Art. 7
Herr Präsident
Geschätzte Damen und Herren
Die Anregung aus dem Oekoplanbericht, die Obergrenze bei Fr. 50’000, bzw. Fr 70’000 aufzuheben, um Schwelleneffekte zu verhindern, wird nicht realisiert. Die geschätzten Kosten von 1.2 Mio. sein zu hoch ist die Begründung. Dabei bleibt seit Jahren ein IPV-Beitrag von 2 bis 5 Mio. in der Staatskasse. Die Aufhebung der Obergrenze könnte damit gleich mehrmals finanziert werden. Hinzu kommt das der Prozentsatz der tatsächlich Begünstigten zurzeit nur 22% beträgt statt dem angestrebten Drittel. Mit der Aufhebung der Obergrenze könnten zusätzlich etwa 2000 Personen unterstützt werden, wodurch der aktuelle Prozentsatz von 22% näher an das angestrebte Ziel von 30% heranrücken würde.
Der Antrag der Mitte /GLP die Obergrenze für Personen, die Anspruch auf eine Prämienverbilligung für Kinder haben auf 75’000 zu erhöhen nimmt diese Anregung aus dem Oekoplan teilweise auf, zielt in die richtige Richtung und wird von der SP-Fraktion unterstützt.
Danke für die Aufmerksamkeit
Josef Allenbach
Kantonsrat SP Obwalden