Herr Präsident
Meine Damen und Herren
Auch im Namen von Kantonsrätin Helen Keiser und Kantonsrat Paddy Matter bedanke ich mich für die umfangreiche Antwort auf unser Anliegen.
Seit Jan. 2023 ist das Bundesgesetz über Velowege in Kraft. Darin ist festgelegt, was Kantone und Gemeinden bei der Planung , Anlage und beim Unterhalt von Velowegnetzen beachten müssen. Bis Ende 2027 müssen bestehende und vorgesehene Velowegnetze in behördenverbindlichen Plänen festgehalten sein. Die Umsetzung muss in 20 Jahren – d.h. 2042 abgeschlossen sein.
Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass die Netzplanung bereits aufgegleist ist und der Richtpläne für den Alltagsveloverkehr sowie für den Velofreizeitverkehr im 2026 vorgelegt werden sollen.
Ebenfalls postiv stimmt uns, dass sich der Kanton vornimmt, mit dem kantonalen Netz eine möglichst dichte Erschliessung zu machen und sich an den Empfehlungen des ASTRA orientiert und dass der Kanton vor hat, Fachorganisationen in die Richtplanung frühzeitig miteinzubeziehen. So kann von ihrem Wissen profitiert werden.
Ein neues Gesetz für Fuss-, Velo und Wanderwege begrüssen wir sehr, auch die gesetzlichen Grundlagen für die Netzplanung, die Umsetzung der Ersatzpflicht für Velowege und die Regelung der Arbeiten der Fachstelle im Gesetz, das sind erfreuliche Absichten.
Wichtig finden wir, dass der Kanton die Gemeinden im neuen Gesetz in die Pflicht nimmt, das kantonale Netz mit guten kommunalen Netzen zu ergänzen.
Die Umsetzung des VWG wird gut gelingen, wenn alle angedachten Schritte auch tatsächlich und zeitnah erfolgen.
Die Formulierungen sind in der Antwort der Regierung oft vage – «soll dann und dann vorliegen … es ist vorgesehen dass ….»
Mit ein Grund für diese Unverbindlichkeit sind wohl doch die personellen Ressourcen. Ein 20%-Pensum der Fachstelle Langsamverkehr reicht wohl nicht und aktuell besteht auch ein Ungleichgewicht zwischen dem zwar temporären 80%-Pensum für den Bereich Mountainbike und dem 20% Pensum für Velowege, Fuss- und Wanderwege.
Nach fast 2 Jahren Arbeit kommen die Prozesse erst langsam in Gang statt bereits fortgeschritten zu sein.
Der letzte Abschnitt der Antwort deutet auch an, dass man sich vorbehält, deutlich weniger umzusetzen, wenn die Finanzen knapp sind. So wurde das Radroutenkonzept 1996 verschleppt.
Problematisch ist, dass die Regierung sich vorbehält, die Ausbaustandards für Veloinfrastruktur zu reduzieren, wenn die örtlichen Verhältnisse, der Kulturlandverlust oder die Kosten es verlangen. Das heisst dann in der Praxis, dass man immer ein Argument findet, um die Standards nicht anwenden zu müssen und dann zT nicht zufriedenstellende Velolösungen gebaut werden .
Im letzten Teil der Antwort wird angedeutet, dass die Umsetzung bis 2042 wahrscheinlich nicht abgeschlossen sein wird, was gegen das Bundesgesetz verstösst. Der Bundesbeschluss verlangt ausdrücklich, dass, wenn die Schwachstellen nicht im Rahmen von Erhaltungsarbeiten erledigt werden können, die Massnahmen in eigenen Projekten umgesetzt werden müssen.
Schon 1996 ist mit dem Radroutenkonzept ein gutes Papier erstellt worden, aber umgesetzt wurde in den fast 30 Jahren seither fast nichts.
Ein Aufschub ist also nicht rechtskonform.
Schon 1996 ist mit dem Radroutenkonzept ein gutes Papier erstellt worden – umgesetzt wurde in den vergangenen fast 30 Jahren praktisch nichts davon.
Obwalden ist gesetzlich verpflichtet, für die nächsten Jahre eine klare Priorisierung zugunsten des Langsamverkehrs vorzunehmen, Tunnels und Strassenverbreiterungen müssen warten.
Es darf nicht sein, dass der Begriff «Langsamverkehr» so wörtlich genommen wird, dass bei den Radrouten nochmals 30 Jahre nichts passiert.
Sichere und gute Velo-Infrastruktur in unserem Kanton entlastet die Strassen, unterstützt die Gesundheit der Bevölkerung und ist auch von touristischem Nutzen – das darf man nicht verschleppen oder verpassen.
Zum Schluss: Wir freuen uns über den Willen der Regierung, die Gesetzesrevision gründlich zu machen.
Im Auge behalten werden wir die Qualität der Umsetzung und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen – falls Verzögerungen eintreten oder schlechte Lösungen angestrebt werden, schicken wir die gesamte Regierung mit dem Velo auf Pilgerfahrt nach Holland und werden zu ihrer Rückkehr eine Motion einreichen.
Annemarie Schnider
Kantonsrätin SP Obwalden