1. Allgemeine Fragen zu den Erläuterungen

1.1. Erachten Sie die Erläuterungen als umfassend und vollständig?

ja

2. Einzelfragen

2.1 Haben Sie Bemerkungen/Anliegen zu den Massnahmen ohne Verordnungsanpassung (Kapitel 4)? 

nein

2.2. Stimmen Sie der vorgeschlagenen Reduktion der Altereentlastung zwischen 55 und 60 Jahren zu (Kapitel 5.1)?

nein

Kommentar:
Die Arbeitsbelastung der Lehrpersonen unterliegt grossen Schwankungen. In Wochen des Schulun­terrichtes sind die Arbeitstage lang, die Belastung ist sehr gross und die Arbeit kann nur ungenügend durch Pausen strukturiert werden. Der grösste Teil der zu leistenden Jahresarbeitszeit wird in den 39 Unterrichtswochen geleistet, was zu langen Arbeitstagen führt. Eine Entlastung in diesen intensiven Zeiten ist für die Gesunderhaltung der älteren Lehrpersonen wichtig.
Ein effektiver Gesundheitsschutz in den Schulen steht nicht nur im Interesse der Lehrpersonen als An­gestellte. Gesunde Lehrpersonen steigern erwiesenermassen den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler und tragen zudem zur Reduktion der direkten und indirekten berufsbedingten Krankheits­
kosten bei. Wenn Lehrpersonen ausgelaugt sind und sich emotional zurückziehen, sind das Wohlbe­finden und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler gefährdet.
Eine differenzierte Gestaltung der Arbeitsentl astung gegenüber den Angestellten der kantonalen Ver­waltung ist gerechtfertigt, weil
– Der Lehrerberuf eine intensive, multidimensionale Auseinandersetzung (Vermittlung von Sach-,
Selbst- und Sozialkompetenzen) an Schülern erfordert, welche sich in einer persönlichen Entwicklung befinden.
– Die Grenzen der Arbeitszeit und Freizeit verschmelzen («Horne office», fast ständige Erreichbarkeit).
– Und die Lehrpersonen können ihre Altersentlastung nicht als Ferienwochen beziehen.
Die Beibehaltung der bisherigen Lösung wäre ein starkes und wertschätzendes Zeichen gegenüber älteren Lehrpersonen, um diese vermehrt im Beruf zu halten, insbesondere in sich abzeichnenden Zeiten von Lehrpersonenmangel.
Die Beibehaltung der bisherigen Reduktion zwischen 55 und 60 ist beizubehalten und auf einen Ab­bau bei den Unterrichtsbedingungen ist zu verzichten.

2.3. Stimmen Sie der vorgeechlagenen Neueinetufung der Kindergartenlehrpereonen grundsätzlich zu? 

ja

Kommentar:
Die Ausbildung der Kindergartenlehrpersonen ist vergleichbar mit jener der Primarlehrpersonen. Ihre Arbeit ist besonders anspruchsvoll. So erfolgt im Kindergarten die Einschulung, dieser erster Kontakt mit der Schule für Kinder und ihren Eltern führt zu einem Mehraufwand im Sozialisierungs- und Infor­mationsberei ch und gleichzeitig ist der Kindergarten auch eine Übergangsstufe in die Primarschule, was wiederum mit den entsprechenden Absprachen und Übertrittsgesprächen verbunden ist.
Keinesfalls darf die Einstufung im Lohnband 10 tief erfolgen. Ansonsten werden diese Lehrpersonen in ihrer Lohnentwicklung die bisherigen Primarlehrpersonen in deren Lohnentwicklung behindern, da im System die tief Eingestuften grössere Beträge des zu verteilenden Betrages erhalten. Dieser ab­sehbaren Entwicklung sollte wirksam entgegengetreten werden.

2.4 Stimmen Sie der vorgeechlagenen Schaffung einee Klaeaenpoole grundeätzlich zu?

nein

Kommentar:
Ressourcen aus dem Klassenpool vermögen nicht den Mehraufwand der Klassenlehrpersonen abzu­decken. Zudem ist die faire Zuteilung der Ressourcen und die Organisation einer temporären Entlas­tung einer Klassenlehrperson im Schulbetrieb schwierig. Temporäre Entlastungen bedingen Änderun­
gen im Stundenplan, in der unterrichtsbezogenen Tätigkeit der Lehrperson, und Stellvertretungen
müssen eingesetzt werden. Dies führt wiederum zu einem Mehraufwand und ist auch nicht zum Wohle der Schulkinder.

2.4.1 Stimmen Sie zu, daes diese Ressourcen aue dem Klassenpool nicht flächendeckend  verteilt, sondern durch die Schulleitungen zeitlich befristet gesprochen werden sollen?

nein

Kommentar:
Die Funktion der Klassenlehrperson bringt einen Mehraufwand mit sich. Der Bedarf wird auch aner­kannt und eine Entlastung wird als notwendig erachtet. Für den Mehraufwand als Klassenlehrperson sind allen Klassenlehrpersonen zwei Lektionen Entlastung zu gewähren. Eine zeitlich befristete Ent­lastung ist für die Funktion der Klassenlehrperson nicht praxistauglich. Willkür und Überbeanspru­chung der Schulleitungen könnten auftreten und auf der anderen Seite fehlen den Lehrpersonen ver­lässliche Anstellungsbedingungen.
Zeitlich befristete zusätzliche Ressourcen sind für besonders aufwändige Zusatzaufgaben oder Pro­jekte geeignet.

2.4.2 Stimmen Sie der Höhe der Minimalvorgabe von¾ Lektionen pro Klasse zu?

nein

Als Sockel-Ressource für alle Klassenlehrpersonen ist eine Entlastung von zwei Lektionen erforder­lich. Mit der Schaffung eines Klassenpools von¾ Lektion oder 2.59 Stellenprozent wird das beinahe erreicht. Mit 0.86 Prozent mehr entspräche die geplante Entlastung einer Lektion und eine flächende­ckende Entlastung wäre erreicht. Administrative Abklärungen und Berechnungen für die interne Zutei­lung der Ressourcen und die Organisation von Stellvertretungen würden entfallen.
Für besondere Vorkommnisse und schwierige Fälle ist zusätzliche eine Zeitressource zur Verfügung zu stellen. Hierfür ist die Schaffung eines Klassenpools angemessen.

3. Weitere Bemerkungen

Mutationsgewinne: Zu beachten ist, dass die Mutationsgewinne, die sich ergeben, wenn ältere Lehr­personen mit einem entsprechend höheren Lohn im August in Pension gehen und durch jüngere mit einem tieferen Lohn ersetzt werden, im System erhalten bleiben. Der Lohnsummenpool wird sonst vermindert und dies wirkt sich negativ auf die gesamte Lohnentwicklung aus. Diese Mutalionsgewinne müssten im August für die individuelle Anpassung eingesetzt werden.

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