Noch sind nicht alle Kinder in Obwalden optimal betreut. Es fehlt an Kontinuität nach Kindergarteneintritt und finanzierbaren Betreuungseinrichtungen. Mit einem Ja an der Urne am 21. Mai (siehe Hintergrund) wird die klaffende Betreuungslücke, die nach dem Kindergarteneintritt besteht, geschlossen werden.

Familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten kosten etwas. Sie steigern jedoch die Standortattraktivität, generieren Steuereinnahmen und vermeiden Sozialkosten. In der Bilanz profieren alle davon: die Wirtschaft, die Gesellschaft, die Eltern und nicht zuletzt die Kinder.

Folgendes Beispiel von drei Frauen zeigt die Konsequenzen. Diese drei Frauen mit ganz unterschiedlichen Lebenssituationen stehen vor derselben Frage: wie gewährleiste ich die Betreuung meiner Kinder, wenn ich arbeiten will oder muss?

Jasmin hat zwei kleine Kinder und arbeitet, wie ihr Mann,  in einem Pensum von 80%. Die Kinder werden durch die Grosseltern, im Chinderhuis und im KITS betreut. Jasmin ist überzeugt, dass ihre Kinder von der ausserfamiliäre Betreuung profitieren, in dem ihre Sozialkompetenz gefördert wird und sie lernen, mit Kindern unterschiedlichen Alters umzugehen.
Die alleinerziehende Sonja kann nur arbeiten, weil sie im Chinderhuis einen dank Sozialtarif bezahlbaren Betreuungsplatz für ihre Tochter gefunden hat. Wie es weitergehen wird, wenn ihre Tochter im Sommer in den Kindergarten gehen wird, weiss sie noch nicht.
Andrea hat ihre zwei Kinder bisher zu Hause betreut und sie ist sehr glücklich mit dieser Lösung. Nach der Einschulung der Kinder möchte sie dennoch wieder eine Stelle suchen, die sich möglichst gut mit der Familienarbeit vereinbaren lässt. Sie hofft, dass sie dann, falls nötig, auch eine gute Lösung für die familienergänzende Betreuung finden wird.

Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten im Kanton Obwalden gross ist. Aufgrund der geltenden Gesetzeslage sind die Gemeinden verpflichtet, dem Bedürfnis entsprechende familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder im Vorschulalter anzubieten. Im vorschulischen Bereich ist das Angebot gut. Mittlerweilen werden 20% der vorschulpflichtigen Kinder 1.5- bis 2.5 Tage pro Woche in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesfamilien fremdbetreut. Daneben erhalten die Eltern oft auch noch Unterstützung von Grosseltern. Diese sehen in der Betreuung ihrer Enkel eine Bereicherung, sie können und wollen aber berechtigterweise nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, so Benny, mehrfacher Grossvater.

Das Problem entsteht, wenn die Kinder eingeschult werden. Sehr oft sind – meist Mütter – dann gezwungen, ihre Berufstätigkeit massiv zu reduzieren oder ganz aufzugeben, wenn sie nicht wollen, dass ihre Kinder ausserhalb der Schulzeit unbeaufsichtigt sind. Diese Frauen gehen der Wirtschaft als Arbeitskräfte verloren. Ab Schuleintritt sind nämlich die Gemeinden im jetzigen Moment nicht mehr verpflichtet, ein dem Bedarf entsprechendes Angebot sicherzustellen. Dies können Schultagesstätten oder Tagesfamilien sein. Den Eltern, die bis Kindergarteneintritt mit einem Sozialtarif rechnen konnten, drohen finanzielle Engpässe. Die Gemeinde Kerns nimmt hier eine Vorreiterrolle ein. Kerns subventioniere seine schulergänzende Kinderbetreuung mit rund 80 000.- Fr. jährlich, und könne so bezahlbare Betreuungsplätze für Kinder im Schulalter anbieten. Weitere schulergänzenden Angebote gibt es in Alpnach  mit dem Schüelerhuis und in Sarnen mit KITS. KITS und Schüelerhuis sind eigenständige gemeinnützige Vereine, haben von ihren Gemeinden zwar eine finanzielle Unterstützung erhalten, sind aber eigenständig. Die abgebenden Eltern bei KITS und Schüelerhuis können deshalb nicht mit einem Sozialtarif rechnen, auch wenn sie diesen bei ihren Kindern bis Kindergarteneintritt beanspruchen konnten.

Gute familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebote sind ein Standortvorteil. Gerade gut ausgebildete Frauen wählen ihren Wohnort anhand des Kinderbetreuungsangebotes aus. Die Gesellschaft profitiert von ihnen als finanzkräftige Steuerzahlerinnen. Finanzschwachen Eltern ermöglichen bezahlbare Betreuungsplätze zu arbeiten und dadurch ohne Sozialhilfe zu leben. Die Kosten, die durch öffentlich mitfinanzierte Betreuungsangebote entstehen, werden daher durch höhere Steuereinnahmen und geringere Sozialausgaben ums Doppelte kompensiert. Studien belegen zudem, dass betreute Kinder (egal ob zuhause, in einer Kita/Schuta oder Tageasfamilie) bessere Schulabschlüsse und dementsprechend eine bessere Berufslaufbahn haben. Der Besuch von familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten verbessert ferner die Chancengleichheit benachteiligter Kinder und von Kindern mit Migrationshintergrund.

Familien- und schulergänzenden Betreuungsangeboten sind wichtig. Wenn die Einschulung stattfindet, fehlt zurzeit die Kontinuität. Deshalb brauchen wir eine Lösung, wie sie der Regierungsrat mit dem Nachtrag Bildungsgesetz vorgeschlagen habe. Der Gestaltungsraum ist mit diesem Nachtrag offen, damit Gemeinden Strukturen schaffen können, die für sie entsprechen, wie z.B. auch das Tagesfamilienmodell.

Deshalb sind wir am 21. Mai für ein JA für den Nachtrag Bildungsgesetz.

Nicole Wildisen, Suzanne Kristiansen und Ruth Koch


Hintergrund

Seit 2007 ist das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung für Kinder bis zum Schuleintritt in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden, für eine bedarfsgerechte Anzahl von Betreuungsplätzen zu sorgen.

Mit dem Nachtrag zum Bildungsgesetz hat der Kantonsrat eine analoge Regelung für Betreuungsangebote ab Schulbeginn angenommen. Die Schultagesstätte umfasst bei Bedarf von spätesten Morgens um 7.00, über die Mittagszeit und Betreuung am Nachmittag bis min. 18.00. Die Aufgabe kann auch durch Tagesfamilien übernommen werden. Die Elternbeiträge richten sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Die Kostenübernahme geht zu 60% zu Lasten der Gemeinden und zu 40% zu Lasten des Kantons Anders als vom Regierungsrat vorgeschlagen, muss die Wirtschaft keinen Beitrag an die schulergänzenden Tagesstrukturangebote leisten.

Gegen den Nachtrag zum Bildungsgesetz wurde von der SVP das Referendum ergriffen. Die Vorlage gelangt am 21.5.2017 zur Abstimmung

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