Herr Präsident
Meine Damen und Herren
Wir haben bereits gehört, dass die Kommission Rückweisungsanträge für die Unterschutzstellung der Kulturobjekte der Gemeinden Alpnach und Giswil gestellt hat.
Wie Ambros Albert bereits ausgeführt hat, ist nicht die ganze Fraktion mit dieser Rückweisung einverstanden und ich gehöre zu denjenigen, die den Antrag der Regierung unterstützt.
Die unter Schutz gestellten Bauten prägen unsere Landschaft und sorgen für Identität.
Mit jeder Unterschutzstellung tragen wir Sorge zu wichtigen Zeitzeugen der Geschichte und der Entwicklung Obwaldens und zeigen Respekt für deren Wert. Gleichzeitig fördern wir damit die Einordnung von Neubauten in das bestehende, identitätsstiftende und lokaltypische Ortsbild.
Durch das Wohlstandswachstum der letzten Jahrzehnte beansprucht jeder Mensch für sich heute rund 12 m2 mehr Wohnraum als noch vor fünfzig Jahren. Kombiniert mit dem stetigen Bevölkerungswachstum entsteht eine Verknappung der Bauressourcen, da sich der Boden bekanntlich nicht vermehrt.
Dadurch geraten Bauten, welche Zeugen unserer Kultur und Geschichte sind und mit ihnen auch das Orts-& Landschaftsbild, zunehmend unter Druck. Umso mehr sollten wir darum jetzt zu unseren Kulturgütern Sorge tragen, bevor sie nicht mehr stehen. Es ist wichtig die Objekte jetzt zu inventarisieren und somit zu schützen, bevor es zu spät ist.
Nun zu den einzelnen Punkten der Argumentation der Kommission.
Wir können die Begründung bezüglich Punkt 1. Absatz a nicht nachvollziehen, da Bauobjekte keine handelnden Personen sind und so per se keinen Beitrag zur Geschichte zu leisten im Stande sind. Sie können aber sehr wohl einen Zeugniswert für abgeschlossene Epochen haben oder historisch wertvolle Substanz in sich tragen. In beiden Fällen macht es keinen Sinn, sich bei der Inventarisierung mengenmässig zu beschränken, da jedes Objekt für sich eine Geschichte und Relevanz in sich trägt und Objekte nicht, wie bei einem Kuhhandel gegeneinander aufgewogen werden können. Spezialisiertes Fachpersonal befasst sich seit drei Jahren mit der Revision der Inventare in Giswil und Alpnach und untersucht Objekte gewissenhaft und Reglementen & Verordnungen folgend auf deren Wert. Das dabei entstandene Inventar ist das Ergebnis vieler durch Fachwissen gestütztes Abwägen und kein leichtfertiges Entscheiden nach Lust und Laune.
Zu Absatz b. ist zu erwähnen, dass die Objekte gerade dann, wenn sie abgelegen sind, einen besonderen Stellenwert im Landschaftsbild haben und deshalb geschützt werden sollen, da sie als markante Denkmäler auf Kultur und Geschichte des Kantons verweisen und das Ortsbild umso mehr prägen. Ausserdem sollte gerade die Unterschutzstellung abgelegener Objekte, keine nachbarschaftlichen Konflikte auslösen, da diese ja oft gar nicht in derzeit eingezontem Gebiet stehen. Was nutzt uns ein wunderbarer kleiner erhaltener Ortskern, wenn die Landschaft darum herum verschandelt ist?
Absatz c. stellt die Unterschutzstellung von Objekten von übergeordneten Stellen in Frage. Dazu möchte ich folgende Frage stellen: Was wäre unser Panoramaexpress, wenn wir den Touristen nicht unsere hübschen alten Bahnhöfe zeigen könnten, die als Zeitzeugen dastehen für die Erschliessung unseres Kantons durch den Bau der Brünigbahn 1888, welche ein einscheidendes Ereignis in der Entwicklung Obwaldens war. Zu ihr gehören nicht nur die Schienen und das Zahnrad, sondern auch die alten schmucken Bahnhofsgebäude, die von einer anderen Zeit erzählen.
Zudem geht es bei der Denkmalpflege nicht um ein Einfrieren des jeweiligen Zustandes oder der urspünglichen Nutzungsform. Dafür gibt es den Ballenberg.
Vielmehr geht es darum Bausubstanz zu wahren, neu zu denken und ein Hand in Hand von Neuem und Altem, Geschichte und Zukunft zu ermöglichen.
Bei Absatz d. wird hinterfragt, ob nicht zukünftiges Entwicklungspotential verhindert wird, aufgrund der Inventarisierung von Bauten. Als Beispiel wird das Gasthaus Sonne in Alpnach oder die Krone in Giswil aufgeführt. Gerade diese zentral gelegenen Kulturobjekte sind als Zeitzeugen im Herzen der Dörfer schützenswert. Offensichtlich haben sich die Eigentümer zudem mit einer Unterschutzstellung einverstanden erklärt. Wie schon erwähnt hindert eine Inventarisierung in keiner Weise eine Umnutzung oder Einbindung in eine Weiterentwicklung des Dorfkerns. Sie stellt einzig und allein sicher, dass sorgfältig mit unseren Ortsbildern umgegangen wird.
Absatz e suggeriert, dass die Unterschutzstellung eine Sanierung verhindert. Dies ist eine Vereinfachung der Tatsachen. Es kann viele Gründe geben, warum eine Sanierung nicht in Angriff genommen werden kann. Zum Beispiel, kann es sein, dass sich Erbengemeinschaften uneins sind. Aber gerade dann sollte der Kanton unterstützend zur Seite stehen, was er nur durch eine Inventarisierung resp. Unterschutzstellung tun kann.
Die Kriterien für eine Unterschutzstellung sind in den Richtlinien über die Inventarisierung von Kulturobjekten festgelegt.
Übrigens bleibt der Anteil der Schutzobjekte zum Gesamtgebäudebestand seit 20 Jahren konstant, und zwar im Bereich von 2,3 und 2,4%, da die Unterschutzstellungen durch die Nachträge in etwa im gleichen Verhältnis wie der gesamte Gebäudebestand zunehmen.
In diesem Sinne bitte ich euch, meine Damen und Herren in diesem historisch wichtigen Zeitzeugnis die Anträge der Kommission abzulehnen.
In diesem Sinne, bitte ich euch meine Damen und Herren, in diesem historische wichtigen Zeitzeugnis (Rathaus) die Anträge der Kommission abzulehnen.
Evi Morger
Kantonsrätin SP Obwalden