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Revision Bildungsgesetz, 20. März 2025

Bildungsgesetz Art. 74 Antrag der Kommission: Die Einwohnergemeinde bietet in der Regel (beibehalten) eine integrative Förderung an, die gemeinsam durch Lehr- und Fachpersonen vermittelt wird. Herr Präsident Geschätzte Damen und

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