Die Totalrevision des eidg. Bürgerrechts erfordert auch Anpassungen des kantonalen Rechts. Mit der Revision stehen auch wesentliche Entscheide zu den Einbürgerungsgremien an.
Die SP Obwalden stimmt grundsätzlich der Revision der Bürgerrechtsgesetzgebung zu und nimmt zu den vorliegenden Varianten Stellung. Die Ausnahmeregelung bei den Sprachkompetenzen lehnt sie jedoch entschieden ab.