Bildungsgesetz Art. 74

Antrag der Kommission: Die Einwohnergemeinde bietet in der Regel (beibehalten) eine integrative Förderung an, die gemeinsam durch Lehr- und Fachpersonen vermittelt wird.

Herr Präsident

Geschätzte Damen und Herren

Integrative Förderung gibt es auf der Kindergarten- Primar- und Orientierungsstufe seit vielen Jahren in allen Gemeinden und in jeder Klasse.

Integrative Förderung heisst beispielsweise, dass eine Schulische Heilpädagogin/ein schulischer Heilpädagoge Kinder mit Lese- und Schreibschwächen im Unterricht unterstützt und für Kinder, die den Lernzielen nicht folgen können, ein angepasstes Programm bereitstellt.
Kinder, die Aufmerksamkeitsschwierigkeiten haben, erhalten von Förderlehrpersonen spezielle Unterstützung beim Arbeiten und in Test-Situationen.

Integrative Förderung heisst aber auch, dass höher begabte Kinder nicht das ganze reguläre Programm absolvieren müssen sondern anspruchsvollere Aufgaben bearbeiten dürfen.

Dies ist schon lange die gängige Praxis. Die Schulen in OW kommen aufgrund der speziell grossen Heterogenität ohne integrative Förderung gar nicht aus, jede Klassenlehrerin wird durch Fachpersonen unterstützt. Ohne geht es nicht.

Es ist nicht nur die Praxis, das BiG und die LPVO regeln die integrative Förderung, sonst müsste dort ebenfalls eine Änderung erfolgen.

Art. 55 des BiG Abs. 2 besagt:
Der Unterricht berücksichtigt die unterschiedliche Leistungsfähigkeit und die individuellen Begabungen und Neigungen der Kinder.

Art. 73 verlangt als Grundsatz
Förderangebote dienen der bestmöglichen Schulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

LPVO Art. 4, Abs. 9
Lehrpersonen sind verpflichtet, den Unterricht nach anerkannten methodischen und didaktischen Grundsätzen durchzuführen und die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler ihren Fähigkeiten entsprechend zu fördern und zu fordern…

Die Formulierung «in der Regel»  stellt integrative Förderung als eine Option dar, während eine verbindliche Formulierung diese als Standard etabliert. Die integrative Förderung muss in einem integrativen Schulsystem selbstverständlich und nicht optional sein, sie ist ein essenzieller Bestandteil eines Bildungssystems.
Schulen und Gemeinden haben die Verantwortung, allen Kindern eine gleichwertige Bildung zu ermöglichen. Eine verbindliche Formulierung signalisiert, dass die Gemeinde die Verantwortung ernst nimmt und für alle Schüler ein Angebot zur Förderung bereitstellt.

Die Formulierung in der Regel muss deshalb unbedingt gestrichen werden. Der Vorschlag der Regierung ist zu unterstützen.

Danke für die Aufmerksamkeit

Josef Allenbach

Kantonsrat SP Obwalden

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