Geschäft

  1. Nachtrag zum Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung

Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren

Die Anpassung der Berechnung von Grundstücken bei den Ergänzungsleistungen betrifft nur Einkommen aus nicht selbstgenutzten Liegenschaften. Gemäss Bundesgesetzgebung ist für diese Berechnung entweder der Verkehrswert oder der Rapartitionswert anzuwenden. Da in Obwalden aktuell der Steuerwert massgebend ist, muss eine Anpassung erfolgen.

Der Repartitionswert kann ohne weiteres angewendet werden, während der Verkehrswert eine aktuelle Liegenschaftsschätzungen voraussetzt und somit seitens der Ausgleichskasse und auch seitens der Gesuchsteller einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen würde.  Die SP- Fraktion unterstützt deshalb geschlossen die Gesetzesanpassung in Art. 4.

 

2. Kantonsratsbeschluss über den Selbstbehalt bei der Individuellen Prämienverbilligung in der Krankernversicherung für das Jahr 2023

 

Frau Präsidentin, geschätzte Damen und Herren

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist 1996 gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes KVG eingeführt worden und soll Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen finanziell entlasten.

Die Kantone ergänzen den Bundesbeitrag durch eigene Mittel. Während sich der Bundesbeitrag proportional zum Prämienanstieg entwickelt, hat der Anteil, mit dem sich der Kanton OW an der IPV beteiligt, weniger stark entwickelt.

Trotz steigenden Prämien investierte der Kanton OW in den letzten Jahren weniger in die IPV als noch vor 4, 5, 6 oder gar 7 Jahren. Der Anteil des Kantons an den Auszahlungen betrug z.B. 2018 noch 9.7 Mio., 2021 nur noch 3.6 Mio. und 2022 5.5 Mio..  Entsprechend hat sich die finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung für Personen in bescheidenen Verhältnissen erhöht.

Der aus der Modellrechnung resultierende Selbstbehalt bildet die Realität unzureichend ab. Zwar liegt der Finanzbedarf, bei einem Selbstbehalt von 10% für die Versicherten, mit 23,5 Mio. eine  halbe Mio. über dem budgetierten Betrag, was aber nur einer ungenügende Annäherung an die Realität ist. Die Realität wird in der Jahresrechnung abgebildet und ergibt ein ganz andres Bild.

Die effektiven Zahlen der letzten 10 Jahre zeigen nämlich folgende Abweichungen, zwischen Budget und Rechnung und das immer zu Gunsten der Rechnung.

225‘000.- Staatsrechnung 2012 (gute Budgetierung)

360‘000.- Staatsrechnung 2013

2.6 Mio. Staatsrechnung 2014

3.5 Mio. Staatsrechnung 2015

1.8 Mio. Staatsrechnung 2016

3.6 Mio. Staatsrechnung 2017

2.5 Mio. Staatsrechnung 2018

3.5 Mio. Staatsrechnung 2019

2 Mio. Staatsrechnung 2020

3.7 Mio. Staatsrechnung 2021

In den 10 Jahren sind das über 23.7 Mio. budgetierte, aber nicht ausbezahlte Gelder. Gelder, die wirtschaftlich Schwachen fehlen.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass Obwalden den Finanzhaushalt auf Kosten der IPV Berechtigten saniert.

Besonders jetzt, da die Prämien mit über 6% massiv angestiegen sind, erleben etliche Bezüger eine finanziell schwierige Situation, bis die IPV Unterstützung eintrifft. Sie haben keine Reserven und warten auf die für sie wichtige Unterstützung. Da die Gelder aber erst ausbezahlt werden, nachdem wir heute den Selbstbehalt festlegen, sollte die IPV- Kommission und der Kantonsrat früher im Jahr dieses Geschäft traktandieren. So könnten die belastenden Monte bis zur Auszahlung verkürzt werden.

Die SP-Fraktion wird dem Selbstbehalt von 10% zustimmen, ist aber mit der Situation bezüglich der Prämienverbilligung unzufrieden und wartet gespannt den Wirkungsbericht.

Kantonsrat Josef Allenbach, Kerns

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