Geschäft Nr. 54.22.13 Interpellation Energiemangellage

 Ich danke dem RR für die Beantwortung der Interpellation. Es hat mich gefreut, dass nicht nur die SP-Mitglieder, sondern auch viele aus anderen Fraktionen die Interpellation unterschrieben haben.

Die Energieversorgung betrifft uns alle. Positiv zu erwähnen sind die verschiedenen Informationen auf der kantonalen Webseite.

Im Oktober 2022 wies der RR darauf hin, dass im kommenden Winter, also jetzt, in der Schweiz mit Engpässen in der Energieversorgung gerechnet werden müsse. Kürzlich hat der Geschäftsführer der Elektrizitätskommission gesagt, die Schweiz komme diesen Winter wahrscheinlich ohne Strommangel aus. Der wichtigste Faktor seien die bisher hohen Temperaturen dieses Winters. Inzwischen ist allerdings nicht mehr so mild. Ein weiterer Pluspunkt sei der überdurchschnittliche Füllstand der Schweizer Stauseen. Das Bundesamt für Energie hingegen beurteilt die Stromversorgungslage als weiterhin angespannt. Allerdings sei die Strom- und Gasversorgung momentan gewährleistet. Für die nächsten Winter sehen das viele skeptischer.

Der Chef des Nidwaldner Führungsstabs führte kürzlich aus (Obwaldner Zeitung vom 23. Januar 2023 S.16). «Wahrscheinlich werden wir gut durch diesen Winter kommen.» Doch den Sommer wolle die Notorganisation nutzen, um für den nächsten Winter gewappnet zu sein. «Denn die Energiekrise wird uns noch länger beschäftigen» Deshalb wollen wir unsere Notfallplanung bis Mitte Februar abgeschlossen und griffbereit haben, sollten wir sie auch im nächsten Winter brauchen.»

In meiner Interpellation geht es um die Fragen, was der Kanton in einer Energiemangellage unternehmen kann und wird, was geplant ist.

Zur Frage 1 Ziff. 3.1

Der RR führte im November 2021 aus, der grösste Handlungsbedarf des Kantons bestehe in der Erarbeitung eines Risikomanagements. Die Frage, ob er dieses Risikomanagement erstellt hat, hat der RR nicht eigentlich beantwortet. Der RR erwähnt lediglich, er stütze sich bei der Beurteilung einer Energiemangellage und dem Management der entsprechenden Risiken unter anderem auf Vorarbeiten des kant. Führungsstabes ab. Dieser habe 2014 das Szenario eines Stromausfalls geübt. Auch die Stabsübung des kant. Führungsstabs sei im Zeichen der Strommangellage gestanden. Ist dies nun ein Risikomanagement? Auf was stützt sich der RR sonst noch ab?

Zu Frage 2 Ziff. 3.2

Auch die Frage, wie lange die systemrelevanten Organisationen mit ihren Notstromversorgungen ihren Betrieb aufrechterhalten können, insb. auch Altersheime, hat der RR nicht beantwortet. Es wird lediglich ausgeführt, dass beim Spital, Polizeigebäude, ILZ-Notstromversorgungen bestehen. Systemrelevante Organisationen ausserhalb der kant. Verwaltung wie Altersheime müssten die Notstromversorgung selber sicherstellen. Der Sonderstab habe die kritischen Infrastrukturen im Kanton identifiziert und sie auf ihre Risiken und Verantwortung hingewiesen.

Es ist interessiert indessen schon, wie lange die Notstromversorgung funktioniert bzw. ob sie genug lang funktioniert.

Und wie verhält es sich bei der Stromversorgung der Lebensmittelläden und Banken?

Zu Fragen 3 Ziff. 3.3

Im September 2022 hat der RR einen Sonderstab Versorgungssicherheit eingesetzt. Dieser Sonderstab soll rechtzeitig Vorkehrungen im Fall einer Mangellage treffen und koordinieren. Die Frage, was der Sonderstab bis anhin erarbeitet hat, hat der RR ausführlich beantwortet. Im Übrigen hat der Sonderstab am 14. Dezember 2022 über Lage, Tätigkeiten und Zuständigkeiten informiert. Ich gehe davon aus, dass der Sonderstab Versorgungssicherheit noch immer aktiv ist.

In diesem Zusammenhang interessiert mich die Frage, wie das Verhältnis des Sonderstabs Versorgungssicherheit zum kantonalen Führungsstab ist, der auch zuständig ist für die Planung, Koordination und Kontrolle von Vorbereitungen zur Bewältigung von Notlagen?

Und im erwähnten Artikel vom 23. Januar 2023 «Nidwaldner Führungsstab denkt schon an den nächsten Winter» wird unter anderem ausgeführt, dass bei Stromausfällen die Alarmierung ein Problem sein könne. Wie funktioniert die Alarmierung bei einem Stromausfall in OW?

Weiter frägt sich, wie die Bevölkerung die Polizei oder sonstige Hilfe anfordern kann, wenn der Strom ausgefallen ist und weder Telefon noch Internet funktionieren?

Und noch letzte Fragen. Die Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser: Für das Füllen der Reservoire braucht es Pumpen, die Strom, benötigen. Auch für Wasserversorgung braucht es Strom. Was ist vorgekehrt für die Wasserversorgung bei einem Stromausfall in OW?

Und wie funktionieren Abwasserreinigungsanlagen bei Stromausfall?

 

Ich beantrage keine Diskussion, hoffe aber, dass der RR jetzt meine Fragen noch beantwortet.

 

Kantonsratssitzung vom 26. Januar 2023
26.01.2023 G. Cotter

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