In der Langfriststrategie 2022+ des Kantons Obwalden ist die Rede von Obwalden in einer einmaligen Landschaft aufstrebend. Der Kanton setze den erfolgreichen Weg der letzten Jahre als wirtschaftlicher und gastfreundlicher Kanton fort. Es wird die gesunde Mischung aus Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum hervorgehoben. Passt zu diesem Bild des Kantons der erhebliche Fluglärm in Obwalden? Der gesamte Fluglärm in Obwalden ist zu beachten: PC-21 aus und nach Stans mit hohem surrendem Ton, Militärflugzeuge F/18, Helikopter in Alpnach und Umgebung und die zahlreichen Flugbewegungen von und nach dem Flugplatz Kägiswil (2019 waren es 13’095 Flugbewegungen). Und nun soll auch noch eine Helikopterbasis für Arbeitsflüge auf dem Flugplatz Kägiswil geschaffen werden. Auch mein Eindruck ist, dass der gesamte Fluglärm in Obwalden zugenommen hat. Immer wieder gelangen Einwohner und Einwohnerinnen aus Obwalden an uns als Politiker, etwas gegen den zunehmenden Fluglärm zu unternehmen. Die Politik muss aktiv werden, um den Fluglärm zu reduzieren.

In der Obwaldner Zeitung vom 3. September 2020 informierte der Präsident der Flugplatzgenossenschaft Obwalden, dass der Bundesrat soeben den Flugplatz Kägiswil in ein ziviles Flugfeld umgenutzt habe. Auch der Fluglärm habe, so der Präsident, dabei eine wichtige Rolle gespielt. Es dürften maximal 14’000 Flugbewegungen stattfinden. Momentan sei kein Handeln der Flugplatzgenossenschaft nötig. Entgegen seiner Meinung ist noch längst nicht alles geregelt. Das alte Betriebsreglement aus dem Jahre 1976 muss durch ein neues ersetzt werden. Darin müssen unter anderem die Flugzeiten und Flugvolten festgelegt werden. Der Regierungsrat wird zum neuen Betriebsreglement Stellung nehmen können. Er erklärte im November 2016 zu einer Motion für flugfreie Sonntage, dass er die Anliegen der Motionäre nach flugfreien Sonntagen als Auflage in die Erarbeitung und Verhandlung des neuen Betriebsreglements einbringen werde. Für die Umnutzung des Flugfeldes inklusive neuer Betriebsbewilligung und neues Betriebsreglement wird es ein ordentliches Verfahren mit Publikation und öffentlicher Auflage geben. Die Bevölkerung kann also ihre Anliegen vorbringen. Zudem muss auch der Mietvertrag zwischen dem Kanton Obwalden und der Flugplatzgenossenschaft betreffend den Flugplatz erneuert werden. Darin ist unter anderem zu regeln, wer für den Unterhalt des Flugplatzes verantwortlich ist, wer die betreffenden Kosten und welchen Mietzins die Flugplatzgenossenschaft dem Kanton zu bezahlen hat. Der Flugbetrieb darf nicht zu Lasten der Steuerzahler/innen gehen. Es bleibt zu hoffen, dass der Regierungsrat nicht nur die Interessen der Flugplatzgenossenschaft (2/3 ihrer Mitglieder wohnen nicht in Obwalden) berücksichtigt, sondern auch die berechtigten Anliegen der Einwohner/innen, die vom Fluglärm betroffen sind, vor allem in Sarnen, Alpnach und Kerns.

Guido Cotter, Kantonsrat SP, Sarnen
Leserbrief in der Obwaldner Zeitung vom Dienstag, 13. Oktober 2020

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