Herr Präsident

Geschätzte Damen und Herren

Um aufzuzeigen, worüber wir hier abstimmen, möchte ich kurz erkläre, wie das Lohnsystem funktioniert und warum es eine generelle und individuelle Lohnentwicklung braucht und welche Angestellten von der Streichung der generellen Lohnerhöhung besonders betroffen wären.

Die individuelle Lohnerhöhung dient im Lohnsystem vor allem für die Finanzierung des Erfahrungszuwachses in den ersten 20 Jahren. 1 Prozent individuelle Lohnerhöhung bedeutet z.B., dass 1 Prozent der gesamten Lohnsumme für die Finanzierung des Erfahrungszuwachs verwendet wird. Das heisst, nach der Ausbildung starten die Angestellten mit einem niedrigen Lohn und in den nächsten 20 Jahren dürfen sie mit einem Lohnanstieg rechnen. Je nach Position im Lohnband oder Funktion sind dafür zwischen 4% und 0 % vorgesehen. Die Verteilung ist also sehr unterschiedlich. Zu Beginn ist die Entwicklung grösser, und nimmt dann ab, bis ca. bei einem Alter von 40 Jahren keine Entwicklung mehr vorgesehen ist, also 0 %. Von der individuellen Lohnerhöhung profitieren also längst nicht alle.  Das kann man aus den Tabellen des kantonalen Lohnsystems entnehmen. Damit diese Lohnentwicklung finanziert werden kann, braucht es die individuelle Lohnerhöhung.  Nach diesen ersten 20 Jahren ist keine Lohnentwicklung im System vorgegeben. Die finanziellen Mittel der individuelle Lohnentwicklung kommen dann nicht mehr zum Tragen, die werden für die Lohnentwicklung der jüngeren Angestellten eingesetzt.

Die generelle Lohnerhöhung hingegen kommt allen zugute.
Wird sie gestrichen, bedeutet das für über 40 jährige einen Lohnstillstand. Die Streichung, trifft also besonders die älteren, langjährig treuen Mitarbeitenden. Sie erfahren einen Reallohnverlust, wenn die Teuerung nicht ausgeglichen wird.

Die kürzlich beschlossene Erhöhung der Treueprämien ist für langjährige Angestellten ein Signal der Wertschätzung gewesen. Soll die Streichung der generellen Lohnerhöhung jetzt der Preis für die Anpassung bei der Treueprämie sein?

In der Begründung des  GRPK-Antrags wird argumentiert, dass den Kantonsangestellten in der Vergangenheit Lohnerhöhungen entsprechend der Teuerung gewährt worden sei, weshalb die geplante Streichung der generellen Lohnerhöhung jetzt vertretbar sei. Doch ein genauer Blick auf die letzten Jahre zeigt eine andere Realität:

  • 2021 war keine generelle Lohnerhöhung budgetiert, obwohl die Teuerung 0.6% betrug.
  • 2022: ist eine generelle Lohnerhöhung von 0.5% gewährt worden, während die Teuerung  2.8% betrug.
  • 2023: hat OW 1.5% generelle Lohnerhöhung gesprochen, während die Teuerung wiederum höher, nämlich bei 2.1%  war.

Insgesamt ist die Teuerung in den letzten drei Jahren um  5.5% gestiegen, Obwalden hat mit nur  2% diese Teuerung abgegolten.  Die Streichung der generellen Lohnentwicklung ist bei einem Nachholbedarf von über 3% darum jetzt nicht vertretbar.

Eine weitere Überlegung bezieht sich auf den Fluktuationsgewinn.
Im Antrag der GRPK wird die Streichung der generellen Lohnerhöhung beim Personal von rund 600.000 CHF beantragt, während im Budget ein Fluktuationsgewinn von 500.000 CHF beim Personal erwartet wird. In diesem Kontext erscheint die Kürzung nicht nur ungerechtfertigt, sondern auch schwer nachvollziehbar.

Die Löhne der Kantonsangestellten haben sich in der Vergangenheit so unzureichend entwickelt, dass ausserordentliche strukturelle Massnahmen ergriffen werden mussten, um die Löhne wieder marktfähig zu machen. Trotz dieser Massnahmen trägt der Kanton Obwalden im Vergleich zu anderen Zentralschweizer Kantonen immer noch die «rote Laterne» in Sachen Lohnniveau.

Wollen wir das wirklich fortsetzen?

Soll erneut beim Personal gespart werden? Die zusätzliche Ferienwoche, die als Lohnerhöhung verkauft werden soll, ist auf dem Lohnausweis nicht sichtbar und ist daher kaum als Ausgleich für die gestiegenen Lebenshaltungskosten erkennbar. Diese Ferienwoche fühlt sich eher wie eine Erhöhung des Arbeitstempos an – die gleiche Arbeitslast soll in kürzerer Zeit bewältigt werden – was die gewonnene Freizeit nicht in einen echten Lohnzuwachs verwandelt.

Es ist schlichtweg zynisch, diese budgetneutrale, fiktive «Lohnerhöhung» als Argument gegen einen echten Teuerungsausgleich vorzubringen. Eine verlässliche und gerechte Lohnpolitik sieht anders aus. Wir müssen uns die Frage stellen: Ist es wirklich das Ziel, Obwalden als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren, oder soll das Personal weiterhin mit eventuellen strukturellen Anpassungen und leeren Versprechungen vertröstet werden?

Es ist keine Lösung, die Problematik bei den Steuereinnahmen auf dem Rücken der Kantonsangestellten auszutragen. Diese sind nicht verantwortlich für die Misswirtschaft im Bereich der Finanzen.

Im IAFP-auf Seite 5 steht die VisionWir sind Obwalden – stets im Mittelpunkt. Wir sorgen für Sicherheit und Stabilität. Wir entwickeln und bilden uns mit Weitsicht“. Das tönt in diesem Kontext wie ein leeres Versprechen. Wir brauchen echte Massnahmen und sind in der Verantwortung sicherzustellen, dass der Kanton seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Dazu gehörten auch attraktiver Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Lohnpolitik.

Die SP-Fraktion appelliert an den Kantonsrat diese Lohnkürzungen zu verhindern und stattdessen ein Zeichen für eine faire Lohnerhöhung zu setzten und so die Mitarbeitenden des Kantons Obwalden als wertvolle Ressource anzuerkennen, um weiterhin auf motiviertes und engagiertes Personal bauen zu können.

Danke für die Aufmerksamkeit

Josef Allenbach

Kantonsrat SP Obwalden

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