Niccolò Raselli referierte über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Aus seinem Referat ging hervor , dass die Initiative unsere Grundrechte schwächt, weil sie sich letztlich gegen die Menschenrechte richtet. Sie schafft Unsicherheit und Probleme. Die Initiative will einen generellen Vorrang des Landesrechts vor dem Völkerrecht. Aber was ist gemeint, wenn es in der Initiative heisst, dass man bei Widerspruch zwischen Landes- und Völkerrecht Verträge «nötigenfalls» kündigen soll? Was bedeutet «nötigenfalls» und wer stellt diesen Widerspruch fest, wer veranlasst die Neuverhandlung oder die Kündigung? Viele relevante Fragen lassen die Initianten also ungeklärt. Das schafft Rechtsunsicherheit. Darüber hinaus schränkt die Initiative die Demokratie ein, weil sie die Menschenrechtskonvention in Frage stellt und die Gewaltenteilung aufweicht. Sie gibt vor, sich gegen «fremde Richter» zu richten. In Wirklichkeit richtet sie sich gegen unsere Justiz, die auf einen menschenrechtsfeindlichen Kurs gezwungen werden soll. Die Selbstbestimmungsinitiative schadet der Wirtschaft, weil sie unzählige Verträge gefährdet, welche die Schweiz mit anderen Staaten geschlossen hat. Die Initiative erreicht nicht, was sie vorgibt: sie stärkt die Schweizer Demokratie in keiner Weise. Sie richtet sich vielmehr gegen die Menschenrechtskonvention, sie schafft nur Probleme und schwächt die Schweiz. Aus all diesen Gründen lehnt die SP OW die Selbstbestimmungsinitiative einstimmig ab.

Dr. jur. Stefan Keller stellte die gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung von Versicherten vor. Unbestritten war, dass der Missbrauch bei Sozialversicherungen wie der IV zu bekämpfen ist. Doch geht das Gesetz einer grossen Mehrheit der SP OW zu weit. Das Gesetz ist unverhältnismässig, zu ungenau ausgearbeitet und lässt wesentliche Fragen ungeklärt. So ist unklar, welche Überwachungsmassnahmen eingesetzt werden dürften. Potenziell kommt es daher zu einem unverhältnismässigen Eingriff ins Privatleben der observierten Personen. Und davon könnte jeder einzelne Versicherte betroffen sein. Das Gesetz ist zur Überarbeitung an das Bundesparlament zurückzuweisen, damit klare Regeln für die Missbrauchsbekämpfung geschaffen werden, welche das Grundrecht auf Privatsphäre der Versicherten schützen. Mit 18 Nein-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, wurde denn auch die Nein-Parole gefasst.

Kantonsrat Ambros Albert stellte die Hornkuhinitiative vor. Mit 21 zu 1 Nein-Stimme wurde die Ja-Parole gefasst. Die Initiative setzt auf Freiwilligkeit und Förderung und stellt das Tierwohl in den Mittelpunkt.

Am Schluss der Versammlung empfahl die Mitgliederversammlung ein Ja zur Einführung des zweiten freiwilligen Kindergartenjahrs an der Volksschule von Sarnen. Eine frühe Förderung wirkt sich positiv auf die weitere schulische Laufbahn und das soziale Verhalten eines Kindes aus. Die Gemeinde Sarnen ist die einzige Gemeinde in Obwalden und die letzte Gemeinde in der Schweiz, die der Einführung des zweiten Kindergartenjahres noch nicht zugestimmt hat.

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