Organisation: SP OW
Name, Vorname: Morger Eva
Adresse: Postfach 1510, 6060 Sarnen
Telefon (für Rückfragen): 079 509 34 81
- Zulässigkeit von Grossspielen (Art. 1)
Sind Sie damit einverstanden, dass wie bisher alle Grossspielkategorien im Kanton zugelassen werden?
X Ja ☐ Nein ☐ Keine Antwort
Bemerkungen / Ausformulierter Änderungsvorschlag mit Begründung:
Grossspiele bedürfen einer Bewilligung durch die interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde und sind eh im Geldspielgesetz abschliessend geregelt. Es besteht kein Grund diese zu verbieten.
- Verwendung des Reingewinns der Swisslos-Gelder (Art. 2 bis 7)
Sind Sie damit einverstanden, dass die bisherige Regelung über die Verteilung der Swisslos-Gelder weitergeführt wird?
X Ja ☐ Nein ☐ Keine Antwort
Bemerkungen / Ausformulierter Änderungsvorschlag mit Begründung:
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- Kleinspiele (Art. 8)
Sind Sie damit einverstanden, dass sämtliche im Bundesgesetz über Geldspiele festgelegten Kleinspiele im Kanton Obwalden zugelassen werden?
X Ja ☐ Nein ☐ Keine Antwort
Bemerkungen / Ausformulierter Änderungsvorschlag mit Begründung:
Der Kanton hat die zuständige Aufsichts- und Vollzugsbehörde bei Kleinspielen zu belzeichnen. Da macht es Sinn, dass diese beim Kanton und nicht bei den Gemeinden liegt, damit eine Gleichbehandlung gewährleistet ist. Spezielle Aufmerksamkeit ist der Suchtprävention zu widmen, damit auf negative soziale und gesundheitliche Folgen frühzeitig aufmerksam gemacht werden kann.
- Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen (Art. 9)
Sind Sie mit der Regelung von Kleinspielen an Unterhaltungsanlässen einverstanden?
X Ja ☐ Nein ☐ Keine Antwort
Bemerkungen / Ausformulierter Änderungsvorschlag mit Begründung:
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- Abgaben für Geschicklichkeitsspielautomaten (Art. 11)
Sind Sie mit der Anpassung der Abgabe für Geschicklichkeitsspielautomaten einverstanden?
X Ja ☐ Nein ☐ Keine Antwort
Bemerkungen / Ausformulierter Änderungsvorschlag mit Begründung:
Der Regierungsrat plant die Ansätze der Abgaben in der bisherigen Grössenordnung zu übernehmen, was von der SP befürwortet wird.
- Keine Bewilligung und keine Abgabe für Spiellokale
Sind Sie mit der Aufhebung der Bestimmungen über Spiellokale einverstanden?
☐ Ja X Nein ☐ Keine Antwort
Bemerkungen / Ausformulierter Änderungsvorschlag mit Begründung:
Der Regierungsrat schreibt: Spiellokale sind nicht mehr bewilligungspflichtig und werden daher nicht mehr besteuert. Im weiteren schreibt er, dass es im Kanton kein Spiellokal gibt. Damit dies so bleibt, findet die SP OW, dass die Kontrolle über die Spiellokale nicht aufgegeben werden sollte, da sonst Minderjährige nicht mehr geschützt werden können. Auch hier macht es Sinn, dass die Kontrolle und Erteilung der Bewilligung beim Kanton sein soll.
- Weitere Bemerkungen