Votum zur Klimainitiative, bzw. zum Gegenvorschlag,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren
Die Klimainitiative ist eine Volksinitiative zu einem aktuellen, wichtigen und zukunftsbestimmenden Thema. Wie wollen wir den grossen Herausforderungen des Klimawandels begegnen? Sollen Sozialverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden? Welche Zeithorizonte sind anzustreben? Mit der Initiative schreiben wir die Grundlage in die Verfassung und setzen Leitplanken.
Seit dem Wochenende wissen wir, dass Baselstadt bis 2037 Klimaneutral werden will.
Die Stimmbevölkerung hat der Klimagerechtigkeitsinitiative Basel2030 mit 56.7% zugestimmt. In der Stichfrage haben die Basler dann mit einem Mehr von 61.9% den Gegenvorschlag der Regierung angenommen.
Das Wallis will bis 2040 Klimaneutralität erreichen, zehn Jahre früher als auf Bundesebene vorgesehen. Die Feststellung sei einfach, sagte Gérald Dayer, der Präsident der strategischen Direktion. Die Schweiz, die Alpen und das Wallis erwärmen sich doppelt so schnell wie der Rest der Welt. Der Kanton habe deshalb seine Verantwortung wahrgenommen und einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Zusammen mit den Wallisern wären wir perfekt. Sie haben das Gesetz, wir das Konzept.
Bis 2050 will der Bund in Sachen CO2 das Netto-Null-Ziel erreichen. Der Obwaldner CVP-Mitte-Fraktion geht das auch zu wenig schnell. Uns , der SP, auch. Im April 21 reichte deshalb Kantonsrat Dominik Imfeld eine Motion ein, die das Erreichen von Netto Null vor 2050 fordert.
Da kommt doch die Klimainitiative wie auf dem Silbertablett serviert daher. Sie unterstütz die Forderung der CVP-Motion. Aus Sicht der CVPMitte Fraktion mag die Klimainitiative vielleicht den gleichen Mangel wie die Forderung der Klimafachstelle haben. Aber sie nicht zu unterstützen, nur weil sie nicht im Garten der CVPMitte gewachsen ist, lässt an der glaubwürdigen Klimapolitik der CVP Mitte Fraktion zweifeln.
Die Initiative unterstütz die Motion der CVP und sie bietet auch eine Grundlage für den gesetzlichen Rahmen der geplanten Maßnahmen des Energie- und Klimakonzeptes.
Wem die Netto Null 2040 Initiative zu ambitioniert ist, soll den moderaten überparteilichen Gegenvorschlag unterstützen.
Durch einen Verfassungsartikel erhält das Energie- und Klimakonzept mehr Gewicht, Kraft und Verbindlichkeit. Durch einen Verfassungsartikel ist die Politik dann auch legitimiert, entsprechende Ressourcen bereitzustellen oder zu generieren, um konkrete, terminierte, effektive und messbare CO2 mindernde Massnahem zu ergreifen. Die gute Grundlagenarbeit des Energie- und Klimakonzeptes braucht eine gesetzliche Grundlage.
Begründungen zur Ablehnung der Netto Null2040 Initiative auf Seite 7 im Bericht des Regierungsrates wie, der Klimawandel sei eine kantonsübergreifende Herausforderung und es sei darum nicht sinnvoll, kantonales Umweltrecht zu erlassen oder mit der Initiative würden wir durch langwierige Gesetzesanpassungen nur Zeit verlieren, sind eher Ausflüchte, um sich der Verantwortung zu entziehen. In Nidwalden und Basel wurden die Sorgen der Klimainitianten gehört. Dort wird oder hat man dem Volk ein Gegenvorschlag angeboten, so wie wir das jetzt in Obwalden auch können.
Damit die notwendigen Investitionen getätigt werden, braucht es Verbindlichkeit. Ein Konzept ist eine Absichtserklärung, mehr oder weniger verbindlich, je nach Laune des Kantonsrates. Das haben wir beim Konzept der Radrouten erlebt, es ist seit einigen Jahren in einen Dornröschenschlaf versunken. Ein Prinz in Gestalt eines velofahrenden Baudirektors versucht es jetzt zu wecken. Dieses Schicksal darf sich beim Energie- und Klimakonzept nicht wiederholen.
Für die Umsetzung des Energie- und Klimakonzept wird es gesetzliche Anpassungen brauchen. Das gibt Planungssicherheit für die Beteiligten in den Handlungsfeldern Verkehr, Gebäude und Industrie. Dafür braucht es früher oder später Gesetze und Verordnungen. Die Verfassung ist die Grundlage für staatliches Handeln. Sämtliche Gesetzte, Verordnungen und Erlasse des Kantons und der Gemeinden sind der Verfassung untergeordnet. Ein Klimaartikel in der Verfassung stärkt des Energie- und Klimakonzept. Eine Verfassungsgrundlage als Schwächung der Energie und Klimapolitik zu verkaufen ist doch sehr originell. Wir sind der Überzeugung, dass ein Klimaartikel in der Verfassung das richtige Zeichen ist.
Wir sind den nächsten Generationen gegenüber verpflichtet, besonders in der Klimafrage. Darum unterstützt SP die Initiative und den überparteilichen Gegenvorschlag. Meinungen und Überzeugungen kann man ja ändern. Ich wünsche euch den Mut, darüber nachzudenken.
Kantonsrat Josef Allenbach
SP Fraktion
Votum zur Lohnrunde von Josef Allenbach
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren
Die Lohnentwicklung fürs kommende Jahr wurde bereits im Sommer festgelegt. Basis für die gesprochene oder geplante Entwicklung waren oder sind z.B Teuerung, Krankenkassenprämien, Wirtschaftslage. Bei allen diesen Bereichen erweisen sich nun die im Mai gemachten Prognosen als falsch. Die Abweichungen sind beträchtlich.
Die prognostizierte Teuerung von ca. 1%, je nach Quelle, erweist sich als falsch. Sie beträgt 3%!
Bei den Krankenkassenprämien wird in Obwalden eine Zunahme von 6% erwartet, was um ein
Vielfaches höher ist, als im Mai prognostiziert. Und die steigenden Stromkosten von 39% sind um einiges höher als z.B. in Nidwalden.
Mit den steigenden Zinsen steigen nun auch für viele die Wohnkosten. Ebenso belasten die hohen Benzinpreise das Budget.
Die Entwicklung dieser Parameter und der kräftige wirtschaftliche Aufschwung rechtfertigen eine grössere Investition in die Lohnentwicklung als in den vergangen Jahren.
Die Fluktuation ist weiterhin überdurchschnittliche und die Schwierigkeit Vakanzen zu besetzten bleibt gross, dies auch Aufgrund der unterdurchschnittlichen Löhne. Die lohnpolitische Zielsetzung Obwaldens ist es, die Mitarbeitenden markt- und leistungsgerecht zu entlöhnen. Zurzeit ist das Lohnniveau noch deutlich unter den marktüblichen Löhnen.
Wie sich nun zeigt, beruht die am 10. Juni gemachte Einschätzung der Personalkommission zur Lohnentwicklung auf falschen Prognosen. Entsprechend sind die 0.5 % für die generelle und die 0.9 % für die individuelle Lohnentwicklung anzupassen. Dieser Vorschlag vernichtet auch die bereits getätigte Investition in die strukturelle Anpassung. Man kann sich der Verantwortung entziehen und sagen, leider seien die Budgets bereits gemacht. Ja das stimmt, die sind gemacht und darum sind wir als Politiker gefordert das zu ändern, korrigierend einzugreifen. Das ist politisches Handeln und nicht einfach nur abnicken, vertrösten auf später und wieder in die alten Muster verfallen, die dazu geführt haben, dass Obwalden bei den Löhnen den Anschluss verliert. Langjährige, betriebstreue MitarbeiterInnen werden mit dieser Lohnpolitik bestraft. Erfahrungs- und Verantwortungszuwachs wird so nicht belohnt. Nur ein Stellewechseln kann die Lohnsituation verbessen.
Luzern hat bereits 2% budgetiert. Dazu kommt noch der Mutationsgewinn. Da dort die Löhne höher sind, sind 2% bei uns weniger Geld als in Luzern. Wir müssten also über 2% gehen, damit die Lohnschere nicht noch grösser wird.
Eine Lohnentwicklung von 2.2 % ist darum angemessen. Das entspricht einem Mehraufwand beim Kantonspersonal von ca. 360’000 -. In einem Kanton der sich einer erfolgreichen Steuerstrategie rühmt, die weltweit bald tiefsten Unternehmenssteuern aufweist und mit Gemeinden, die mit guten Rechnungsabschlüssen dastehen und Steuersenkungen oder Steuerrabatte thematisieren und realisieren ist das finanzierbar.
Auch so wird es einen Reallohnverlust geben. Nach der jahrelangen knausrigen Lohnentwicklung hat Obwalden die rote Laterne. Jetzt wieder denselben Fehler zu machen ist falsch. Eine verlässliche Lohnpolitik ist eine Wertschätzung, die das Personal verdient und der lohnpolitischen Zielsetzung Obwaldens entspricht.
Josef Allenbach
Kantonsrat SP-Kerns
01. Dezember 2022
Energie- und Klimakonzept
Frau Präsidentin
Meine Damen und Herren
Das Konzept ist umfassend und ist Grundlage für wirkungsvolle Massnahmen in verschieden Bereichen. Es ist eine solide Basis auf dem Weg zu einem klimafreundlichen Obwalden.
Allgemein wird der Tatsache, dass in erster Linie der Ressourcenverbrauch massiv reduziert werden müsste zu wenig Beachtung geschenkt.
Einen Bereich sucht man aber vergebens. So wird der Bereich Tourismus im Energie- und Klimakonzept nicht thematisiert, bzw. bewusst nicht behandelt. Das muss bei einer Überarbeitung angepasst werden. Energie und Klima spielen im Tourismussektor eine wichtige Rolle und entsprechend ist dieser Bereich auch zur Verantwortung verpflichtet.
Das Energie und Klimakonzept muss rasch umgesetzt werden. Es sind Themen und Problemfelder, die uns aktuell und in Zukunft stark beschäftigen. Entsprechend sind die erforderlichen finanziellen und personell Ressourcen bereitzustellen. Gefragt ist eine vorausschauende Politik. Leider hat das bei der Klimafachstelle nicht geklappt. So hätten wir bereits eine wichtige Koordinationsstelle. Für die Umsetzung muss jetzt die rechtliche Basis geschaffen werden. Ohne Gesetze und Verordnungen wird es nicht gehen und gibt es keine Planungssicherheit.
Zum Rückweisungsantrag der SVP
Die im Rückweisungsantrag der SVP geforderte Planungssicherheit zur Energieversorgung ist auf Stufe Kanton falsch angesiedelt. Das Klimakonzept definiert die Systemgrenze innerhalb des Kantons. Die Energiesicherheit ist aber auf Bundesebene zu lösen.
Bei der Diskussion über biogene und fossile CO2 oder Methan Emissionen, entspricht die Darstellung des SVP-Antrags nicht den internationalen Berechnungsregeln der UNO-Konvention. Auf die im Konzept aufgeführten Massnahmen im Handlungsfeld Land- und Forstwirtschaft hat das aber keinen Einfluss und die werden ja auch nicht in Frage gestellt.
Weil eine rasche Umsetzung fürs Netto Null Ziel entscheidend ist und hilft, die Kosten fürs Nichthandeln zu minimieren, ist die SP für Eintreten und wird dem Konzept zustimmen
Bei den einzelnen eingereichten Anträgen herrscht innerhalb der Partei nicht überall Einigkeit.
Josef Allenbach
Kantonsrat SP-Kerns
- Dezember 2022