Alle sind gleich und manche sind reicher

Zur Kantonsratsdebatte über die Umsetzung der Totalrevision der eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzgebung

(Interview mit Monika Rüegger vom 24.3. und Bericht vom 25.3)

 

Im kantonalen Bürgerrechtsgesetz des Kantons Obwalden gelten – unter anderem – ausreichende Deutschkenntnisse als Voraussetzung für eine Einbürgerung. Nach dem Willen der SVP und FDP hätte von dieser Sprachkompetenz abgesehen werden können, wenn es sich beim Einbürgerungswilligen um eine finanzkräftige Person handelt.

Der Sozialstaat ächze unter der Last all jener Eingebürgerten, die nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können und jemand müsse diese Kosten finanzieren  – so die Argumentation. Wie gross oder klein diese Kosten auch tatsächlich sein mögen: die Lösung liegt nicht darin, für reiche Personen bei der Erteilung des Schweizer Bürgerrechts andere Massstäbe festzulegen. Die Beugung der Rechtsgleichheit ist keine Option. In einem glaubwürdigen Rechtsstaat haben Ausnahmeregelungen, die sich an einem hohen Kontostand orientieren, keine Berechtigung.

Wer sich einbürgern lassen will, muss „unsere Werte“ übernommen haben. Wir sollten uns hin und wieder fragen, was genau denn „unsere Werte“ sind. So gesehen wurde das Ansinnen von SVP und FDP im Kantonsrat erschreckend knapp abgelehnt.

Suzanne Kristiansen
Mitglied Vorstand SP Obwalden

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