Kantonsratssitzung vom 01.12.2022

Geschäft Nr.32.22.03 und 25.22.01 Informatikstrategie

Die SP für Eintreten auf den Kantonsratsbeschluss über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik (Informatikstrategie) und wird von ihm zustimmend Kenntnis nehmen. Ebenso ist die SP für Eintreten auf die beiden Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Bereich der Informatik und über das Informatikzentrums der Kantone OW/NW (ILZ) und stimmt ihnen zu.

Änderungen dieser Vereinbarungen kann der Kantonsrat nicht vornehmen. Er kann nur zustimmen oder ablehnen.

Ziele der Informatikstrategie sind:

  • Verbindliche Regelungen für die Kantone und die Gemeinden.
  • Hohe Standardisierung der Informatikmittel sowie der Fach- und Standartanwendungen
  • Koordination der Steuerung der Informatik in den beiden Kantonen und Gemeinden
  • Verbindliche Prozesse
  • Verbesserte Wirtschaftlichkeit
  • einheitliche Regelungen für Informatikprojekte, den Bezug von IT-Leistungen oder Sicherheitsstandards

 

Wir begrüssen es, dass die Informatikstrategie nun auch für die Gemeinden gilt. Die Gemeinden waren bis anhin kein fest integrierter Partner in der Strategie. Die Mitsprache und Mitwirkung der Gemeinden sind in Zukunft gewährleistet Es ist wichtig, dass Digitalisierungsschritte behördenübergreifend koordiniert sind.

Damit die IT-Basisinfrastrukturen sowie Anwendungen auf Behördenebene standardisiert werden können, braucht es die Informatikstrategie und die Vereinbarungen.

Die Vereinbarungen haben gesetzlichen, langfristigen Charakter, während die Strategie den dynamischeren Teil abdeckt. Die Parlamente, also auch der KR OW, haben über die Vereinbarungen zu beschliesse, während die Strategie von den Regierungen und den Gemeinderäten gemeinsam beschlossen wird.

Die von uns zu genehmigenden Regelungen führen bei den Kantonen OW und NW zu klaren, nachvollziehbaren und steuerbaren Entscheidungsprozessen. So werden Grundlagen für die wirtschaftliche Nutzung der Informatik und der Grundstein für künftige E-Government-Vorhaben geschaffen. Auf dieser Grundlage können die künftigen Projekte der Informatik auf Ebene des Kantons und der Gemeinden bearbeitet werden.

 

01.12.2022, G. Cotter

Alles in allem legt uns der RR eine erfolgsversprechende Informatikstrategie vor.

 

 

Kantonsratssitzung vom 01.12.2022

Geschäft Nr. 35.19.01

Rahmenkredit für die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen in den Jahren 2023 bis 2025

Eintreten

Die SP ist für Eintreten und wird dem Rahmenkredit für die Jahre 2023 bis 2025 von 1,123 Millionen Franken, also Fr. 374’000 pro Jahr, zustimmen.

Die SP begrüsst es, dass die bisherige, freiwillige finanzielle Unterstützung weitergeführt wird, in gleicher Höhe. Das ist gut so. Die Lösung mit einem Rahmenkredit hat sich bewährt und ist akzeptiert, wie der RR zutreffend festhält.

Es rechtfertig sich, dass der Kanton weiterhin einen Kulturausgleich leistet. Die Einwohner und Einwohnerinnen von Obwalden nutzen diese Kultureinrichtungen in Luzern und Zürich. Daher ist es nicht mehr als recht, einen Beitrag zu leisten. Diese Kultureinrichtungen haben eine starke positive Ausstrahlung auf den Kanton Obwalden. Wir in Obwalden profitieren von diesen Kultureinrichtungen in der Nähe. Auch das ist ein Standortfaktor, nicht nur die Steuern.  Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einem vielfältigen Kulturangebot und der Attraktivität und Beliebtheit eines Wohn- und Arbeitsortes. Die vielfältigen und produktiven Wirkungen von Kultur und Kunst für den einzelnen Menschen und die Gesellschaft machen Kulturpolitik und Kulturförderung zu einer wichtigen Aufgabe der öffentlichen Hand. Die Kulturförderung soll Kultur fördern. Sie soll Projekte ermöglichen, die nicht allein durch den Markt sich finanzieren lassen. Kultur ist identitätsfördernd und fördert den Zusammenhalt. Die kulturelle Vielfalt ist zu stärken und der Bevölkerung ist der Zugang zur Kultur zu erleichtern. Ich bin froh, dass die vorberatende Kommission daran grundsätzlich nichts ändern will und weiterhin einem Rahmenkredit für die nächsten drei Jahre zustimmt.

Die grossen Kulturhäuser stellen für die Standortkantone eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Der Kulturlastenausgleich ist Teil der 2008 in der BV (Art. 68) verankerten Finanz- und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Dabei sind die Kantone angehalten, den Ausgleich selber untereinander zu regeln.

Gerade jetzt ist es wichtig die Kultur zu unterstützen, da während der Pandemie die betreffenden Institutionen finanziell stark gelitten hatten. Zu erwähnen ist, dass die Standortkantone Luzern und Zürich ihre finanziellen Leitungen an die bettreffenden Institutionen 2020 und 2021 nicht gekürzt haben.

Im Übrigen ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass der Kanton OW nicht nur ausserkantonale Kultureinrichtungen unterstützt, sondern auch, und das zu Recht, die einheimische, innerkantonale Kultur. Rund 2/3 der Kulturförderung fliessen in die innerkantonale Kultur.

01.12.2022, G. Cotter

 

 

Kantonsratssitzung vom 01.12.2022

Geschäft Nr. 33.22.12

Aufgaben und Finanzplanung IAFP 2023 bis 2028  –  Budget 2023

 

Bau- und Raumentwicklungsdepartement

Finanzplan

  1. 153 Flugplatz Kägiswil

Kauf Grundstück 2024 Fr. 1 Mio.

Teilrückbau 2025 Fr. 1 Mio.

 

Im Sommer 2021 ersuchte die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) um Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein ziviles Flugfeld. Dagegen wurden im November 2022 zahlreiche Einsprachen erhoben, unter anderem von den Gemeinderäten Alpnach und Sarnen, von der Korporation Freiteil Sarnen sowie von vielen Einzelpersonen. Bis anhin hat das BAZL, Bundesamt für Zivilluftfahrt, noch nicht über die Einsprachen entschieden und weder die Betriebsbewilligung erteilt und noch das Betriebsreglement genehmigt.

Der Kanton Obwalden äusserte in seiner Stellungnahme grössere Vorbehalte gegenüber der Planung und Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmassnahmen sowie der Verschiebung der An- und Abflugachse.

Der Kanton OW hat den Flugplatz Kägiswil vom Bund im Baurecht erworben. Im Baurechtsvertrag vom 17.12.2015 ist festgehalten, dass innert fünf Jahren (also bis 2020) seit der Eintragung der Baurechte für den Betrieb eines privaten Flugfeldes eine rechtskräftige Bewilligung vorliegen muss. Diese Frist kann einmalig um drei Jahre verlängert werden. Sie wurde denn auch bis Ende 2023 verlängert. Liegt bis Ende 2023 keine gültige Betriebsbewilligung vor, kommt es zu einem vorzeitigen Heimfall des Flugfeldes an den Bund.

Geht der RR davon aus, dass die FGOW bis Ende 2023 über keine rechtskräftige Bewilligung verfügt? Geht also der Kanton von einem Heimfall des Flugfeldes aus? Was wird dann mit dem Flugplatz Kägiswil geschehen?

 

Allfällige Fragen

 

+ Was passiert, wenn bis zum 31.12.23 keine Betriebsbewilligung vorliegt?

+ Wie reagiert der Kanton OW grundsätzlich auf diesen vertragslosen Zustand?

+ Wird der Kanton den Baurechtsvertrag verlängern?

+ Ist es möglich, dass die FGOW Baurechtsnehmerin wird?

+ Hat der Kanton OW oder die Korporation Freiteil ein Vorkaufsrecht?

+ Wer haftet konkret im Ereignisfall (Flugzeugabsturz, worst case ins Dorfzentrum Sarnen) für Personen- und Elementarschäden?

+ Wird der Kanton das BAZL bei Ausbleiben eines Entscheids bez. Genehmigung der Betriebsbewilligung konkret anfragen?

 

 

 

Sarnen, 01.12.2022

Guido Cotter, KR

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