Frau Präsidentin
Meine Damen und Herren

Seit Jahren werden die individuellen Prämienverbilligungen nur an Berechtigte ausbezahlt, falls Sie das im Dezember zugestellte Formular ausgefüllt und unterzeichnet bis 31. Mai zurücksenden.
Im Alter zwischen 19 und 40 Jahren werden am meisten Formulare, d.h. zwischen 30 – 35% von den Berechtigten nicht zurückgesandt, obwohl die Voraussetzungen gemäss Steuerunterlagen gegeben wären.

Die Gründe dazu bleiben verborgen, sei es, dass die Formulare, welche kurz vor Weihnachten den Berechtigten zugestellt, nicht beachtet werden, ungeübt in Formular ausfüllen sind oder dass einfach das Gefühl haben, sie seien eh nicht berechtigt. Weiter kann auch Fremdsprachigkeit oder Ueberforderung dazu führen, dass die Formulare nicht retourniert werden.

Daher blieben in den letzten Jahren zwischen 2 und 4 Mio pro Jahr in der Staatskasse, obwohl diese rechtmässig als Ausgabe budgetiert wurden. Im Nachhinein frage ich mich, ob es eine spezielle Art von Sparübung über die letzten schwierigen Jahre hinweg war.

Es kann nicht sein, dass ein Geberkanton Geld zurückbehält, welches eigentlich für einkommensschwache Haushalte gedacht wäre.
Bei Ablehnung der Motion, hoffe ich doch, dass unser Anliegen aufgenommen und die Verordnung bei einer nächsten Überarbeitung in diesem Sinne geändert wird.

Eva Morger

Kantonsrätin SP-Sachseln
25.  Januar 2023

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