Begründung Art. 27 Abs. 6 Treueprämien
Herr Präsident
Meine Damen und Herren
In der Botschaft zum Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz (Personalrecht) schreibt der Regierungsrat, um dem zunehmend spürbaren Fachkräftemangel entgegenzuwirken, seien konkurrenzfähige und attraktive Arbeitsbedingungen für die kantonalen Angestellten und der Lehrpersonen zentral. Es gelte, den Anschluss an die restlichen Zentralschweizer Kantone nicht zu verlieren.
Alle unsere umliegenden Kantone kennen für sämtliche Angestellten die Form des bezahlten Urlaubs anstelle von Treueprämien. Dort können Lehrpersonen den bezahlten Urlaub während den Unterrichtswochen beziehen. Viele weitere Kantone kennen diese Form des bezahlten Urlaubs für Lehrpersonen ebenfalls. Obwalden schränkt als einziger Zentralschweizer Kanton diese Möglichkeit für Lehrpersonen ein. Das ist keine zielführende Politik, wenn die Attraktivität gesteigert und der Anschluss an die umliegenden Kantone nicht verloren gehen soll.
Und wenn die beurlaubte Lehrperson durch eine jüngere Stellvertretung ersetzt wird, ist das auch finanziell für den Arbeitgeber interessant.
Wir beantragen deshalb Abs. 6 zu streichen. Danke für die Unterstützung.
Josef Allenbach
Kantonsrat SP Obwalden
Hier kommst du zum Beitrag vom SRF Regionaljournal Zentralschweiz zur Debatte im Kantonsrat (ab Minute 5:05 bis 6:25).