Die Initianten beschwören mit ihrer Initiative die Selbstbestimmung. Ihre Annahme würde in Tat und Wahrheit die Souveränität, Handlungsfähigkeit und Verhandlungsmacht der Eidgenossenschaft als internationaler Vertragspartnerin empfindlich schwächen. Die Folgen wären unabsehbar, nicht nur für die Stellung der Schweiz im internationalen Kontext, sondern auch hinsichtlich allfälliger Gegenmassnahmen.
Für den Kleinstaat Schweiz, dessen Volkswirtschaft in die Weltwirtschaft integriert ist, ist die Verbindlichkeit des Völkerrechts lebenswichtig. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, Stabilität und einen offenen Zugang zu den Märkten der Welt. Sie sind auf das Vertrauen in unseren Standort angewiesen. Durch eine Vielzahl ausgehandelter Abkommen kann sich die Schweiz als Exportnation international behaupten und ihre Interessen auf dem Rechtsweg durchsetzen. Von der Initiative betroffen wären nicht bloss Verträge mit der Europäischen Union (EU) wie etwa das Freizügigkeitsabkommen, sondern auch Hunderte von bilateralen Wirtschaftsverträgen, darunter das Freihandelsabkommen mit China, aber auch über 130 Investitionsschutzabkommen.
Die Initiative würde die Verbindlichkeit solcher Verträge einseitig ausser Kraft setzen, weshalb sie einem institutionalisierten Vertragsbruch gleichkommt. Vertragspartner der Schweiz könnten im Falle der Annahme der Initiative nicht mehr auf Vertragstreue zählen. Die von der Schweiz abgeschlossenen Verträge stünden unter einem Dauervorbehalt. Die Schweiz würde sich als Vertragspartner international selbst ins Abseits stellen und verlöre ihren Ruf als verlässlicher Vertragspartner.
Hinzu kommt, dass mit einer Annahme der Initiative namentlich Investitionsschutzabkommen sogar gekündigt werden müssten, zumal deren Neuverhandlung illusorisch wäre. Zahlreiche dieser Abkommen sehen nämlich bei Enteignungen nur eine angemessene, jedoch keine volle Entschädigung vor und stehen daher im Widerspruch zu unserer Bundesverfassung. Der Investitionsschutz dient dazu, private Investitionen, die im Ausland getätigt werden, staatsvertraglich vor nicht kommerziellen Risiken zu schützen (z.B. vor entschädigungslosen Enteignungen). Man kann sich leicht vergegenwärtigen, was die Kündigung dieser Verträge für unsere Wirtschaft und unsere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch für unsere Vertrauenswürdigkeit als Vertragspartner bedeuten würde.

Die Selbstbestimmungsinitiative würde die Grundlagen des schweizerischen Wohlstands aufs Spiel setzen. Sie ist in Wirklichkeit eine SELBSTENTMACHTUNGSinitiative.

Stopp der Selbstentmachtung der Schweiz! Darum Nein zur Selbstbestimmungsinitiative.

 

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