Art. 2 Abs. 2

7. Festlegung des Selbstbehalts durch den Regierungsrat im Vorjahr

Herr Präsident

Geschätzte Damen und Herren

Die Festlegung durch den Regierungsrat ist erforderlich, damit die Auszahlung der IPV beschleunigt wird. Wir unterstützen deshalb diese Anpassung.

Zum Antrag der Kommission:

Die Bandbreite von 9-11.5 % unterstütz die SP-Fraktion. Den Antrag der Kommission mit der Obergrenze von 12 Prozent können wir nach Diskussionen in der Fraktion jedoch nicht unterstützen.

Ein Selbstbehalt von 12 % bedeutet nichts anderes als eine Möglichkeit zur Kürzung der Unterstützungsbeiträge. Die hart geführten Budgetdebatte  im Dezember lässt erkennen, in welche Richtung es geht. Die Erhöhung der Obergrenze ermöglicht es, die angespannte finanzielle Lage des Kantons bewusst auf dem Rücken der wirtschaftlich Schwachen auszutragen. Ein halbes Prozent tönt nach wenig, zeigt aber klar, dass der Sozialstaat systematisch ausgehöhlt wird.

Besonders brisant ist der direkte Zusammenhang mit der geplanten Streichung von Absatz 4 in diesem Artikel, wodurch der Kantonsbeitrag von 8,5 % wegfallen soll. Dadurch würde der budgetierte Betrag sinken – und der Selbstbehalt zwangsläufig steigen. Eine höhere Obergrenze von 12 % schafft zusammen mit der Aufhebung der 8.5% die Grundlage für drastische Kürzungen bei den Sozialleistungen.

Die SP-Fraktion wird deshalb geschlossen den Antrag der Regierung unterstützen.

 

Art. 2 Abs. 4

Verzicht auf fixe Budgetvorgabe

Herr Präsident

Geschätzte Damen und Herren

Wie bereits erwähnt, sind die 8.5%% sehr entscheidend für einen sicheren sozialen Ausgleich.
Der budgetierte Betrag ist Basis für die Berechnung der Beiträge. Wird weniger Geld budgetiert, ergibt das in der Modellrechnung kleiner Beträge für die Berechtigten, was zu einem höheren Selbstbehalt führt.
Im Jahr 2016, als die fixe Budgetvorgab von 8.5% halbiert werden sollte, hat das die Regierung das auch noch so gesehen. In den Abstimmungsunterlagen von 2016 steht:  «Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats wollen den per Gesetz im Kantonsbudget verankerten Betrag von 8.5 Prozent auf 4.25 Prozent der jährlichen Prämienkosten der obligatorischen Krankenversicherung des Kantons verringern. Dadurch würden die IPV-Auszahlungen insgesamt um jährlich CHF 500‘000.‒ bis CHF 600‘000.‒ reduziert.
Grundsätzlich soll der Kreis der anspruchsberechtigten Personen gleich bleiben, dafür werden die Beiträge moderat gesenkt.»

Jetz soll der effektiv ausbezahlte Betrag die Grundlage fürs Folgejahr gelten. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Unterstützungsbeiträge, von ca. 10% bis 15% der Berechtigten nicht abgeholt werden. Somit bleibt auch bei einem kleineren budgetierten Betrag immer ein Restbetrag gegenüber dem Budget. Dient der effektive niedrigere ausbezahlte Betrag dann fürs Folgejahr als Grundlage, wird das zu einer Kürzung gegenüber dem Vorjahr führen. Im Jahr 2024 sind 5 Mio. in der Staatskasse geblieben. D.h. für die Berechnung fürs Folgejahr würde der Betrag um ca. 5 Mio. reduziert.
Es wird eine Spiral nach unten in Gang gesetzt. Unter dem Begriff Budgetwahrheit wird eine kontinuierliche Kürzung der IPV-Unterstützung verschleiert.

Kritisch ist die Entwicklung bereits ohne die Streichung der 8,5%. Die Prämien sind seit 2011 massiv gestiegen, während in Obwalden die Kantonsbeiträge für die IPV-Ausgaben im gleichen Zeitraum abgenommen haben. Die Schere zwischen steigenden Prämien und gekürzter Prämienverbilligung
geht immer weiter auf.

Im Weitern garantieren die 8.5% zudem eine automatische Anpassung an die jährlich steigenden Versicherungsprämien.

Und schlussendlich ist die Abweichung immer zugunsten der Staatskasse.  Im Interesse eines funktionierenden sozialen Ausgleichs und als ein Zeichen des Respekts gegenüber einem Drittel der Bevölkerung wird die SP-Fraktion mit Überzeugung gegen die Aufhebung stimmen.

Danke für die Aufmerksamkeit

Josef Allenbach

Kantonsrat SP Obwalden

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