Wahlorgan – Wahl der Richter und Richterinnen 
Es stehen wieder Wahlen von Kantonsgerichtspräsidien an. Früher als wir noch die Landsgemeinde hatten (bis 1998), wurden Verhörrichter, Staatsanwälte sowie Richter und Richterinnen durch die Landsgemeinde gewählt. Seither werden Staatsanwälte/Staatsanwältinnen durch den Kantonrat und die Richter und Richterinnen durch das Volk (Urne) gewählt. Die Wahl der Staatsanwälte durch den Kantonsrat hat sich bewährt. Die Rechtspflegekommission (RPK) prüft die Bewerbungen und kann so einen fundierten Antrag an den Kantonsrat stellen. Da in der RPK alle Fraktionen vertreten sind, sind auch die Kantonsräte gut informiert und können so wählen.

Es stellt sich die Frage, ob die Wahl der Richter und Richterinnen durch das Volk noch richtig ist. Ein solcher Wahlakt vermittelt zwar den Richterinnen und Richtern eine eigenständige und unmittelbare demokratische Legitimation, Ansehen und Autorität. Er stärkt dadurch die Stellung der so Gewählten gegenüber den anderen Staatsorganen und entspricht dem Demokratieprinzip. Die Wahl durch das Volk führt indessen zu einer Trennung von Aufsichts- und Wahlorgan. Eine Volkswahl bietet jedoch kaum Gewähr für eine sachgerechte Auswahl, da Popularität und Richterqualitäten nicht notwendigerweise denselben Regeln folgen und die Wahlberechtigten kaum in der Lage sind, die fachliche Qualifikation sowie die persönliche Eignung der Kandidierenden einzuschätzen. Ich kann mich erinnern, dass bei den bisherigen zwei Urnenwahlen von Kantonsgerichtspräsidenten viele Personen mich fragten, wen sie denn wählen sollten, da sie diese nicht kennten und ihre Qualifikationen nicht einschätzen könnten Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Laienrichter und Laienrichterinnen bisher immer in stiller Wahl gewählt wurden, weil sich die Parteien vorgängig einigten, nicht mehr Richter und Richterinnen vorschlagen, als zu wählen sind. Zu Urnenwahlen kam es bisher nur zwei Mal bei der Wahl von neuen Kantonsgerichtspräsidenten, in den Jahren 2006 und 2013, weil sich mehrere Personen beworben hatten. Und jetzt wieder im Jahr 2020. In vielen Kantonen werden die Richter und Richterinnen durch das Parlament gewählt, so z.B. auch in NW und LU. Meines Erachtens ist in OW die Frage zu prüfen, ob in Zukunft nicht nur die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, sondern auch die Richter und Richterinnen durch den Kantonsrat zu wählen sind. Gegen die Parlamentswahl wird vorgebracht, es bestehe die Gefahr, dass Wahlen im Parlament politisiert würden. Auch wenn die Wahl durch das Parlament Probleme bieten kann, spricht für mich mehr für die Wahl durch das Parlament als für die Volkswahl. Allenfalls sind andere Modelle zu suchen.

Guido Cotter, Kantonsrat SP, Sarnen

Leserbrief in der Obwaldner Zeitung vom 23. Januar 2020

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