Nachtrag Volksschulverordnung (23.22.02)
Kommissionspräsidentin Annemarie Schnider, Sachseln

Frau Präsidentin
Meine Damen und Herren

Einleitung:

Der Einstieg in den Kindergarten, in die Schule ist für die Kinder und Familien ein wichtiges Ereignis, ein wichtiger Schritt, der sorgfältig geplant werden muss. So wie nicht alle Kinder im gleichen Alter gehen, sprechen oder radfahren lernen, sind auch nicht alle Kinder im gleichen Moment bereit für den Kindergarten oder die Schule. Es ist deshalb wichtig, dass wir das Kind im Zentrum sehen und gute Grundlagen schaffen für die Eingangsstufe.

Am 9. September 2021 reichte Kantonsrätin Veronika Wagner-Hersche eine Motion betreffend «Erhöhung Einschulungsalter obligatorischer Kindergarten» ein.
Der Regierungsrat hat die Umwandlung in ein Postulat beantragt, um die Einschulung ganzheitlich anschauen zu können.

Der Kantonsrat stimmte an der Sitzung vom 2. Dezember 2021 aber für die Motion und überwiese diese.

Der Regierungsrat beauftragte nach der ersten Lesung das Bildungs- und Kulturdepartement eines Vernehmlassungsverfahrens, welches vom 1. Juli bis 30. September 2022 stattfand. Insgesamt gingen 16 Stellungnahmen ein.

Die Vernehmlassung hat ein sehr heterogenes Bild abgegeben.
– grundsätzlich eher einverst. mit der Umsetzung der Motion
– genau hälftig waren die einen Vernehmlassungspartner für bzw. gegen eine Verschiebung des Stichtages und Angleichung an NW
– aber falls Verschiebung, dann klar so wie NW

Häufige Argumente für die Verschiebung:
– grosser Betreuungsaufwand für die jüngsten Kindergartenkinder
– Belastung für die Lehrpersonen mit neuem Stichtag geringer
– Hoffnung, dass die Kleinsten weniger Ablösungsprobleme, Reifedefizite aufweisen
– Vermutung, dass dann mehr Kinder zwei Kindergartenjahre besuchen
– Schülerinnen und Schüler reifer bei der Berufswahl

Argumente gegen die Verschiebung:
– rudimentäre, nicht fundierte und isolierte Massnahme
-Abkehr von der Harmonisierung (20 Kantone haben den Stichtag Ende Juli)
– Verschiebung des Stichtages vermag die Probleme nicht lösen. Altersunterschied vom ältesten zum jüngsten Kind bleibt ein Jahr
– Kinder aus bildungsfernen Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund werden mit dem neuen Stichtag später gefördert, was sich speziell bei dieser Bevölkerungsgruppe nachteilig auf den Schulerfolg auswirkt.

Und immer wieder genannt:
– Wunsch nach flexibler Lösung, wenn Kinder früher oder später schulreif sind

 

Kommissionsarbeit:

Die Kommission hat sich am 21. Dezember getroffen, 2 Mitglieder mussten sich entschuldigen.

Bildungsdirektor Christian Schäli hat in das Geschäft eingeführt.

Eintreten unbestritten.

In der Detailberatung waren folgende Fragen oder Aspekte im Fokus:
– dass Kinder beim Schulstart und damit beim Schulabschluss älter sind, wird als Vorteil erwähnt
-wie schon in der Vernehmlassung mehrmals erwähnt wurde, ist auch in der Kommission mehrfach der Wunsch geäussert worden, dass es rund um den Stichtag eine gewisse Flexibilität gibt.

An sich, gibt es diese schon, in Art.12 Abs. 4, Art.13 Abs. 2 und 3
Erziehungsberechtigte können einen früheren oder späteren Kindergarten-/Schuleintritt beantragen. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag.
Während es bis anhin eher darum ging, noch nicht schulreife Kinder um ein Jahr zurückzustellen, wird es nun vermehrt darum gehen, dass bereits reife Kinder unbürokratisch früher in den Kindergarten/ in die Schule eintreten dürfen.

Dieser Punkte wurde denn auch ausführlich beraten. Die Kommission ist sich in diesem Punkt einig, dass für Kinder mit abweichender Entwicklung eine gute , unbürokratische Lösung nötig ist.

-Die Flexibilisierung soll in allen Gemeinden in gleicher Weise zur Anwendung kommen.

BKD hat deshalb in Aussicht gestellt:

  • Bis zur Einführung des neuen Stichtages einen Leitfadens für die Schulen zu erstellen. So erhalten die Schulleitungen klare Umsetzungshinweise, und die Eltern einfache Antragsmöglichkeiten, wenn ihr Kind früher oder später schulreif ist.

Mit dem veränderten Stichtag werden die Kinder aus fünf Geburtsmonaten eines Jahrgangs in Bezug auf die Einschulung zurückgestellt.
Im Einführungsjahr würden sehr viele Kinder weniger in den Kindergarten/in die Schule eintreten, sehr kleine oder weniger Klassen gebildet werden könnten.
Das wäre unsinnig. Deshalb gilt folgende Übergangsbestimmung:

Für das Schuljahr 2024/2025 gilt übergangsweise für den Kindergarteneintritt (obligatorisch oder freiwillig ein Jahr früher) Stichtag Ende April.
Ab Schuljahr 2025/2026 gilt der Stichtag Ende April für die Primarschule und der neue Stichtag Ende Februar für den Kindergarteneintritt (obligatorisch oder freiwillig ein Jahr
früher). Im Schuljahr 2026/2027 gilt auch für den Übertritt in die Primarschule der neue Stichtag Ende Februar.

Fragen:

  • Weshalb erfolgt die Umsetzung nicht schon aufs Schuljahr 23/24?
    Die Schulen brauchen eine Vorlaufzeit für die Klassenplanung.
  • Im Rahmen der Big-Revision wird noch geklärt, ob es überhaupt einen Stichtag für den Eintritt in die Schule braucht. Denn der oblg. Kindergarten ist der der Beginn des sog. Zyklus 1, dem ersten von drei Zyklen in der Volkschule.

Zum Vernehmlassungs-Entwurf der Regierungsrates zur Volksschulverordnung hat es keine Änderungsanträge gegeben.
Die Schlussabstimmung ist mit 7 Ja, 1 Nein und 1 Enthaltung klar ausgefallen.

Ich danke im Namen der SP-Fraktion dem Bildungs- und Kulturdepartement für die Vorbereitung des Geschäftes.
Die SP ist einstimmig für die Annahme der Vorlage.

Annemarie Schnider
Kantonsrätin SP Sachseln
26. Januar 2023

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