Wirkungsbericht zur Individuellen Prämienverbilligung

Votum Josef Allenbach, Kantonsrat SP-Obwalden
Kantonsrastsitzung vom 26. Oktober 2023

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Die Wirksamkeitsanalyse ist sehr umfassend, aufschlussreich und übersichtlich gestaltet. Sie zeigt einige Optimierungsmöglichkeiten auf, die aber bei der Regierung nur wenig Gehör finden.  Im Fazit des RR geht hervor, dass insgesamt 9 Mal auf Beibehaltung des aktuellen Systems entschieden wurde und nur 2 Mal auf Anpassung.  Die Auswirkungen des Wirkungsberichtes werden sich somit in sehr bescheidenem Rahmen halten. Ist das Obwaldner System wirklich so gut, oder kann noch mehr optimiert werden?

Im schweizerischen Vergleich ist die Nettoprämienbelastung in fast allen Kantonen höher als in Obwalden. Das hört sich gut an, tröstet aber jene, die einen grossen Teil des Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben müssen, nur wenig. Verglichen wird jeweils die durchschnittliche Prämienbelastung. Die Streuung innerhalb der vergleichsgruppen zeigt aber eine grosse Bandbreite auf.
Kritischer zu betrachten ist, dass die Prämien zwischen 2011 bis 2020 massiv gestiegen sind, rund 30%, während in Obwalden die Pro-Kopf-IPV Ausgaben im gleiche Zeitraum um rund 3% abgenommen haben (S8). Der Kantonsanteil ist seit Jahren unter dem schweizerischen Durchschnitt. Zusätzlich liegen die effektiv ausbezahlten Beiträge seit Jahren unter der gesetzlich budgetierten IPV und rund 14% der Berechtigten erhalten seit Jahren keine Unterstützung

Die IPV ist eine soziale Ausgleichsmassnahme mit dem Ziel, die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Der Bund gibt als Richtwert für die anspruchsberechtigte Bevölkerungsgruppe ca. 33% an. Man muss also nicht an der Armutsgrenze leben, um Anspruch auf Prämienverbilligung zu haben. Obwalden erreichte im Jahr 2022 nur 23.5% der Bevölkerung.
Diese Mängel werden im Wirkungsbericht aufgezeigt. Jetzt liegt es an uns, zu handeln, damit in einem nächsten Wirkungsbericht diese Mängel nicht nochmals erscheinen.

Und das komplizierte und aufwendige System der IPV könnten wir und ersparen, wenn bei den Krankenkassenprämine wie bei anderen Sozialversicherungen die Beiträge nach Einkommen abgestuft würden.

Die SP ist mit den Ergebnissen und Empfehlungen des Wirkungsberichtes zufrieden, mit dem Fazit der Regierung etwas weniger. Wir haben die Empfehlungen der Analyse zur Anpassung des Systems aufgenommen und vier Anmerkungen eingereicht.

Mehr dazu in der Detailberatung.

 

Anmerkung 2.3 Wechsel von der Ausbildung in die Erwerbstätigkeit

Als Berechnungsgrundlage für das massgebende Einkommen dient jeweils die zwei Jahre zurückliegende definitive Steuerveranlagung. Dies führt zu ungerechtfertigten Auszahlungen der IPV. Eine Berechnung der IPV basierend auf den aktuellen Steuerdaten berücksichtigt positive und negative Einkommensveränderungen und ermöglicht eine gezielte Unterstützung der tatsächlich Berechtigten. Die Steuerverwaltung hat den Rückstand in der Veranlagung entsprechend aufzuarbeiten, dass dies mittelfristig für alle IPV-Berechnungen möglich ist.

 

Anmerkung: 2.4 Nettoprämienbelastung der Rentner senken
Im Wirkungsbericht (S 35 Punkt 2) wird festgehalten, dass alleinstehende Rentner die höchste Nettoprämienlast haben. Im Durchschnitt 12.1%. Deshalb wird im Bericht auf Seite 49 vorgeschlagen, eine Senkung der Richtprämie für Rentner zu prüfen.
Die Richtprämie und die Mittlere Prämie ist ein von Obwalden definierter Wert. Bereits jetzt gibt es verschieden Richtprämien und Mittlere Prämien (Bericht S. 20). Sie tragen den Versicherten, den Kindern, den jungen Erwachsenen und den Erwachsenen in ihren speziellen Lebensphasen Rechnung.  Es gibt also bereits jetzt drei Personenkategorien.

Die Rentner sind ebenfalls in einer speziellen Lebensphase, die entsprechend berücksichtigt werden soll. Diese Massnahem nicht prüfen zu wollen und von einer Bevorzugung einer Personengruppe zu reden, ist deshalb nicht stichhaltig.

Im Alter ist das Krankheitsrisiko höher, entsprechend können nicht die günstigsten Versicherungsmodelle mit den höchsten Franchisen gewählt werden. Entsprechend höher ist die Prämienbelastung. Neben den Mieten sind die Krankenkassenprämien das grösste Risiko für Altersarmut. Und die Altersarmut ist auch in Obwalden ein Thema. Schweizweit steht Obwalden nicht gut da. Nur SG, TI, NW und TI haben einen höheren Anteil, OW ist auf dem 5. letzten Platz. Eine Richtprämie für Rentner könnte dies berücksichtigen und mildern. Es geht nicht um eine Bevorzugung der Rentner, es geht um Generationengerechtigkeit, die den Lebensumständen in einer Lebensphase Rechnung trägt, so wie das bereits bei den Kindern und jungen Erwachsenen realisiert wurde.
Der Regierungsrat soll diese Empfehlung aufnehmen und überprüfen.

 

2.6 Abschaffung variabler Selbstbehalt
Ziel dieser Anmerkung ist es, die Prämienlast für die untere Mittelschicht zu mildern.

Bei der IPV gilt ein Selbstbehalt von ca. 10% auf das anrechenbare Einkommen. Ab 35’000 Franken steigt der progressiv um 0.01 Prozent auf 100 Franken.
Der Bericht empfiehlt, den variablen Selbstbehalt abzuschaffen, um damit die Familien der unteren Mittelschicht zu entlasten (S. 50). Dieser variable Selbstbehalt führt vor allem bei Familien und Paaren zu höheren Nettoprämienbelastungen (Bericht Seite 50,51,52)

Bereits der fixe Selbstbehalt von 10 % des anrechenbaren Einkommens erhöht in Franken den Selbstbehalt bei höheren Einkommen. (10 % von 35’000.- sind 3’500 , 10% von 45’000 sind 4’500.-/ Progressiv wären es 4950.-)

Eine zusätzliche progressive Zunahme des Selbstbehaltes ist nicht notwendig. Da es im Budget der IP noch Spielraum hat, kann diese Massnahem kostenneutral realisiert werden. Die SP unterstütz deshalb die Anmerkung zum Punkt 2.6

 

2.8 Antragssystem vs Automatismus

Sind die IPV-Ausgaben zur Unterstützung der wirtschaftlich Schwachen nur Mehrkosten? Wir haben uns verpflichtet des Landes Ehre und Wohlfahrt nach Kräften zu fördern, also zum Wohl von Leute und Land zu politisieren. Diese IPV-Beiträge sind eine Investition ins soziale Klima und fliessen auch in die lokale Wirtschaft. Man darf sie deshalb nicht allein unter dem Aspekt des Finanzhaushaltes betrachten. Auf Seite 55 im Bericht werden die Mehrkosten bei einem Wechsel zum Automatismus mit einem roten X markiert und somit als negativ bewertet. Mit einer weiter gefassten Optik dürfte dort auch ein anderes Zeichen stehen. Immerhin wurden im Jahr 2022 rund 23% oder ca. 1700 Begünstigte nicht unterstützt. Ein Ziel der möglichen Anpassungen ist es, das System zu verbessern. Mit Blick auf eine optimierte Wirksamkeit könnte da auch ein grünes Häklein stehen.
und mit Blick auf eine optimierte Wirksamkeit ist bei nicht eingereichten Antragsformularen eine Erinnerung sicher verhältnismassig, da es sich vermutlich nicht um einen bewussten Entscheid für einen IPV-Verzicht handelt.
Immerhin wird eine Digitalisierung des Antrags, mit bereits ausgefüllten Formularen eine willkommene Dienstleistung sein.

 

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