Der Vorstand der SP empfiehlt zwei Mal JA und einmal Nein.

JA zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die
Stärkung der Energiesicherheit (Klimaschutzgesetz)

JA zu Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes

NEIN zur Umsetzung des OECD/2G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmungsgruppen

 Ja zum Klimaschutzgesetz
Die Schweiz soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Gesetz Massnahmen vor: Der Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen mit klimaschonenden Heizungen soll mit zwei Milliarden Franken unterstützt werden. Betriebe in Industrie und Gewerbe, die innovative Technologien zur klimaschonenden Produktion einsetzen, sollen von Fördermitteln in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken profitieren. Das ist der Kern des Klimaschutzgesetzes (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative). Die Schweiz ist von der Klimaerwärmung stark betroffen. In den letzten 150 Jahren ist die Durchschnittstemperatur fast um 2 Grad gestiegen, doppelt so viel, wie im globalen Durchschnitt. Das Schmelzen der Gletscher zählt zu den sichtbarsten Auswirkungen. Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen werden finanziell unterstützt, wenn sie ihre alten Öl- und Gasheizungen ersetzen. Zusätzlich werden innovative Unternehmen auf dem Weg zu Nettonull begleitet. Die Schweiz wird unabhängiger von Öl- und Gasimporten aus dem Ausland. Das stärkt den Klimaschutz, erhöht die Versorgungssicherheit und schützt die Mieter und Mieterinnen vor explodierenden Nebenkosten. Mit dem Klimaschutzgesetz übernehmen wir Verantwortung für die Erde und schaffen eine Voraussetzung für die kommenden Generationen. Zudem wird man sich durch das Gesetz von fossilen Energieträgern lösen und den Innovationsstandort Schweiz fördern, was wiederum Arbeitsplätze schafft. Der Klimaschutz ist die grösste Aufgabe und Herausforderung unserer Generation. Diese Aufgabe kann nur gemeinschaftlich gelöst werden. Darum ein JA zum Klimaschutzgesetz.

JA zur Änderung des Covid-Gesetzes
 Da das Coronavirus unberechenbar ist und nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden kann, wie sich die Situation weiterentwickelt, hat das Parlament die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. Mit den verlängerten Bestimmungen können weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin Covid-Zertifikate ausstellen, insbesondere wenn dies für Auslandreisen nötig wäre. Und wenn es nötig werden sollte, kann wieder ein Covid-Zertifikat eingeführt werden. Der Bund kann die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zuhause aus arbeiten zu lassen. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App kann bei Bedarf reaktiviert werden. Es kann sein, dass das Coronavirus wieder sehr gefährlich wird. In diesem Fall sind wir froh, dass es das Covid-Gesetz gibt. Darum ein JA!
Wird die Verlängerung abgelehnt, werden diese Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten. Eine Ablehnung des Gesetzes würde die Gültigkeit nur um ein halbes Jahr verkürzen.

Nein zur OECD-Mindesteuer-Vorlage (Änderung der Bundesverfassung)
Mit der OECD-Mindeststeuer soll sichergestellt werden, dass international tätige Unternehmen in der Schweiz mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Franken jährlich künftig mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern bezahlen müssen. Die Schweiz ist daher veranlasst, eine Ergänzungssteuer einzuführen, um kein Steuersubstrat zu verlieren. Die SP ist grundsätzlich für internationale Koordinierung der Unternehmenssteuern, wie sie von der OECD -Mindeststeuer vorgesehen ist. Damit kann global ein wenig Gerechtigkeit geschaffen werden. Nicht einverstanden ist die SP aber, wie die OECD-Mindeststeuer in der Schweiz umgesetzt werden soll, wie die neuen Steuereinnahmen auf Bund (25%) und Kantone (75%) verteilt werden sollen und der Bundesanteil für Massnahmen zur Standortförderung verwendet werden soll. Der Grossteil der zusätzlichen Steuereinnahmen (75 %) käme also den Kantonen zugute. Die Kantone würden sehr unterschiedlich profitieren, je nach Anzahl betroffenen Unternehmen mit Umsatz von mehr als 750 Millionen Franken. Profitieren würden vor allem die Kantone Basel-Stadt und Zug, da dort besonders viele Grosskonzerne angesiedelt sind. Tiefsteuerkantone wie Zug und Basel-Stadt könnten mit den Zusatzeinnahmen und unterstützt durch den Bund versuchen, neue Steuersenkungsrunden für Unternehmen und Aktionäre durchzusetzen sowie Dienstleistungs- und Infrastrukturkosten für die Konzerne zu übernehmen. Darum braucht es ein NEIN. Bei einem Nein kann das Parlament eine bessere Vorlage beschliessen. Die zusätzlichen Steuereinahmen sollen der gesamten Bevölkerung zugutekommen und die Kaufkraft der breiten Bevölkerung stärken.

Sarnen, Mai 2023

Info_Abstimmungen_SP_OW_18_06_2023

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