Geschäft Nr. 32.23.01

Amtsbericht über die Rechtspflege 2022

Sorgen bereiten die grosse Arbeitsbelastung und die hohen Pendenzen der Staatsanwaltschaft und des Kantonsgerichts. Beim Kantonsgericht erreichten die Pendenz einen Höchststand und auch die Staatsanwaltschaft ist überlastet. Darum haben wir im Budget 2023 bei der Staatsanwaltschaft definitive Pensenaufstockungen von 200 Stellenprozente unbefristet und 20 Stellenprozente befristet bewilligt und beim Kantonsgericht 120 Stellenprozente bei Gerichtsschreiberstellen und 20 Stellenprozente beim Sekretariat.  Wie gross sind nun die Pensen der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, wie viele Staatsanwälte, inkl. der heute neu gewählten Staatsanwältinnen sind nun? Nun es sind 460 Stellenprozente Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, verteilt auf 6 Personen.

Bei der Staatsanwaltschaft gingen 2022 nur wenig mehr Fälle ein als 2021 (2651 2690), 39 mehr. Die Zahl der Erledigungen sank von 2603 auf 2348 Fälle. In der Folge wurden mehr Fälle als Pendenzen auf das nächste Amtsjahr übertragen (789, 2021 waren es noch 447 Fälle). 14 hängige Fälle stammen aus den Jahren 2014 bis 2019), sind also ziemlich alt. Es ist nun zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft mit dem erweiterten Personal die Pendenzen abbauen kann.

Wie aus dem Amtsbericht hervorgeht, werden die meisten Straffälle im sog. Strafbefehlsverfahren erledigt (1848 Fälle). 2022 wurde nur in 22 Fällen Anklage beim Kantonsgericht erhoben (entweder wurden die Strafbefehle nicht angenommen oder/und wurden die Straffälle wegen ihrer Schwere direkt ans Kantonsgericht mittels Anklage ans Kantonsgericht überwiesen). Mit Strafbefehlen kann die Staatsanwaltschaft leichtere bis mittlere Delikte beurteilen. Es können mit Strafbefehlen Bussen zu Fr. 10’000.–, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen, Freiheitsstrafen bis 6 Monate und gemeinnützige Arbeit angeordnet werden.

Auffallend ist die kleine Anzahl der Verhöre, die die Staatsanwaltschaft 2022 durchführte. Es waren nur noch 68 Verhöre (2021 waren es noch 120). Wird mehr einfach auf die polizeilichen Befragungen abgestellt. Es stellt sich die Frage, ob die Qualität der Untersuchung noch stimmt oder ob kurzer Prozess gemacht wird, ohne zusätzliche Abklärungen zu treffen. Das kann zu Problemen führen. Die Untersuchung muss das Ziel haben, die materielle Wahrheit zu finden.  Interessant wäre zu erfahren, wie viele Fälle nach einer Einsprache gegen einen Strafbefehl eingestellt wurden. In anderen Kantonen wie ZH wird in den Amtsberichten darüber Auskunft erteilt. Werden die Straffälle zu schnell und ohne genügende Abklärungen abgeschlossen, ist ein fairer Prozess in Frage gestellt. Sorglos darf mit Strafverfahren, um möglichst viele Fälle in kurzer Zeit zu erledigen, nicht umgegangen werden. Wie ist die Qualitätssicherung? Bei Vergehen und Verbrechen gilt das Vieraugenprinzip, d.h. es bedarf der Genehmigung des Oberstaatsanwalts (Art. 44b Abs. 4 GOG). Und wie ist die Qualitätssicherung bei Übertretungen? Überprüft die Aufsicht nach dem Zufallsprinzip Strafbefehle und Einstellungen?

Auf meine Anfrage erklärte der Oberstaatsanwalt, es gebe mehrere Erklärungen für die kleine Anzahl durchgeführter Verhöre. Einerseits hätten zwei junge Staatsanwältinnen ihre Arbeit aufgenommen (Ende 2021 und Mitte 2022). Diese hätten sich entsprechend einarbeiten und einlesen müssen. Andererseits seien im vergangenen Jahr bei der Staatsanwaltschaft überproportional viele komplexe und umfangreiche Verfahren eingegangen, was sich unter anderem auch in der Anzahl der Hafttage bzw. der durchschnittlichen Haftdauer widerspiegelt habe. In diesen Verfahren habe es viele delegierte Einvernahmen durch die Polizei, welche in dieser Statistik nicht miterfasst sind, sowie auch längere (dafür aber anzahlmässig weniger) staatsanwaltschaftliche Einvernahmen gegeben. Zudem sei die Arbeitsbelastung sehr hoch, so dass gewisse Einvernahmen zeitlich nach hinten hätten verschoben werden müssen. Es ist zu hoffen, dass sich die Situation verbessert und die Staatsanwaltschaft in Zukunft wieder mehr Befragungen selber durchführt und so die Qualität verbessert werden kann.

Nicht übersehen werden darf der Aufwand der Staatsanwaltschaft, der durch das Übersetzen von Strafbefehlen entsteht. Alle Strafbefehle die in nicht deutschsprachige Länder verschickt werden oder sich an Personen richten, die der deutschen Sprache offensichtlich nicht mächtig und nicht anwaltlich vertreten sind, werden vollumfänglich übersetzt. Das betrifft etwa 10 % der Strafbefehle, wie der Oberstaatsanwalt auf Anfrage feststellt.

Im Amtsbericht (S. 16) ist erwähnt, dass die Platzreserven im Gerichtsgebäude ausgeschöpft sind. In den nächsten Jahren sei die Raumsituation der der Gerichte zu überprüfen, ebenso eine örtliche Trennung der oberen und unteren Instanz d.h. dass das Kantonsgericht und das Obergericht nicht mehr im gleichen Gebäude untergebracht werden. Ein Leserbriefschreiber schrieb neulich (OZ 18.04.2023), die Trennung der Gerichte deshalb umso wichtiger, da es für die Stimmbürger/innen wichtig sei, dass sowohl das Kantonsgericht als auch das höchste Gericht des Kantons, das Obergericht personell und geografisch getrennt seien. Die Unabhängigkeit der beiden Gerichte sollten auch nach aussen klar erkennbar sein.  Auch in der kürzlich verabschiedeten Immobilienstrategie ist die Trennung der Gerichte ein Thema. Wie ist der Stand der Planung in dieser Hinsicht?

Sarnen, 25.05.2023 G. Cotter

Bemerkungen

 Rücktritt Andreas Jenny

Heute tritt Andreas Jenny letztmals als Obergerichts- und Verwaltungsgerichtspräsident im Kantonsrat auf. Bekanntlich hat er auf Ende August 2023 seinen Rücktritt erklärt.
Eine Würdigung seines Wirkens in der Justiz des Kantons OW ist mehr als angebracht.
1988 begann er als Gerichtsschreiber am Ober- und Verwaltungsgericht OW. 7 Jahre später, 1995 wählte ihn die Landgemeinde als Ober- und Verwaltungsgerichtspräsident. Bis 2013 hat er das Ober- und Verwaltungsgericht alleine geleitet. 2013 wurde er endlich entlastet mit der Wahl von Stefan Keller als Ober- und Verwaltungsgerichtspräsident II.  Andreas Jenny hat also 35 Jahre in den Diensten der Obwaldner Justiz gearbeitet, davon 28 Jahre als Ober- und Verwaltungsgerichtspräsident. Er hat die Justiz in diesen Jahren wesentlich geprägt.

Sarnen, 25.05.2023 G. Cotter


Geschäft Nr. 32.23.02

Geschäftsbericht des RR 2022
242 und 243

A8 Anschluss Sarnen-Nord:

Erhöhung Verkehrssicherheit und Veloverkehr

Ausgeführte Aktivitäten:

– Verkehrserhebungen zur Abschätzung MIV und Veloverkehrsbeziehungen

–  Machbarkeitsstudien Velowegkonzept Sarnen-Kerns und Umgestaltung A8-Anschluss Sarnen-Nord sind aufeinander abgestimmt.

Radverkehrsanlage Sarnen-Kerns, Abschnitt Sarnen – Dorfeinfahrt Kerns

Ausgeführte Aktivitäten:

  • Velowegkonzept (Machbarkeitsstudie),
  • Abstimmung des Velowegkonzepts auf das BGK Dorfkern Kerns sowie auf die Machbarkeitsstudie Umgestaltung A8-Anschluss Sarnen-Nord

Es wird erwähnt, die Arbeiten würden planmässige verlaufen. Was heisst das? Bis wann ist mit der Realisierung des Velowegs Kerns – Sarnen zu rechnen?

 


  1. 252 Flugplatz Kägiswil

Wie bekannt ist, hat die FGOW im Herbst 2021 dem BAZL ein Umnutzungsgesuch (Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein ziviles Flugfeld) eingereicht und um Erteilung der Betriebsbewilligung und Genehmigung des Betriebsreglements ersucht. Gegen dieses Gesuch gingen zahlreiche, gegen 70 Einsprachen ein.

Im Geschäftsbericht 2022 erwähnt der RR, dass der Kanton fristgerecht dazu eine Stellungnahme eingereicht habe. Sämtliche Veränderungen an Parzelle, Bauten und Anlagen dürften nur mit Zustimmung der betroffenen Eigentümer (Bund; Kanton; Dritte) bewilligt werden. Die Center Linie (Flugpiste) dürfe nicht ohne das Einverständnis des Kantons verschoben werden und es müssten alle privatrechtlichen Vereinbarungen, Verträge und Grundbucheintragungen (HBK, Runaway Strip) vorgängig rechtsverbindlich geregelt sein. Eine Antwort des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) sei ausstehend. Das BAZL hat bis anhin die im November 2021 eingereichten Einsprachen nicht entschieden.

Der Flugplatz Kägiswil gehört Armasuisse. Diese hat die Anlagen dem Kanton Obwalden im Baurecht übertragen. Der Baurechtsvertrag sieht einen vorzeitigen Heimfall des Flugplatzes an Armasuisse, Kanton OW per Ende 2023 vor, wenn die FGOW bis dann keine rechtskräftige Betriebsbewilligung erhalten hat, was gut möglich ist. Was passiert dann mit dem Flugplatz? Könnte er für dringend benötigten Landersatz gebraucht werden. Ich gehe davon aus, dass der RR den Mietvertrag nicht über den 01.01.2024 (nochmals) verlängert.

Mai 2023

Guido Cotter

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