Votum: Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Aufhebung Überbrückungsrente) (22.25.07); zweite Lesung

Sehr geehrter Herr Kantonsratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte,

Die SP‑Fraktion lehnt die Aufhebung des Art. 51 einstimmig ab. Die Gründe lassen sich aufgrund der Ratsdiskussionen vom März 2026 wie folgt zusammenfassen:

1. Das von der Regierung in Aussicht gestellte Sparpotenzial ist nicht ersichtlich. Die möglichen Mutationsgewinne wurden weder in der Botschaft noch in den mündlichen Ausführungen nachvollziehbar erläutert.

2. Die Botschaft selbst ist – wie bereits im Rat diskutiert – zu wenig differenziert.

3. Die Signalwirkung gegenüber bestehenden und zukünftigen Mitarbeitenden ist aus unserer Sicht nicht standortfördernd. Gerade mit entsprechenden Instrumenten kann sich der Kanton Obwalden für langjährige Mitarbeitende attraktiv positionieren. Dass grosse Unternehmen wie z.B. die SBB in diesem Zusammenhang von Benefits sprechen – sowohl im Hier und Jetzt als auch mit Blick auf die Zukunft – zeigt, dass der Wettbewerb um gut qualifizierte Mitarbeitende intensiv geführt wird. Der Kanton Obwalden muss sich hier auch behaupten können. 

Eine radikale Streichung der Überbrückungsrente führt somit zu mehr Nachteilen als Vorteilen.

KR Sebastian Stuppan

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