Zu einzelnen Punkten der Botschaft
3. Prüfung von Anspruchsgruppe IPV in Bezug auf den Beschäftigungsgrad
Herr Präsident
Geschätzte Damen und Herren
Die Prüfung des Beschäftigungsgrades soll verhindern, dass Leute zu Unrecht Sozialgelder erhalten. Diese Absicht ist zu unterstützen.
Bei der Berücksichtigung sind aus unserer Sicht die Kriterien entscheidend. Sie sind sorgfältig zu definieren. Familien oder alleinerziehende mit Kindern in Ausbildung oder Leute mit Einschränkungen, soll auf die Prüfung des Beschäftigungsgrades verzichtete werden.
Herausfordernd könnte es werden, eine entsprechende Berücksichtigung des Beschäftigungsgrads für Selbstständige und Personen in atypischen Arbeitsverhältnissen und Leute, deren Pensum unfreiwillig gekürzt wurde und keine Vollzeitstelle finden. Diesen Menschen mit Teilzeitjobs die IPV Unterstützung zu kürzen, würde viele in eine noch schwierigere finanzielle Lage bringen. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass der Einkommensverlust bei Teilzeit keine Motivation sein wird, um mehr Prämienverbilligung zu erhalten.
Ein nicht zu unterschätzender der administrative Aufwand. Der müsste klein sein, damit das IPV-Geld nicht für administrative Abklärungen verwendet wird und vor allem ist für die Abwicklung eine Neuprogrammierung, spezifisch nur für Obwalden notwendig, die sich finanziell nicht lohnen dürfte.
8. Verzicht auf die fixe Budgetvorgabe
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren
Der Regierungsrat will künftig einen Betrag im Budget vorschlagen. Der soll sich auf die Kantonsbeiträge der vergangenen Jahre sowie die Prämienerwartungen stützen. Der Wegfall der fixen Budgetvorgabe habe keine Veränderung der effektiven Kantonsbeiträge zur Folge, schreibt die Regierung weiter in der Mitteilung. Es gehe um die Budgetwahrheit.
Das sei keine Sparaktion, betont der Volkswirtschaftsdirektor mit Nachdruck. Da stimme ich zu. Es ist keine Sparaktion. Sparen bedeutet nämlich Zurücklegen für bestimmet Projekte oder für schwierige Zeiten. Diese Massnahme ist ein Sozialabbau und keine Sparaktion.
Das Ziel ist, dem Anspruch auf Budgetwahrheit besser gerecht werden und die Differenz zwischen dem budgetierten und dem effektiv ausbezahlten Betrag zu verkleinern.
Die Budgetwahrheit könnte auf einfache Weise realisiert werden.
Nämlich durch das Abschaffen des unnötigen Umwegs über einen Antrag. Das würde sowohl für die Versicherten als auch für die Verwaltung eine Reduktion des Bürokratieaufwands bedeuten und käme einer Effizienzsteigerung gleich.
Personen, welche die kantonalen Kriterien für eine Verbilligung der Prämien erfüllen, haben einen rechtmässigen Anspruch auf einen Prämienverbilligungsbeitrag. Diesen Personen sollten keine unnötigen Hindernisse in den Weg gelegt werden, um die ihnen zustehenden Finanzierungshilfen zu erhalten. Die Steuerpflichtigen könnten ihre Eigenverantwortung wahrnehmen, indem sie z.B. bei der Steuererklärung ankreuzen, ob sie auf eine allfällige Prämienverbilligung verzichten wollen oder nicht.
Dies wäre eine Sozialpolitik, bei dem die Bevölkerung (Familien, SeniorInnen, Mittelstand, Bauernfamilien) im Zentrum steht und die Budgetwahrheit, die wäre gegeben. Die effektiv ausbezahlten Beträge würden dann dem Budget recht gut entsprechen.
Ich werde mich in der Detailberatung nochmals melden.
Danke für die Aufmerksamkeit
Josef Allenbach
Kantonsrat SP Obwalden