Herr Präsident
geschätzte Damen und Herren
Bei einem Ausgabeposten gibt es jedes Jahr Abweichungen in Millionenhöhe.

Jahr                Abweichung in Mio
2018                                2.47
2019                                3.46
2020                                2.05
2021                                 3.7
Total in vier Jahren     11.68

Da diese Abweichungen immer zu Gunsten der Staatskasse sind, wird das akzeptiert und die Regierung sieht auch keinen Handlungsbedarf. Es sind Gelder der IPV, Unterstützungsbeiträge für Versicherte in bescheiden wirtschaftlichen Verhältnissen. Die nicht ausbezahlten Beträge erfüllen nicht ihren vorgesehenen Zweck und fliessen so auch nicht in die Wirtschaft. Der angestrebte Anteil von einem Drittel der Bevölkerung, die Unterstützung erhalten sollen, wird nicht erreicht. Im Jahr 2021 waren es z.B nur 21.4 statt der 33 Prozent.

Ist die jährlich wiederkehrende Anmeldung für bereits berücksichtigte Personen wirklich notwendig? Kann man das Verfahren nicht administrativ schlanker gestalten?
Das ganze System bei der Abwicklung der IPV muss mit den zuständigen kantonalen Stellen angeschaut und überprüft werden, damit nicht jedes Mal in der Staaatsrechnung bei der IPV neben einem Betrag in Millionenhöhe zu lesen ist:

„Nicht eingereichte Anträge, Abweichungen zwischen Hochrechnung und effektiver Veranlagung“

Denn die Prämienverbilligung hat nicht den Zweck die Staatskasse zu füttern, sondern die Schere zwischen Arm und Reich zu mindern. Wenn aber permanent so grosse Abweichungen zwischen Budget und Rechnung resultieren, so erwarte ich doch, dass die zuständigen Stellen ihre Verantwortung ernst nehmen und das System anpassen. Es darf nicht sein, dass die wenig bürgerfreundliche Gestaltung der IPV-Administration regelmässig dazu dient, die Staatrechnung zu schönigen.
Kerns, 19. Mai 2022
Kantonsrat Josef Allenbach, SP Kerns

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