der Staatskasse verblieben. Statt Mehrausgaben sind in den letzten zwei Jahren jeweils über 4 Mio. ungenutzt liegengeblieben, was nicht nur bedeutet, dass der soziale Ausgleich nur teilweise erreicht wird, sondern auch, dass dieses Geld nicht in die Wirtschaft fliesst.

Unser Budgetprozess ähnelt dem Zielen in einem Schiessstand. Wenn eine Schützin wiederholt feststellt, dass ihre Schüsse zu tief sind, muss sie das Visier korrigieren, um näher an die Mitte heranzukommen und ins Schwarze zu treffen. Ebenso müssen wir, basierend auf unseren jahrelangen Erfahrungen, unser IPV-Visier anpassen, um dem budgetierten Betrag näher zu kommen und nicht erneut um 4 Mio. danebenzuliegen

In Anbetracht dieser spezifischen Situation und unserer langjährigen Erfahrungen haltet die SP-Fraktion es für vertretbar, den Selbstbehalt auf 10% festzulegen. Dies wird dazu beitragen, das Budget genauer abzubilden und sicherzustellen, dass die für den sozialen Ausgleich vorgesehenen Mittel effektiver eingesetzt werden.

Ich möchte auch die anderen Fraktionen ermutigen, flexibel zu denken und die Entscheidung auf der Grundlage von Erfahrungen zu treffen, anstatt mit einem höheren Selbstbehalt pedantischer Bürokratie zu betreiben. Das stärkt das Vertrauen ins Parlament, das heisst Verantwortung zu übernehmen, das ist glaubwürdige Sozialpolitik?

Danke für eure Aufmerksamkeit

Josef Allenbach, SP Kantonsrat, 14.3.2024

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