Integrierte Aufgaben- und Finanzplanung 2024 bis 2029

Agrarpolitik

Herr Präsident

Geschätzte Damen u. Herren

Im IAFP-Seite 19 unter 3.6 Agrarpolitik habe ich eine, nein sogar zwei Fragen an Herr Regierungsrat Dani Wyler.  Unter 3.6 kann man lesen :» Weiterhin grosse Herausforderung für die Obwaldner Landwirtschaft».  Eine Herausforderung  ist sicher die Klimaveränderung. Die Auswirkungen der Klimaveränderung sind in der Landwirtschaft recht spürbar sowie das Aufkommen von neuen Schädlingen und Unkräuter . In den letzten Jahren hat sich bei uns in Obwalden ein eher unbekanntes Unkraut heimisch gemacht und sich recht schnell flächendeckend ausgebreitet.  Die sogenannte Borstenhirse . Die Borstenhirse ist ein Unkraut und kann nicht als Raufutter verwertet  werden. Für die Landwirtschaft bedeutet das grosser Ertragsverlust und dementsprechend finanzielle Einbussen.

Ich weiss, im Landwirtschaft Amt ist das Borstenhirsen Problem bekannt und weiss auch, dass das Amt sich mit diesem Problem befasst.  Ich möchte dennoch den Herrn Regierungsrat fragen, wie gravierend sieht man seitens des Landwirtschaftsamts das Borstenhirsen Problem, was wurde bis jetzt unternommen, was ist weiter angedacht?

Im Bericht lese ich auch, dass rund 80 Prozent der Betriebe auf ein ausserlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen angewiesen seien. Das gibt mir zu denken, das führt zu einer hohen Arbeitsbelastung der Bauernfamilien. Früher oder später führt das zu physisch oder psychischen Belastungen der Familien.  Im schlimmsten Fall ist für diese Bauernfamilien der Weg aufs Sozialamt der nächste Schritt.

Frage an den Regierungsrat.
Ist ein solches Betriebssystem zielführend?
Laut Bericht hat der Regierungsrat das Problem erkannt, was will er Unternehmen?

Für eine Stellungnahme und Beantwortung bin ich dem Regierungsrat dankbar.

Kantonsrat Ambros Albert

 

Votum zur Totalrevision Schätzungsgebühren

Herr Präsident

Geschätzte Damen u. Herren

In der Botschaft vom Regierungsrat liest man Totalrevision der Verordnung über Schatzungsgebühren. Man liest auch im Bericht es gibt zwei Arten von Grundstücken zu schätzen nämlich landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche, für landwirtschaftliche ist das ALU, für nicht landwirtschaftliche ist das Steueramt zuständig. Bei den beiden Zuständigkeiten wurde bis jetzt nicht mit den gleichen Gebührenarten abgerechnet. Der Regierungsrat will jetzt die Grundlagen für Schatzungsgebühren neu regeln, und die Systematik der verschiedene Gebührenarten vereinfachen. Das kann ich unterstützen.

Der Regierungsrat will auch Grund- und Wertgebühren anheben, da sie nicht mehr kostendeckend seien. Ob sie kostendeckend sind oder nicht, das kann ich nicht beurteilen ich bin ja nicht Schatzungsexperte .

Was mich beschäftigt, sind die sogenannten Wertgebühren. Die Wertgebühren werden aus der Schatzungssumme errechnet, und die Schatzungssumme fällt bei gleichen Objekten je nach Standort und Lage sehr unterschiedlich aus und das bei gleichem Arbeitsaufwand.

Zum Beispiel:    Angenommen ein Haus in Sarnen an guter Lage Schatzungssumme 3 Mill.  Das gleiche Haus im Melchtal an weniger guter Lage 2Mill.  Das ergibt einen Unterschied von satten 500 Fr. Schatzungsgebühr. Ich frage mich, ob ist diese Art Gebührenerhebung richtig und fair ist.

Eine Grundstückschatzung sehe ich als Dienstleistung an. Ein Leistungsauftrag muss doch nach Arbeitsaufwand honoriert werden. Wenn ich vom Maler die Hausfassade streichen lasse, stellt der mir doch die Rechnung anhand vom Arbeitsaufwand und sicher nicht anhand der Verkehrswertschatzung.

Ziemlich sicher wird die Regierung mit dieser Antwort kommen, es gehe in der Revision nicht ums System, sondern um eine kostendeckende Schatzungsgebühr. Da kann man sich streiten, denn im Titel der Botschaft steht Totalrevision der Verordnung. Bei einer Totalrevision müsste doch die Wertgebühr oder Gebühren nach Aufwand thematisiert und behandelt werden. Das ist jetzt meine Meinung, und die möchte ich heute hier deponieren.

Zur Fraktion, die SP Fraktion wird auf dieses Geschäft eintreten und auch zustimmen. Betreff der zwei Änderungsanträge der vorberatenden Kommission werden wir uns bei der Detailberatung wieder melden.

 

Sarnen 30. Non, 2023     KR  Ambros Albert

 

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