Antrag geltendes Recht beibehalten.
Art. 2 Abs. 4 Der in das Budget aufzunehmende Kantonsbeitrag entspricht mindestens 8,5 Prozent der Prämienkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung des Kantons Obwalden. Dieser Artikel darf nicht ersatzlos aufgehoben werden.
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren
Die Bestimmung in Abs 4 ist wichtig für die sichere Finanzierung der IPV-Beiträge der wirtschaftlich Schwachen, für die Arbeiter- und Bauernfamilien. Die 8.5% garantieren ausserdem, dass der Prämienanstieg der Krankenkassenprämien jeweils berücksichtigt wird. Wird diese Bestimmung aufgehoben, fehlt eine verlässliche Budgetierung der IPV.
Weil die Belastung durch die Krankenkassenprämien jedes Jahr grösser wird, darf jetzt nicht eine Reduzierung des IPV-Budgets erfolgen. Die Schere zwischen Prämienanstieg und IPV-Ausgleich würde sich noch weiter öffnen.
Gerade in der finanziell schwierigen Situation des Kantons ist es wichtig, auch Menschen mit tiefem Einkommen Verlässlichkeit und gesetzliche Sicherheit zu geben und das erreichen wir nur mit dem jetzt geltenden Recht. Dieser Artikel ist wichtig und für einen funktionierenden sozialen Ausgleich und darf nicht ohne weitere verbindliche Garantien aufgehoben werden.
Josef Allenbach, SP-Kantonsrat 22. Mai 2025
Einführungsgesetz
zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG)
Antrag Volksabstimmung
Der Kantonsrat beschliesst, gestützt auf Art. 59 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung,
dieses Gesetz der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren
Blicken wir kurz auf die Geschichte dieses Artikels und schauen auf die Volksabstimmung vom 25. September 2016.
Die Regierung und das Parlament wollten bereits damals dieses Gesetz ändern, um die IPV-Auszahlungen zu reduzieren. Das Abstimmungspaket mit einer Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen attraktiver zu machen hat auch nicht geholfen. Das Abstimmungsergebnis zeigte ein klares Bekenntnis für einen verlässlichen sozialen Ausgleich bei der IPV und die Stimmbevölkerung verwarf die Änderungen gegen den Willen der Regierung und des Parlamentes. Damit will ich bewusst machen, dass dieses Gesetz eine brisante Geschichte aufweist. Jetzt wird erneut ein Anlauf genommen diese 8.5% auszuhebeln. Das ist in Ordnung, denn mit der Zeit können sich Einstellungen und Überzeugungen ändern und vielleicht hat dieser Artikel sein Ablaufdatum erreicht.
Den Volksentscheid von 2016 jetzt aber umzustossen ohne die Befragung der Stimmbürger, ist ein heikles Vorgehen und keine gelebte Demokratie. Ist das Parlament und die Regierung von ihrer Arbeit überzeugt, sollte sie keine Scheu vor einer Volksbefragung haben. Andernfalls entsteht der Eindruck, als wolle man die Gesetzesänderung erneut am Volk vorbei durchsetzen.
Eine Volksabstimmung fördert das Vertrauen in die Regierung und Politik und ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern direkt an wichtigen Entscheidungen teilzunehmen. So kann sichergestellt werden, dass die Entscheidungen die Meinung der Bevölkerung widerspiegeln und auf breiter Zustimmung basieren.
In diesem Sinne fordere ich Sie geschätzte Volksvertreterinnen und Vertreter auf, sich fürs Behördenreferendum auszusprechen und Demokratie zu leben
Josef Allenbach, SP-Kantonsrat 22. Mai 2025