Geschäft Nr. 33.22.12

Aufgaben und Finanzplanung IAFP 2024 bis 2029 – Budget 2024

 Budget 2024

  1. 124 VD IPV

Im Budget 2024, Seite 124, ist für das Jahr 2024 ein Bundesbeitrag von Fr. 14’106’4000.—budgetiert. Nach einer Anfrage erklärte RR D. Wyler am 23.11.2023, es sei nun mit einem Bundesbeitrag von Fr. 14’478’285.—zu rechnen, d.h. Fr. 371’885.—mehr. Wer profitiert nun davon, die IPV- Berechtigten oder der Kanton?

Im Kanton NW sind es Fr. 800’000.—mehr Bundesbeitrag als budgetiert.  Eine Kommission des Landrates NW fordert, dass die zusätzlichen Bundesgelder zur Auszahlung kommen (OZ 22.11.2023).

Warum werden die zusätzlichen Bundesgelder von Fr. 371’885.—nicht budgetiert? Beim Ausgleichzins wird der Mehraufwand von Fr. 330’000.—nachbudgetiert.

 

  1. 151 BKD

5013 – 3611.14 Fachhochschule Luzern

Die SP stimmt der Erhöhung der Trägerrestfinanzierung im Leistungsauftrag 2024 bis 2027 um 0,5 % zu, also von Fr. 3’708’100.— auf 3’785’352.00.  Die Erhöhung macht also Fr. 77’252.—aus. So soll die Forschung und Entwicklung gefördert und der zentralschweizer Bildungs- und Wirtschaftsstandort gestärkt werden, was nach unserer Auffassung zu unterstützen ist.

Den Antrag der SVP, dass die erwähnten Mehrkosten innerhalb des BKD zu kompensieren sei, lehnt die SP ab. Die SVP sagt nicht, wo innerhalb des BKD kompensierte werden soll. Im Übrigen werden die budgetierten Softwarekosten von Fr. 125’000.—für ein Programm «Stipendien» gestrichen. Dies kann als Kompensation betrachtet werden.

 

IAFP 2024 – 2029

  1. 8 und 20 Bevölkerungsentwicklung und finanzpolitische Zielsetzung

In der Prognose geht der RR davon aus, dass die Bevölkerung, die 2022 38’700 beträgt, 2035 auf 42 075 und 2050 auf 44’000 steigt, also eine Zunahme von 14 %. Zur finanzpolitischen Zielsetzung ist auf S. 20 Folgendes festgehalten:

«Die Steuerpolitik ist darauf angelegt, dass günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung von natürlichen und juristischen Personen geschaffen werden. Zudem soll in der Unternehmungsbesteuerung weiterhin eine schweizerische Spitzenposition gehalten werden.»

Wollen wir wirklich, dass die Bevölkerung in OW immer mehr zunimmt? Mit den finanzpolitischen Zielen wird bewusst eine Zunahme der Wohnbevölkerung angestrebt. Auf die negativen Seiten dieser Zunahme wird nicht hingewiesen. Man lockt mit niedrigen Steuern natürliche und juristische Personen an und klagt dann über die Zuwanderung, den Verkehr, die steigenden Mietzinse und die steigenden Preise für Wohneigentum usw. Diese Politik fügt auch Schaden zu. Wollen wir das? Ich denke, wir müssen unsere entsprechende Politik überdenken, ändern, anpassen.

 

  1. 60 Nr. 22 FD-Personalamt

Es sind beim Personalamt verschiedene Schwerpunkte erwähnt. Ist auch eine Teilrevision der Personalverordnung geplant? Ist dabei auch eine Heraufsetzung der Altersgrenze der Kantonsangestellten geplant? 2016 hat Adrian Haueter eine Motion i. S. Altersgrenze der Kantonsangestellten eingereicht. Nach Art. 50 Staatsverwaltungsgesetz endet das Dienstverhältnis mit dem Ende des Monats, in welchem die AHV-Altersgrenze erreicht wird. In begründeten Fällen kann es bis zwei Jahre über die AHV-Altersgrenze hinaus fortgesetzt werden, sofern dies im Interesse des Kantons liegt. Der Kantonsrat hat 2017 der Umwandlung der Motion Haueter in ein Postulat zugestimmt, dann aber das Postulat abgelehnt. Das Thema ist heute aktueller geworden beim gegenwärtigen grossen Fachkräftemangel. Wie vor wenigen Tagen die Medien berichten, hat sich der Fachkräftemangel in der Schweiz verschärft und einen Höchststand erreicht. Es fehlen so viel Fachkräfte wie noch nie. Ein Grund dafür sei, dass in den kommenden Jahren mehr Personen pensioniert werden, als neu in den Arbeitsmarkt eintreten. Wir sind auch auf Pensionierte in vielen Bereichen angewiesen.  Deswegen soll unter anderem nun die Altersgrenze der Kantonsangestellten hinaufgesetzt werden.

 

  1. 99 VD Departementale Massnahmen

Nr. 1.3.1 Überführung Vollzug IPV an die Ausgleichskasse. Warum soll in Zukunft die Ausgleichskasse den Vollzug übernehmen?  Ist dies definitiv? Hat diese Übernahme personelle Konsequenzen?

 

  1. 169 BRD Flugplatz Kägiswil

Für das Jahr 2025 ist eine Ausgabe von Fr. 500’000.—Flugplatz Kägiswil, Kauf und Teilrückbau vorgesehen. Wie verhält es sich damit?

Der Regierungsrat teilte in einer Medienmitteilung am 10.11.2023 mit, die Regierung könne den Mietvertrag mit der Flugplatzgenossenschaft OW (FGOW) nicht über den 31.12.2023 verlängern, weil die FGOW bis zu diesem Zeitpunkt nicht über die notwendige Betriebsbewilligung des BAZL und ein genehmigtes Betriebsreglement verfügen werde. Gegen das Umnutzungsgesuch der FGOW seien zahlreiche Einsprachen eingegangen. Das BAZL habe bis anhin nicht entschieden habe. Daher falle nun der Flugplatz gemäss Baurechtsvertag Armasuissse – Kanton OW an den Bund per Ende 2023 zurück.

Wie in der Presse zu lesen war, könne die FGOW den Flugplatz Kägiswil weiterhin benutzen, mindestens so lange, bis das BAZL über das Umnutzungsgesuch der FGOW entschieden habe. Ein Entscheid des BAZL soll endlich im Sommer 2024 erfolgen (nach 2 ½ Jahren). Wer legt die Bedingungen für den vorläufigen Weiterbetrieb fest? Das BAZL, die Armasuisse?  Hat der Kanton diesbezüglich ein Mitspracherecht?

Sarnen, 30.11.2023

G.Cotter, KR

Kantonsratsbeschluss über Berichterstattung zum Leistuntsauftrag 2020 bis 2023 für die Jahre 2020 bis 2022 und Leistungsauftrag der Hochschule Luzern für die Jahre 2024 bis 2027

Geschäft: 32.23.14 und 32.23.16

Kantonsratssitzung vom 30.11.2023

Eintreten

Die SP ist klar für Eintreten. Die SP wird den Kantonsratsbeschlüssen über Berichterstattung zum Leistuntsauftrag 2020 bis 2023 für die Jahre 2020 bis 2022 und Leistungsauftrag der Hochschule Luzern für die Jahre 2024 bis 2027 zustimmen, bzw. zustimmend davon Kenntnis nehmen.

Berichterstattung zum Leistuntsauftrag 2020 bis 2023 für die Jahre 2020 bis 2022

Der Bericht gibt einen guten Überblick über die Erfüllung des Leistungsauftrages.  Daraus ergibt sich, dass die Hochschule Luzern den Leistungsauftrag für die Jahre 2020 bis 2022 gut erfüllt hat. Die Zielsetzungen wurden mehrheitlich erfüllt. Die Anzahl der Studierenden hat zugenommen. Sehr erfreulich ist, dass die meisten Absolventinnen und Absolventen der Hochschule eine ausbildungsadäquate Anstellung gefunden haben, also auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Die Kostenstruktur ist gut, tiefe Kosten pro Studierende und tiefste Gemeinkosten.

Die Hochschule Luzern ist auch für OW sehr wichtig. Sie bietet  Aus- und Weiterbildung in Bereichen an, die vor allem der KMU-dominierten Wirtschaft zu Gute kommen. Und die KMU’s sind auch sehr wichtig. Viele junge Leute aus Obwalden studieren denn auch an der Hochschule Luzern in den fünf Departementen und können sich so auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereiten. Nach Auskunft der Rektorin der Hochschule Luzern studieren zurzeit 139 Personen aus OW an den Hochschulen Luzern. Nur schon dies zeigt die Bedeutung der Hochschule Luzern für Obwalden.

 

Leistungsauftrag der Hochschule Luzern für die Jahre 2024 bis 2027

Dem Leistungsauftrag für die Jahre 2024 bis 2027 stimmen wir zu. Der Leistungsauftrag wird dem zum Nutzen der Zentralschweiz und OW sein.

Die jährlichen Beiträge des Kantons OW von 3,7 Millionen Franken (2024) bis 4,2 Millionen (2027) sind beträchtlich. Aber dieses Geld ist gut eingesetzt, geht es doch um wichtige Aus- und Weitebildung von jungen Berufsleuten.

 

30.11.2023

G.Cotter

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