Steuergerechtigkeit? – Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz
Am 24. November stimmen wir im Kanton Obwalden über den Nachtrag zum Schätzungs- und Grundpfandgesetz ab. Was auf den ersten Blick nach sprödem Gesetzesjargon und einer Formalie tönt, ist vor allem eines: die verpasste Chance Einnahmen zu generieren, die wir in Obwalden so dringend benötigen. Denn wir leben derzeit von unserem Ersparten. Das Budget 2025 weist ein strukturelles Defizit aus. Die Rechnung ist einfach – wirtschaften wir so weiter, ist die Reserve in 3,5 Jahren aufgebraucht. Im Gesetzesnachtrag werden unter anderem verschiedene Parameter festgesetzt, wie viel Steuern man für Land und Immobilien zahlen muss. Der Marktwert von Immobilien hat sich in den letzten 10 Jahren um 45,8 % erhöht, bei gleichbleibender Besteuerung. So werden Grundeigentümer und Reiche mit grossen Grundstücken und Villen unnötig privilegiert, da ihr Reichtum wächst, die Vermögenssteuern aber unverändert bleiben. Mit einer moderaten Erhöhung hätte der Kanton gleichzeitig eine Ungerechtigkeit im System bereinigen und einige Millionen einnehmen können. Dies haben die Mitte- bis Rechtsparteien verhindert. Ähnlich unverantwortlich zeigt sich der Kanton beim Eigenmietwert. Mit den tiefen Eigenmietwerten, die unter 60 % der Marktmiete liegen, verstösst der Kanton gar gegen die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Wir schauen gerade ruhig zu, wie das Kind in den Brunnen fällt respektive. wie der Kanton pleite geht. Ist das verantwortungsvolle Politik?
Ein Artikel von Eva Morger (Kanstonsrätin, SP Sachseln), veröffentlicht im Aktuell