Schulergänzende Tagesstrukturen (SchuTas)

Vernehmlassung der SP Obwalden

Mit diesem Gesetzestext bez. schulergänzenden Tagesstrukuren wird wird nun auch auf Gesetzesebene die Betreuungslücke nach Kindergarteneintritt abgedeckt. In verschiedenen Gemeinden gibt es bereits schulergänzende Tagesstrukturen, die Finanzierungsform ist jedoch nicht geregelt. Mit diesem Gesetz wird diese analog zur Finanzierungsform mit Sozialtarifen, wie sie vor dem Kindergarteneintritt gilt, geregelt. Dies macht Sinn, denn eine umfassende Betreuung von Obwaldner Kindern mit berufstätigen Eltern hört nicht im Kindergarten auf.

Die SP OW ist mit Art. 12 Abs. 5 einverstanden, dass den Einwohnergemeinden eine bedarfsgerechte Angebotspflicht auferlegt werden soll. Kleine Gemeinden oder Gemeinden mit Aussenbezirken haben mit diesem Gesetzestext auch die Möglichkeit «lediglich» das Betreuungsmodell mittels Tagesfamilien anzubieten. Somit ist es auch für diese zumutbar, ihnen diese Angebotspflicht aufzuerlegen.

Die SP OW unterstützt auch die Angebotsvielfalt, d.h. dass nebst den SchuTas auch Tagesfamilien als Angebotsmodell einbezogen werden sollen. Eltern sollen das ihnen für ihre Kinder richtige Betreuungsmodell auswählen können. Ausserdem kann es sein, dass kleinere Gemeinden und Gemeinden mit Aussenbezirken zuwenig Kinder haben, um aus finanzieller Hinsicht eine Kindertagesstätte für Schulkinder anbieten zu können. Mit Tagesfamilien kann das Angebot in machbarer Schulnähe trotzdem ermöglicht werden. Angebotsmodule und Betreuungszeiten müssen mit der Arbeitszeit kompatibel sein. Gemäss Erfahrungen/Angebot von KITS/KVO/Schüelerhuis Alpnach ist dieses Angebot i.O.

Der Gesetzesentwurf spricht in Art. 12 Abs. 6, der Betreuungsangebote während den Schulferien re-gelt, nur von „Tagesstrukturen“. Aufgrund dieses Unterschieds könnte davon ausgegangen werden, dass der Sozialtarif (Art. 52a-d und Art. 53a BiG) für die Betreuung während den Schulferien nicht gilt.

Es ist zwingend, dass die Kinder auch während den Schulferien betreut werden. Berufstätige Eltern müssen sich auf diese Angebote auch in den Schulferien verlassen können, da sie in der Regel lediglich 4 Wochen Ferien haben. Ferner ist es gerade in den Schulferien schwierig, die Betreuung mit anderen Bezugspersonen zu organisieren, weil diese auch in den Ferien sind. In diesem Sinne ist es ebenso zwingend, dass die Finanzierung mittels Sozialtarifen auch während den Schulferien gewährleistet ist.

Es ist jedoch auch gut vorstellbar, dass Angebote gemeindeübergreifend angeboten werden. Während den Schulferien ist die Schulnähe nicht zwingend. Bereits heute betreut KITS während den Schulferien verschiedene Kinder aus anderen Gemeinden, weil dort die Betreuung in den Ferien fehlt. Dies funktioniert gut.

Da die Kinder in den Ferien mehr Betreuungsaufwand verursachen, ist es vorstellbar, die Kosten zu reduzieren, indem Rentner zur Mithilfe eingeladen werden oder Schülerinnen und Schüler aus der Kantonsschule einen Sozialeinsatz betätigen können.

Die SP OW ist mit dem Finanzierungsmodell einverstanden und unterstützt die Variante 3, mit welcher die Eltern verstärkt entlastet werden. Es ist richtig, dass die Eltern die Betreuung ihrer Kinder finanzieren. Mit den Sozialtarifen können auch Eltern mit niedrigen Einkommen sich eine ausserfamiliäre Kinderbetreuung erlauben. Die ausserfamiliäre Kinderbetreuung ist aber auch für Familien mit mittlerem Einkommen teuer. Mit der Variante 3 kann dieser Betrag für alle Eltern gesenkt werden. Es ist auch im Sinne der Wirtschaft, dass sie wertvolles Knowhow ihrer Arbeitskräfte nicht verlieren.

Zudem sind Tagesstrukturen ein Element der Familienpolitik und diese machen den Standort Obwalden attraktiv.

2016-Fragebogen_SchuTas-SP

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