Die SP Obwalden unterstützt die Variante 2 der Vernehmlassung des Kantonsstrassengesetzes, wonach die Ausgaben zum Bau der Nationalstrasse im Rahmen der Netzfertigstellung, einschliesslich der Projektierungskosten, als frei bestimmbare Ausgaben gelten. Einerseits trägt diese Variante dem Umstand Rechnung, dass es sich bei Ausgaben für die Nationalstrasse um (relativ) freie Ausgaben handelt. Andererseits ermöglicht diese Variante das grösstmögliche Mitspracherecht des Kantonsrates und der Stimmberechtigten.

Es besteht kein Grund, den Kredit für die Nationalstrasse dem Referendum nicht zu unterstellen. Die Geschichte der A8 in Obwalden zeigt, dass die Bevölkerung zu umweltverträglichen Lösungen beigetragen hat (statt offene Linienführung, untertunnelte Umfahrungen der Dörfer Sachseln, Giswil und Lungern). Dass das Verfahren damals verzögert wurde, weil bessere umweltverträglichere Lösungen gesucht werden mussten, wird heute als grosser Vorteil betrachtet.

Alle anderen Varianten (1, 3 und 4) lehnt die SP Obwalden ab.

Stellungsnahme SP Obwalden:
Vernehmlassung_Kantonsstrassengesetz_SP-Obwalden(1)

Details zur Vernehmlassung:    Kanton Obwalden – Vernehmlassung Nachtrag Kantonsstrassengesetz

SP Obwalden

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