Keine milliardenschwere Steuersenkungen für Firmen zulasten der Privatpersonen

Die Unternehmenssteuerreform III aus der Sicht der SP Obwalden

Die Unternehmenssteuerreform III ist aus der Sicht der SP klar abzulehnen. Gesamtschweizerisch gesehen sind die Auswirkungen unberechenbar und gefährlich. Und es ist zu kurz gegriffen, wenn die Finanzdirektorin des Kantons Obwalden, Maya Büchi, nun bereits auf die Kompensationszahlungen des Bundes schielt.

Fehlen dem Gemeinwesen die Einnahmen, bezahlen dafür die Bürgerinnen und Bürger. Als Folge gibt es zwei Szenarien: Es wird gespart bei Schulen, Prämienverbilligungen und Service Public. Oder die einzelnen Bürgerinnen und Bürger kompensieren die Ausfälle mit höheren Steuern und höheren Gebühren. Auf jeden Fall sind es die „normalen“ Steuerzahlenden und der Mittelstand, die die Zeche bezahlen.

Es ist unbestritten, dass die Schweiz aufgrund internationalen Drucks die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings, gemischte Gesellschaften und Domizil- oder Sitzgesellschaften abschaffen muss. Die SP ist deshalb nicht grundsätzlich gegen die Anpassung des Steuergesetzes. Die vorliegende Gesetzesvorlage ist aber mit Steuergeschenken und Steuertricks zugunsten von Domizil- oder Sitzgesellschaften überladen. Sie gehört dringend abgelehnt, damit einer vernünftigen und berechenbaren Vorlage Platz gemacht werden kann.

Mit der Unternehmenssteuerreform III hat das Parlament nämlich ein Paket geschnürt, das Firmen übermässig entlastet. Die Art und Weise der Umsetzung ist untauglich: Privilegien werden nicht abgeschafft, sondern durch neue ersetzt. So kann auf überschüssigem Eigenkapital ein fiktiver Zinssatz in Abzug gebracht werden. Das heisst: Wer viel hat, muss noch weniger Steuern bezahlen. Ausgaben für Forschung und Entwicklung in der Schweiz können zu 150% abgezogen werden. Wie ist dieser überproportionale Abzug der effektiven Kosten zu verantworten?

Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten können bis zu 90% vom Reingewinn abgezogen werden. Die kreative Werkzeugkiste von Abzügen geht so weit, dass sich das Parlament dazu genötigt sah, sozusagen als Notbremse eine Untergrenze der Abzüge bei tiefen 20 % des ursprünglichen Gewinns festzusetzen. Es ist ungerecht, wenn Unternehmen solche Steuergeschenke erhalten, während Private die Zeche bezahlen!

Es drohen Milliarden-Ausfälle bei Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Die Konzerne und Aktionäre profitieren – der Mittelstand bezahlt die Rechnung! Die Vorlage ist weder ausgereift noch fair, wie die Regierungsrätin Maya Büchi schreibt, sondern überladen und unfair.

Der Kanton Obwalden hat jetzt schon einen tiefen Gewinnsteuersatz im Vergleich zu anderen Kantonen. Viele Kantone haben bereits deponiert, dass sie diesen nun massiv senken werden, zum Teil bis auf den aktuellen Gewinnsteuersatz Obwaldens. Wird Obwalden diesen nun beibehalten oder weiter reduzieren, wie schon früher aus Gründen der Standortattraktivität im Rahmen der Steuerreform? Regierungsrätin Maya Büchi spricht von Mehreinnahmen seitens Bund als Kompensation. Aber dies werden nur Mehreinnahmen sein, wenn sich die Regierung des Kantons Obwaldens dazu bekennt, den Steuerwettbewerb nicht weiter anzuheizen. Bei einem Nein zur Unternehmenssteuerreform III wäre der Kanton Obwalden ohnehin nur am Rande betroffen. Für Regierungsrätin Maya Büchi  ist es sehr unrealistisch, dass sämtliche privilegierten Gesellschaften den Kanton verlassen würden, d.h. es würden keine Arbeitsplätze verloren gehen, wie in solchen Abstimmungen von den Befürwortern immer wieder ins Feld geführt wird.

Wenn die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt wird, kann eine ausgewogene Vorlage mit weniger Steuerausfällen ausgearbeitet werden, wie dies der Bundesrat ursprünglich geplant hat. Als Tiefststeuerland Europas muss die Schweiz sowieso keine Abwanderung befürchten, zumal die Infrastrukturen und die Lebensqualität unschlagbar sind.

Eine Unternehmenssteuerreform, die den internationalen Anforderungen gerecht wird,  wird ausgearbeitet sein, bevor es zu Sanktionen kommen wird.

Die SP Obwalden ist überzeugt, dass für die Standortwahl eines Unternehmens nicht ausschliesslich die Steuern ausschlaggebend sind. Rechtssicherheit, gut ausgebildete Fachkräfte und hoher Standard bei der Infrastruktur sind ebenso Kriterien. Hier hat die Schweiz viel zu bieten. Sie bleibt konkurrenzfähig.

  1. Januar 2017

Für die SP Obwalden: Evi Morger und Ruth Koch

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