Unsere Parolen zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 5. Juni 2016

NEIN zu „Pro Service public“, weil dem Bund dann 800 Mio. fehlen.

Stimmfreigabe zu „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“, weil die Vorlage noch nicht reif ist.

NEIN zur „Milchkuhinitiative“, weil der Bundeskasse  so 1.5 Milliarden für Bildung, öffentlichen Verkehr, Landwirtschaft und Landesverteidigung fehlen.

JA zum „Fortpflanzungsmedizingesetz“, weil damit Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden.

JA zur Änderung Asylgesetz, weil die Vorlage die Beschleunigung der Asylverfahren bezweckt.

Die SP Obwalden fasste am 11. Mai 2016 an ihrer Mitgliederversammlung die Parolen zu den Vorlagen der eidgenössischen Abstimmung vom 5. Mai 2016. Sie stimmte der Fortpflanzungsmedizingesetz und der Änderung des Asylgesetzes zu. Die Milchkuh-Initiative und die Pro Service Public Initiative lehnte die SP Obwalden ab und beschloss beim bedingungslosen Grundeinkommen die Stimmfreigabe.

Die Mitglieder folgten in der Parolenfassung zur Milchkuh-Initiative dem Referenten Michael Töngi, Präsident des VCS Luzern und lehnten diese einstimmig ab. In der Bundeskasse würden bei Bildung, öffentlichem Verkehr, der Landesverteidigung sowie bei der Landwirtschaft 1.5 Milliarden Franken fehlen. Die Mineralölsteuer wurde seit 1993 nicht erhöht und die Teuerung wurde nie bereinigt.

Die Initiative zum bedingungslosen Grundeinkommen führte unter den Mitgliedern der SP Obwalden zu regen Diskussionen. Das bedingungslose Einkommen würde jedem eine gesicherte Existenz bieten. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Familienarbeit würde entschädigt, betonte Juso-Präsidentin Lea Estermann. Aus gewerkschaftlicher Sicht sei es wichtiger, dass die Arbeit mit Löhnen entgolten wird, die für das Leben reichen, wurde von einem SP-Mitglied eingebracht. Die anfallenden Kosten von 25 Milliarden führen zudem für den Bund zu einem Finanzierungsproblem. Angesichts der fortschreitenden Automatisierung und der in diesem Zusammenhang vielen fehlenden Arbeitsplätzen ist die Vorlage ein Schritt in die richtige Richtung. Sie kommt zu früh und muss noch besser ausgearbeitet werden. Die SP Obwalden beschloss deshalb Stimmfreigabe.

Laut Fortpflanzungsmedizingesetz ist die Präimplantationsmedizin nur nutzbar, damit die Unfruchtbarkeit eines Paares überwunden werden kann, die anderen Behandlungsmethoden versagt haben und wenn Gefahr besteht, dass eine schwerwiegende Krankheit vererbt würde. Die Weitervererbung schwerer Erbkrankheiten kann so vermieden werden. Heute werden diese Krankheiten um die zwölfte Schwangerschaftswoche geprüft, was für die Eltern eine schwere Belastung bedeutet. Die Befürchtung des schrankenlosen Einsatzes der Präimplantationsmedizin sei unbegründet. Das Gesetz setze klare Schranken, votierte Suzanne Kristiansen, Vorstandsmitglied der SP Obwalden. Die Partei fasste klar die Ja-Parole zum  Fortpflanzungsmedizingesetz.

Der Titel der Pro Service Public Initiative sei trügerisch, betonte Gewerkschaftssekretär Peter Spichtig. Die Initiative schränke einerseits die Entwicklung der Unternehmen ein und nötige Investitionen würden nicht mehr getätigt. Andererseits steige der Druck zur Privatisierung von Teilbereichen. Mit dem Gewinnverbot entgingen dem Bund 800 Millionen Gewinnausschüttung. Es wurde einstimmig die Nein-Parole beschlossen.

Der Änderung des Asylgesetzes stimmte die SP Obwalden einstimmig zu. Die Vorlage bezweckt ausschliesslich die Beschleunigung der Asylverfahren. Der Grossteil der Verfahren sollen innert 140 Tagen abgeschlossen sein. Lange Asylverfahren seinen aufwändig und teuer, hielt SP-Kantonsrat Guido Cotter fest. In den Bundeszentren könnten künftig die Verfahren effizienter und kostengünstiger durchgeführt werden. Aufgrund der gekürzten Fristen sei es richtig, dass die Asylsuchenden von Rechtsvertretern unterstützt werden. Der durchgeführte Testbetrieb mit beschleunigtem Verfahren hat gezeigt, dass die Verfahren um 30 % gekürzt werden konnte.

 

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