Frau Präsidentin
Geschätzte Damen u. Herren im Kantonsrat
Geschätzte Regierung
Im Bericht vom Regierungsrat kann man auf Seite 5 lesen, dass 20,7 Prozent der berechtigten IPV-Bezüger kein Gesuch eingereicht haben.
Erstaunlich ist auch, dass von den 20,7 Prozent 31,7 Prozent im Alter von 26 bis 40 jährig sind. Und das sind rund 550 Personen.
Diese Zahlen haben mich nachdenklich gemacht. Und ich habe dann in der für mich jüngeren Generation ungefragt. Bei einigen Personen merkte ich im Gespräch, dass sie eigentlich Anspruch auf eine Prämienverbilligung hätten, aber sie nicht angefordert haben.
Auf die Frage warum hast du keinen Antrag gemacht? Kam die häufigste Antwort:
«Ich verdiene ja mehr als 50 tausend Franken im Jahr. Ich bekomme ja sowieso nichts, denn in der Verordnung steht bei einem Einkommen von mehr als 50 tausend Franken habe man keinen Anspruch.»
In all den Gesprächen ist mir klar geworden, dass bei einem grossen Teil der Bürger der Begriff anrechenbares Einkommen missverstanden wird. Mir ist auch aufgefallen, dass das Bruttoeinkommen als anrechenbares Einkommen angenommen wird.
Dem Bürger ist nicht klar, dass zum Beispiel 50 tausend Franken brutto Einkommen nach Abzügen ein anrechenbares Einkommen von ca. 40 tausend Franken ergibt. Es kann sein, dass eine Person mit einem Brutto Einkommen von 70 tausend Franken nach all den Abzügen durchaus Anspruch auf Prämienverbilligung hat.
Warum wird das in der Bevölkerung so wahrgenommen?
Wird die Verordnung nur oberflächlich gelesen?
Ist die Verordnung für den Bürger zu schwierig zum Lesen?
Ist da ein Nachholbedarf bei der Information, müsste die überarbeitet werden?
Mir selber ist es ein grosses Anliegen diese Fragen und Wahrnehmungen bei der Regierung zu deponieren. Besten Dank!
SP Kantonsrat, Albert Ambros
16. März 2023