Im Kantonsrat wollte die SP erreichen, dass die zur Verfügung gestellten IPV Gelder auch tatsächlich ausbezahlt werden. Leider konnte sich unser Antrag für einen niedrigeren Selbstbehalt zugunsten der wirtschaftlich Schwächeren nicht durchsetzen und so bleiben jeweils grosse Beträge wirkungslos in der Staatskasse.

Antrag Selbstbehalt
Regierung:  11% (hat sich durchgesetzt)
SP:               10.75% (ist mit 24 zu 28 Stimmen dem Antrag der FDP unterlegen)
FDP:            11.25%              

Begründung des Antrags der SP
Viele IPV-Bezüger sind wirtschaftlich von der Coronasituation betroffen und die Krankenkassenprämien und die Steuerrechnung belasten das eingeschränkte Budget stärker. Die Steuererklärung des Covidjahres wird erst in zwei Jahren für die IPV wirksam. Die Prämienlast drückt aber jetzt in diesen Zeiten der Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Deshalb sollen die IPV-Bezüger mit einem Selbstbehalt von 10.75 % entlastet werden. Sie brauchen die Unterstützung jetzt und nicht erst in zwei Jahren. Die Erfahrung zeigt, dass der mittels Modellrechnung bestimmte Selbstbehalt bewirkt, dass der budgetierte Betrag nicht ausgeschöpft wird. So bleibt ein Teil der Unterstützungsgelder unwirksam.  Mit einem Selbstbehalt von 10.75% können die effektiv ausbezahlten Unterstützungsbeiträge das Budget ausschöpfen.

Votum Kantonsrat Allenbach Josef, SP Kerns    Votum Alber Ambros, SP Giswil

 

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