Kantonsratssitzung vom 26. Oktober 2023

Geschäft Nr. 32.23.11, Wirkungsbericht IPV

  Der RR stellt im Bericht zur Wirkung der IPV, Zusammenfassung, gestützt auf die Analyse der Ecoplan AG, fest, die IPV bewirke in OW bei den anvisierten Personengruppen eine merkliche Entlastung. Die Nettoprämienbelastung liege unter dem schweizerischen Durchschnitt. Daher bestehe kein akuter Handlungsbedarf. Das System der IPV funktioniere in OW. Im Grossen und Ganzen ist das anzuerkennen. Dennoch sind einige Verbesserungen notwendig. Die Analyse stellt fest, dass keine groben Ungleichheiten der verschiedenen Haushalte bestehen. Also nur keine groben Ungleichheiten, aber doch Ungleichheiten?

Mit punktuellen Anpassungen können selbst nach Auffassung des RR allenfalls eine Erweiterung der Anzahl der IPV-Berechtigten erzielt, die Berechtigungen transparenter dargestellt und die Abläufe vereinfacht werden. Daher will der RR die Vorschläge der Ecoplan AG evaluieren (Bericht S. 3). Der RR will, wie er schreibt, einzelne Punkte vertieft untersuchen und basierend auf der Diskussion im Kantonsrat eine Gesetzesvorlage 2024 vorlegen. Der RR ist da sehr zurückhaltend, zu zurückhaltend und gibt sich eher selbstzufrieden. Insofern sind wir mit dem Wirkungsbericht, bzw. mit den Konsequenzen, die gezogen werden sollen, nicht zufrieden. Nur keine Mehrarbeit und wenn dann nur eine sehr kleine. Man habe keine Ressourcen. Wer hat denn die Ressourcen verkleinert? Der RR und eine Mehrheit des KR. Die Ecoplan zeigt einige Problempunkte und Ansatzpunkte für Optimierungen auf (S. 57/58). Wir fordern den Regierungsrat auf, die Optimierungen an die Hand zu nehmen. Einige Verbesserungen sind nach Meinung der SP unbedingt erforderlich. Dazu schlagen wir entsprechende Anmerkungen vor, die wir in der Detailberatung begründen werden.

Die wachsenden Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien fressen immer mehr vom Haushaltbudget ab. Im Moment sind dies die drängendsten Probleme der Menschen in der Schweiz. Wir können und müssen in einigen Punkten Gegensteuer geben. Die Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, der untere und mittlere Mittelstand in OW kommen immer mehr in Bedrängnis, zumal deren Steuern nicht so gesenkt wurden wie diejenigen der Reichen. Ich habe den Eindruck, dass wir in OW den Reichen den roten Teppich auslegen, die unteren sozialen Schichten aber zu wenig unterstützen.

Ausser den Vorschlägen, die wir in den Anmerkungen aufführen und die wir in der Detailberatung begründen, sehe ich in folgenden Themen Handlungsbedarf:

  • 23 % aller IPV-beziehende Haushalte, rund 1’030 Haushalte, weisen eine Nettoprämienbelastung (als nach Zahlung IPV) von über 11.25 % des massgebenden Einkommens auf. (Bericht S. 7). Das sind eindeutig zu viel. Also Handlungsbedarf.
  • Die IPV-Bezugsquote von 26,8 % (2020) ist zu tief und liegt damit unter dem anvisierten Ziel von 33%. Also Handlungsbedarf!
  • Die IPV-Ausgaben für die EL/SH -Beziehenden haben sich zwischen 2011 und 2020 um 74 % erhöht. Knapp 1/5 der IPV-Beziehenden sind EL- oder SH-Beziehende, welche mit 38 % einen grossen Anteil am gesamthaft ausbezahlen IPV-Volumen beziehen. (Ecoplan S. 2). Entsprechend weniger IPV gab es zu verteilen für den Rest der Bevölkerung: Insgesamt wurde der Topf der IPV-Beiträge für den Rest der Bevölkerung in den Jahren 2011 bis 2020 um 23 % kleiner (Ecoplan S.11). Diese Entwicklung wird sich weiter akzentuieren, da die Zahl der El-Beziehenden mit der demografischen Alterung weiter zunehmen dürfte (Ecoplan S. 29). Das trifft vor allem den unteren und mittleren Mittelstand. Also Handlungsbedarf!

 

Wir fordern den Regierungsrat auf, die notwendigen Verbesserungen an die Hand zu nehmen und dem Kantonsrat nächstes Jahr vorzulegen.

 

Anhang über die Anmerkungen zum Bericht des Regierungsrats zur Wirkung der Individuellen Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) vom 22. August 2023

 

  1. 10

2.6 IPV-Anspruch junger Erwachsener in Ausbildung

Anmerkung Kantonsrat

Die finanziellen Verhältnisse der Eltern sind für die IPV- Berechnung der jungen Erwachsenen in Ausbildung zu berücksichtigen.

Begründung

In Obwalden werden die Finanzverhältnisse der Eltern bei der IPV-Berechnung junger Erwachsener (19 – 25 Jahre) nicht berücksichtigt.  Der selbständige IPV-Anspruch junger Erwachsener in Ausbildung kann dazu führen, dass junge Erwachsene trotz wohlhabender Eltern einen vollen IPV-Anspruch haben. Das ist stossend. Der Regierungsrat ist selbst der Auffassung, dass sich eine Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse von Eltern und jungen Erwachsenen wohl rechtfertigen lasse und auch umsetzbar sei. Nach Ecoplan veranlagen 19 Kantone die jungen Erwachsenen in Ausbildung zusammen mit ihren unterhaltspflichtigen Eltern respektive die Berücksichtigung ihrer Finanzverhältnisse. Dies machen 19 Kantone, also die grosse Mehrheit der Kantone. Nur sieben Kantone, darunter eben auch Obwalden berücksichtigen die Finanzverhältnisse der Eltern nicht.

Ist es richtig, dass Kinder von schwerreichen Eltern Prämienverbilligung erhalten? Wir sind gegen ein Giesskannenprinzip. IPV sollen nur die erhalten, die darauf angewiesen sind.  Der Regierungsrat lehnt die Berücksichtigung der Finanzverhältnisse der Eltern in erster Linie wegen eines merklichen Mehraufwands ab. Damit kann ein stossendes System nicht gerechtfertigt werden. Das Rad muss nicht erfunden werden. Man kann die Lösung der 19 Kantone heranziehen, welche die Finanzverhältnisse der Eltern berücksichtigen.

26.10.2023

Guido Cotter

Bemerkungen:

Junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren erhalten IPV, soweit sie den Nachweis erbringen, dass sie sich in einer Erstausbildung im Sinne des Steuerrechts befinden.

Laut Gesetz müssen Eltern die Erstausbildung ihres Kindes finanzieren, auch wenn dieses bereits erwachsen ist (Art. 277 ZGB).

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