Die SP Obwalden spricht sich im Grundsatz für den neuen Finanzausgleich aus. Aufgrund der Studie von avenir suisse wäre für eine Überarbeitung kein dringender Handlungsbedarf gegeben. Die Unterschiede der Steuersätze unter den Obwaldner Gemeinden sind im Vergleich mit anderen Kantonen nicht gross. Die Anpassung dient lediglich der finanziellen Entlastung des Kantons.

Im Sinne einer Konsenslösung unter den Gemeinden wird die SP Obwalden den Strukturausgleich nicht ablehnen, obwohl dieser gewachsene Strukturen in den Gemeinden zementiert, was für eine gewünschte vertiefte Zusammenarbeit unter den Gemeinden eher hinderlich ist.

Der Ressourcenausgleich soll ferner aus unserer Sicht nicht unbedingt zu Steuersenkungen bei den Nehmergemeinden oder zu Steuererhöhungen bei den Gebergemeinden führen. Die Gebergemeinden können mit einem attraktiven Steuerfuss weiterhin gute Steuerzahler anziehen. Davon profitieren alle Gemeinden wie auch der Kanton.

Die SP Obwalden ist zudem klar der Ansicht, dass sich der Kanton im Gesamtsystem des Finanzausgleichs zwingend weiterhin finanziell beteiligen muss.

Im Sinne der erreichten Kompromisslösung zwischen Kanton und den Gemeinden ist die SP Obwalden mit der Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichsgesetzes einverstanden. Sollten allerdings einzelne Elemente des Finanzausgleichs verändert werden, stellen wir das vorliegende Modell grundsätzlich in Frage. Eine finanzielle Beteiligung des Kantons am innerkantonalen Finanzausgleich mindestens im vorgesehenen Rahmen ist unabdingbar. Sollte die Gesetzesrevision im Parlament keine Mehrheit finden, könnten wir auch mit dem bisherigen System leben.

Vernehmlassung_Finanzausgleichsgesetz-2016-1-1

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