Verordnung zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (Nachtrag IPV), 20. März 2025
Art. 7 Herr Präsident Geschätzte Damen und Herren Die Anregung aus dem Oekoplanbericht, die Obergrenze bei Fr. 50’000, bzw. Fr 70’000 aufzuheben, um Schwelleneffekte zu verhindern, wird nicht realisiert. Die

