Spital bleibt in Obwalden

Ob und wie viel Miete das Kantonsspital Obwalden dem Kanton als Eigentümer der Spitalbauten zu bezahlen hat, wird zurzeit in Obwalden diskutiert. Es scheint mir wichtig, dass bei diesen Diskussionen die Grundlagen und Fakten beachtet werden. Heute erhalten die Spitäler nach dem eidgenössischen Krankversicherungsgesetz für jede stationäre Behandlung eine Fallpauschale. Im Rahmen dieser Fallpauschalen haben der Kanton 55 Prozent und die Krankenversicherer 45 Prozent der stationären Behandlungskosten zu bezahlen. In diesen Fallpauschalen sind auch die Anlagekosten eingerechnet. Das bedeutet, dass mit den Pauschaltarifen auch die Mietkosten zu finanzieren sind. Der Kanton kann deshalb die Spitalgebäude nicht mehr unentgeltlich zur Verfügung stellen. Auch die Luzerner Psychiatrie, die seit rund einem Jahr die psychiatrische Klinik in Sarnen führt, hat für die Benutzung der Spitalgebäude eine Miete zu bezahlen.

Über die Höhe der Miete kann man sich streiten. Die Miete für die Spitalbauten mit einem Wert von über 100 Millionen Franken hat der Regierungsrat auf rund 3,5 Millionen Franken berechnet. Es ist klar, dass das Spital eine so hohe Miete nicht bezahlen kann. Daher hat der Regierungsrat entsprechend reagiert. So trägt der Kanton die Kosten für die Instandsetzung in der Höhe von rund Fr. 400’000.– und die Gebäudeversicherung von rund Fr. 150’000.–. Zudem wird dem Spital ein regionalpolitischer Beitrag von 2 Millionen Franken für den Standorterhalt gewährt. Der Kanton beteiligt sich also mit rund 2,55 Millionen Franken an den Mehrkosten, welche durch die Verrechnung der Miete entstanden sind. Der Nettoaufwand des Spitals für die Miete beträgt somit (lediglich, aber immerhin) rund 850 000 Franken.

Im Kantonsrat war nie die Rede davon, dass die Schliessung des Kantonsspitals droht. Der Regierungsrat wie der Kantonsrat stehen zum Kantonspital Obwalden.

Guido Cotter, Kantonsrat

 

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