Zueinander Sorge tragen für ein gerechtes Miteinander!
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Informationen zur Prämienverbilligung
Die Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung
Sozialversicherungen (AHV, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, etc.) berechnen die Prämien anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wer mehr verdient, zahlt höhere Beiträge. Bei der Krankenkassenprämie gilt aber eine Kopfprämie. Die Krankenkassen berechnen die Prämien für alle gleich, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Versicherte mit wenig Geld erhalten deshalb Unterstützung für die Prämien. Das nennt man individuelle Prämienverbilligung oder IPV.
Bisheriges Gesetz garantiert Planungsicherheit
Die aktuelle gesetzliche Regelung sichert seit Jahren eine stabile Finanzierung der Prämienverbilligung.
Selbst die Regierung schrieb am 12. Oktober 2023 in der Obwaldner Zeitung:
«System der Prämienverbilligung in Obwalden funktioniert. Eine Überarbeitung der kantonalen Gesetzgebung sei nicht nötig, sagt die Regierung gestützt auf den lang erwarteten Wirkungsbericht zur IPV.»
Doch nun – kurz bevor der indirekte Gegenvorschlag des Bundes in Kraft tritt – will die Regierung plötzlich das bewährte System ändern, obwohl ein Wechsel absehbar ist. Das gefährdet die Planungssicherheit für rund 30 Prozent der Bevölkerung in Obwalden.
Entgegen dem formulierten Ziel im verlinkten Zeitungsartikel von 2023, eine Erweiterung der Anzahl IPV-Berechtigten zu erzielen, wird nun eine verminderte Auszahlung anvisiert.
Bedeutung der IPV
Für viele Personen mit kleinen oder mittleren Einkommen stellen die steigenden Gesundheitskosten ein finanzielles Problem dar. Deshalb sieht das Gesetz eine Verbilligung der Prämien durch Bundes- und Kantonsbeiträge vor. Die Kantone haben den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung zu gewähren. Die Prämienverbilligung wird durch Bund und Kanton finanziert.
Mit der IPV beabsichtigt der Gesetzgeber eine bedarfsgerechte Prämiensubventionierung in der Krankenkasse. Es soll damit aufgrund der sozialen Notwendigkeit der Solidarität zwischen Personen mit unterschiedlichem Einkommen Rechnung getragen werden, da die Krankenversicherungsprämie ohne Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit festgelegt wird (Kopfprämie).
Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen Jahr für Jahr. Deutlich stärker als es die Löhne und die Preise tun. Für viele Schweizer Haushalte werden die Prämien zu einer immer schwereren Last und mitunter zu einem finanziellen Problem. Obwohl bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) in den 1990er-Jahren eine Stabilisierung der Prämienlast bei 8 Prozent des steuerbaren Einkommens angestrebt wurde. Abhilfe tut deshalb Not. Mit der individuellen Prämienverbilligungen (IPV) steht dem Bund und den Kantonen ein Instrument zur Verfügung, um Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen die Prämienlast zu verringern.
Die Last der Krankenkassenprämien ist trotz Prämienverbilligungen für viele Schweizer Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen sehr hoch. Sie müssen im Durchschnitt 10 bis 15 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Prämien aufwenden. Hauptverantwortlich dafür sind die Kopfprämien, welche die steigenden Gesundheitskosten pauschal auf alle Haushalte abwälzen. Schuld tragen aber auch die Kantone, die es in den letzten Jahren versäumt haben, die Prämienverbilligungen im Gleichschritt mit dem Prämienanstieg anzupassen. Das zeigt sich in den Verbilligungen pro BezügerIn ohne Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen, die hinter den Prämien herhinken, sowie in der praktisch stagnierenden Zahl an Verbilligungs-BezügerInnen ohne Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen.
Die Prämien sind besonders für Haushalte mit Einkommen unmittelbar oberhalb der Bezugsgrenze für Sozialhilfe und EL ein Problem. Diese Haushalte sind häufig armutsgefährdet, müssen mehr Geld für die Krankenkassenprämien ausgeben als für Nahrungsmittel oder Steuern und laufen Gefahr, bei den Prämien in Zahlungsrückstand zu geraten. Aber auch Haushalte mit mittleren Einkommen sind stark belastet. Familien mit Kindern und insbesondere mit jungen Erwachsenen in Ausbildung müssen für die Prämien tief in die Tasche greifen.
Auswirkungen der Gesetzesänderung
Die Berechnung der IPV- Beiträge ist komplex. Die wichtigsten Stellschrauben in der Modellrechnung sind die 8.5 Prozent der durchschnittlichen Prämienkosten und die potentiell Anspruchsberechtigten. Daraus resultiert der Selbstbehalt in Prozent. Das ist der Anteil, den die Berechtigten selber tragen müssen. Je höher der Selbstbehalt, desto kleiner die IPV-Unterstützung.
Fallen die 8.5 Prozent fürs Budget ersatzlos weg und wird gleichzeitig die Bandbreite des Selbstbehaltes neu bis auf 12 Prozent erhöht, wird das für die Berechtigten katastrophale Auswirkungen haben. Genau das ist jetzt mit den Gesetzesänderungen möglich. Die verlässlichen Vorgaben fürs Budget werden aufgehoben und der Selbstbehalt kann auf ein Jahrzehntehoch von 12 Prozent angehoben werden. Dieser Verlust an sozialer Sicherheit wird unter dem Begriff «Budgetwahrheit» verschleiert.
Entwicklung in Obwalden
- Seit dem Antragssystem öffnet sich die Schere zwischen steigender Prämienerhöhung und sinkenden Beiträgen des Kantons für die IPV Unterstützung.
- Die IPV-Auszahlung ist z.B. 2024 kleiner als noch 2011.
- Die Quote der Begünstigten ist zu tief. Sie beträgt z.B. 2024 nur 22% statt 33%.
- Statt den mangelnden Ausgleich zu verbessern wird die Situation benutzt, um die Berechnungsgrundlage aufzuheben und die unbefriedigende Situation als Normalzustand zu etablieren. Mit dem Begriff «Budgetwahrheit» wird das Vorgehen schöngeredet.
- Wie bereist 2016 soll der Art. 2 Abs.4 aufgehoben werden, damit keine es keine verbindliche Budgetierung mehr gibt, um so die Auszahlungen weiter zu reduzieren.
Zur Grafik: Während die Prämien für die Krankenkassen jedes Jahr steigen, sinken oder stagnieren die IPV-Beiträge.
Funktion der 8.5 Prozent (Art.2 Abs 4, )
Im Kanton Obwalden müssen gemäss geltender Gesetzgebung für die IPV insgesamt 8,5 Prozent der jährlichen Prämienkosten der obligatorischen Krankenversicherung des Kantons ins Budget aufgenommen werden.
Die 8.5 Prozent sind wichtig, weil
- sie eine sichere Basis für die Berechnung des Kantonsbeitrags bilden.
- so der jährliche Prämienanstieg automatisch berücksichtigt wird.
- sie Sicherheit und Verlässlichkeit auch für Menschen mit tiefem Einkommen und dem Mittelstand bedeuten.
(Arbeiterfamilien, Bauernfamilien, Ältere, Alleinerziehende) - das Gesetz da ist, um die Schwächsten zu schützen. Klare Bestimmungen geben Sicherheit.
Was passiert, wenn die 8.5 Prozent wegfallen?
- Die Regierung kann den IPV-Betrag festlegen, die Unterstützungsbeträge werden gekürzt.
- Der budgetierte Betrag wird um mehrere Millionen gekürzt.
- Der Kantonsrat kann den Budgetvorschlag der Regierung ändern. So wird die IPV zum Spielball in der schwierigen finanziellen Lage des Kantons.
- Die Berücksichtigung des Prämienanstiegs ist nicht garantiert. Die Schere zwischen steigenden Prämien und sinkender Prämienverbilligung öffnet sich weiter.
Die Prämienverbilligung ist ein bewährter und wichtiger sozialer Ausgleichsmechanismus. Diesen müssen wir bewahren. Der unsoziale Abbau bei der Prämienverbilligung ist zu stoppen.
Berechnung Selbstbehalt gemäss Art.2 Abs.2 EG KVG
Der Prozentsatz für die Berechnung des Selbstbehaltes wird mittels Modellrechnung ermittelt. Dies geschieht gestützt auf die Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten und deren anrechenbaren Einkommen, die kantonalen Richtprämien, die zur Verfügung stehenden Mittel sowie weiteren Daten.
Das bedeutet, dass bei einem kleineren Budget die Unterstützungsbeiträge vermindert werden. Unabhängig davon, wie viele Bezüger ihren Antrag einreichen. Nicht beantragte Beiträge bleiben wirkungslos in der Staatskasse zurück und bieten einen Vorwand für weiter Kürzungen, weil das Budget nicht ausgeschöpft wurde. Die Unterstützungsbeiträge würden für alle sinken und der Selbstbehalt ebenfalls für alle steigen. Die Prämienlast wird noch schwerer drücken. Besonders Einkommensschwache (Arbeiterfamilien, Bauernfamilien, Alleinerziehende, Familien mit Kinde) sind stark betroffen.
Hier gehts zur Medienmitteilung der Lancierung
Darum:
Prämienverbilligung sichern für ein gerechtes Miteinander!
Wir sind Obwalden – wir sind für Verlässlichkeit –
wir schauen zueinander!