SP Obwalden reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein

Medienmitteilung

SP Obwalden reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein

 

Sarnen, 12. Dezember 2025

Heute, am 12. Dezember 2025, hat die SP Obwalden eine Beschwerde betreffend des  Verfahrens bei den Kantonsratswahlen vom 8. März 2026 beim Bundesgericht eingereicht. Weil das aktuelle Proporzwahlverfahren vor der Bundesverfassung nicht standhält, braucht es dringend eine verfassungskonforme Wahlordnung.

Das geltende Proporz-Wahlverfahren verstösst mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die in der Schweizerischen Verfassung garantierte Wahlrechtsgleichheit. Die Sitze innerhalb eines Wahlkreises werden nach dem Proporzwahlverfahren zugeteilt. Bei solchen Proporzwahlen ist das sogenannte natürliche Quorum bedeutsam. Es bezeichnet den Prozentsatz der gültigen Stimmen, den eine Partei in einem Wahlkreis erzielen muss, um mindestens einen Sitz zu erhalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist ein natürliches Quorum von über 10 Prozent mit dem Proporzwahlverfahren grundsätzlich nicht vereinbar. Aktuell weisen die Gemeinden Sachseln, Giswil, Engelberg und Lungern ein natürliches Quorum von teils deutlich über 10% auf. Kerns und Alpnach gerade eines von 10%. Einzig in Sarnen werden die bundesgerichtlichen Vorgaben bezüglich des Verhältniswahlrechts klar erreicht.

Das Anliegen wurde in den letzten Jahren mehrfach im Kantonsrat besprochen, schon im Oktober 2020 reichte der damalige Kantonsrat Max Rötheli eine Motion zur Einführung des „Doppelten Pukelsheim“ ein. Auch nach einer weiteren Motion des Fraktionspräsidenten im Mai 2023 konnte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden „Da hätte sich die SP gewünscht, dass man aus dem vergeblichem Mühsal anderer Kanton gelernt hätte.“ sagt Peter Lötscher, Fraktionschef SP Obwalden.

Nun will die SP Obwalden anpacken und mit dieser Beschwerde, unterzeichnet vom Vorstand, die gewichtlosen Stimmen bei kommenden Kantonsratswahlen verringern. Dafür braucht es ein doppeltproportionales Zuteilungsverfahren, so wie z.B. auch der Kanton Nidwalden ihr Wahlrecht bundesrechtskonform reformiert hat. Damit würden endlich alle Stimmen zum Erfolg beitragen, die Proportionalität des Parlaments würde steigen und der Parteienwettbewerb würde zunehmen. „Mit dem Doppelten Pukelsheim könnten die Gemeinden als Wahlkreise beibehalten und der Proporzgedanke sehr gut umgesetzt werden.“ sagt Suzanne Kristiansen, Präsidentin SP Obwalden. Weiter ergänzt Peter Lötscher, Fraktionschef SP Obwalden: „Durch diese Reform stärken wir die Demokratie direkt, denn jede Stimme zählt dort, wo sie auch gewollt ist. Es ist vorbei mit wahltaktischen Schlaumeiereien!“

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