Der SP Obwalden ist es ein grosses Anliegen, dass die Leistungen aus der Pensionskasse für die Versicherten nicht geschmälert werden und die Personalversicherungskasse Obwalden zum grösseren Teil von den Arbeitgebern saniert wird.

Die Personalversicherungskasse Obwalden (PVO) bezweckt die Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) für die Arbeitnehmer des Kantons, der Gemeinden und ihrer selbständigen öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Institutionen. Sie ist eine autonome Beitragsprimatkasse und trägt somit sämtliche Risiken eigenständig. Der Deckungsgrad liegt momentan knapp über 100 %.

Als Ausführungsorgan wird der Vorstand von der Delegiertenversammlung (DV) gewählt. Zu den Führungsinstrumenten des Vorstandes zählt u.a. das versicherungstechnische Gutachten des Experten für berufliche Vorsorge (Deprez Experten AG, Zürich, aktuell 31.12.2014) und die ALM-Studie (Beurteilung der Risikofähigkeit und Konsequenzen für die Strategie), welche im Oktober 2014 durch die PPCmetrics AG, Zürich erstellt worden ist.

Die beiden erstellten Gutachten/Studien (versicherungstechnische Gutachten / ALM-Studie) zeigen einen Handlungsbedarf bei den Leistungsaspekten auf. Ohne entsprechende Massnahmen ist die Personalversicherungskasse Obwalden finanziell gefährdet.

Der aktuelle Umwandlungssatz im Alter 65 beträgt bei der PVO zurzeit 6,40 % und ist wohl zu hoch. Die PVO erleidet bei jeder Pensionierung namhafte Verluste.

Die PVO hat aufgrund des Handlungsbedarfs eine Reglementsrevision ausgearbeitet mit dem primären Ziel, die langfristige finanzielle Sicherung der Kasse gewährleisten zu können.

Das Finanzierungssystem der Kasse soll den heutigen Umständen angepasst werden und auf nicht (mehr) gerechtfertigte Rentenleistungen soll verzichtet werden.

Diese Ziele sollen mit folgenden Massnahmen erreicht werden:

  • Die aktuellen Umwandlungssätze müssen gesenkt werden.
  • Die Sparbeiträge müssen erhöht werden.
  • Die Risikobeiträge sollen gesenkt werden.
  • Der Wechsel von der Kollektivfinanzierung zur individuellen Finanzierung muss vorgenommen werden.
  • Die Alters-Kinderrente soll gestrichen und bei der Invaliden-Kinderrente der Anspruch eingeschränkt werden.

Die vom Vorstand vorgeschlagenen Anpassungen haben auf bereits Pensionierte keine Auswirkungen. Die Anpassung der Sparbeiträge führt bei den Arbeitgebern und Arbeitnehmern je nach Alterskategorie zu einer höheren resp. tieferen finanziellen Belastung. Gleichzeitig wird aber auch der Risikobeitrag nach Altersklassen reduziert. Umgerechnet auf den Gesamtbestand der Versicherten der PVO, führt die Änderung zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Beiträge bei den Arbeitgebern von rund 1,30 % und bei den Arbeitnehmern von rund 1,20 % auf der versicherten Besoldung. Die Umwandlungssätze bei der PVO werden nicht sofort, sondern schrittweise während sieben Jahren gesenkt.


Nachfolgend nimmt die SP Obwalden zum Nachtrag wie folgt Stellung:

Die Personalversicherungskasse Obwalden macht mit ihrem Bericht zur Reglementsrevision deutlich, dass der aktuelle Umwandlungssatz von 6,40% zu hoch ist und durch die Kasse nicht mehr finanziert werden kann. Bei jeder Pensionierung erleidet die PVO einen Verlust, welcher zu einer Quersubventionierung der Rentner und Rentnerinnen durch die Aktivversicherten führt.

Die massgeblichen Faktoren für die Berechnung des Umwandlungssatzes haben sich erheblich verändert. Die Lebenserwartung der Rentenbezüger hat um sieben Jahre bei den Männern und um sechs Jahre bei den Frauen zugenommen. Zudem können die notwendigen Ziel-Renditen nicht mehr erzielt werden. Eine Herabsetzung des Umwandlungssatzes ist unumgänglich.

Um die seit 2011 bestehenden jährlichen Unterfinanzierungen bei der Pensionskasse Obwalden zukünftig zu vermeiden, soll der Wechsel von der Kollektivfinanzierung zur individuellen Finanzierung erfolgen. Die Beitragssätze der Arbeitgeber sind der Altersstruktur anzupassen. Eine Umverteilung von Jung zu Alt kann damit beseitigt werden.

Es ist schade, dass durch diese Änderung ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mehrkosten generieren. Die SP Obwalden erwartet vom Kanton als Arbeitgeber, dass er trotzdem seiner Sozialkompetenz nachkommt und dieses Kriterium bei einer Neubesetzung eines Arbeitsplatzes nicht gewichten wird.

Die Alters- und Invaliden-Kinderrenten sollen gemäss Vorschlag im neuen Reglement umgesetzt werden. Diese Reglementsanpassungen erachtet die SP Obwalden als ausgewogen, die Solidarität zwischen Jung und Alt wird nicht mehr strapaziert.

Die jährlichen Mehrkosten der beantragten Reglementsanpassung belaufen sich für den Kanton Obwalden auf Fr. 540‘000.00. Die ArbeitnehmerInnen des Kantons werden gesamthaft mit jährlich Fr. 420‘000.00 mehr belastet, was beträchtlich ist. In den meisten Kantonen musste der Staat ihre Pensionskassen mit hohen einmaligen Sanierungsbeiträgen sanieren. So hat kürzlich auch der Kanton Nidwalden mit einem hohen einmaligen Beitrag die Pensionskasse wieder auf Kurs gebracht.

Dieser einmalige Sanierungsbeitrag will der Kanton Obwalden verhindern und die Pensionskasse mit Beitragserhöhungen sanieren. Bei dieser Sanierung werden aber auch die Arbeitsnehmenden mit Beitragserhöhungen zur Kasse gebeten. Dass die Mehrkosten bei dieser Reglementsänderung für den Kanton prozentual höher ausfällt als bei den Arbeitnehmenden ist daher richtig, da demgegenüber der Kanton keine einmaligen Sanierungsbeiträge leisten muss. Die vorgesehene Mehrbelastung der Arbeitnehmer durch höhere Beiträge ist aus unserer Sicht an der oberen Grenze. Noch grössere Beitragserhöhungen auf Seiten der Arbeitnehmenden wären für uns nicht tolerierbar.

Positiv anerkennen wir aber, dass mit der vorgesehenen Revision die bestehenden Leistungen für die in Pension gehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verschlechtert werden.

Die SP Obwalden kann im Sinne der vorstehenden Erwägungen dem vorliegenden Nachtrag zur Verordnung über die berufliche Vorsorge zustimmen.

Wir danken für eine wohlwollende Aufnahme unserer Überlegungen.

Freundliche Grüsse

SP Obwalden

Evi Morger

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