Am Montagvormittag, 7.3.2016, überreicht das Komitee „Für eine faire Prämienverbilligung in Obwalden“ die für das Referendum nötigen Unterschriften der Staatskanzlei.
Damit wird es eine Abstimmung über die erneute Kürzung der Prämienverbilligung und die Sparübung auf dem Buckel des Mittelstandes geben.

 

2016-03 IPV Referendum Abgabe bei Rathaus

Gründe für das Referendum

Das Referendum ist eines der demokratischen Mittel welches unser politisches System auszeichnet. Mit 100 Unterschriften kann eine Volksabstimmung verlangt werden. Verschiedentlich ist dies in der Vergangenheit von Gruppierungen genutzt worden, letztmals von einer Gruppe Jäger gegen die neuen Bestimmungen welche die Jagd betreffen.

Im Unterschied zu dieser Gruppe vertreten wir keine Partikularinteressen! Von den Initianten hat wohl keiner persönlich etwas davon, unsere Motive sind ausschliesslich sozialpolitischer Art.

Inhaltlich wurde mit der Vorlage der Regierung und dem Entscheid des Kantonsrats das Fuder überladen.

Die halbe Million Franken welche nach dem Willen der Regierung und des Parlaments eingespart werden soll, ist angesichts der guten aktuellen Finanzlage des Kantons und der positiven Vorhersagen für 2016 einfach zuviel.

Weiter geht die Verlagerung der Kompetenz vom Kantonsrat zur Regierung zu weit. Künftig hätte das Parlament keine Mitsprache mehr, bei der Festlegung von Richtprämie und Selbsthalt. Nur bei der Behandlung des Budgets könnte das Parlament noch auf die Gesamtsumme der IPV Einfluss nehmen. Das ist bei einem derart wichtigen sozialpolitischen Steuerungsinstrument wie bei der „Individuellen Prämienverbilligung“ für uns inakzeptabel. Hier will sich die Regierung offensichtlich Tür und Tor für weitere Sparaktionen offen halten. Sonst hätte sie diese Kompetenzverlagerung wohl nicht machen wollen.

Fehlende Opfersymmetrie

Während unsere Regierung laufend über die Verbesserung der steuerlichen Konditionen von Grossverdienern sinnt, bestraft sie mit ihren Sparübungen ebenso konsequent die mittleren und kleineren Einkommen. Die Änderungen der IPV Bestimmungen reduzieren die Summe für den Mittelstand erneut, während weiterhin Grossverdiener für ihre Söhne und Töchter, welche auswärts studieren, die volle Prämienverbilligung erhalten.

Während die Krankenkassenprämien zwischen 1997 und 2013 um 94% gestiegen sind, hat sich die Prämienverbilligung schweizweit nur um 37% erhöht.

In unserem Kanton ist der Betrag der IPV Gelder in den letzten 5 Jahren sogar um 2 Mio. Franken reduziert worden.

Und die Bereitschaft des Komitees zu sparen?

Selbstverständlich anerkennen wir die Notwendigkeit Aufgaben zu überprüfen und Einsparungen vorzunehmen, wo dies sinnvoll und möglich ist.

Wir haben bisher auch verschiedentlich „Ja“ gesagt zu Einsparungen im Bereich der IPV. Es gibt wohl kaum einen andern kantonalen Politikbereich in welchem in den letzten Jahren derart viel eingespart wurde wie bei der IPV. Von 19.3 Millionen im Jahr 2013 sind wir 2015 bei 17.3 Millionen angelangt. Für 2016 sollten sogar nur noch 16.8 Mio. für die IPV ausgegeben werden. Immer wieder haben wir dazu „Ja“ gesagt. Jetzt ist allerdings genug gekürzt, jetzt sagen wir „Nein“. Insbesondere weil die Regierung dem Parlament auch die Kompetenz entzieht und sie somit künftig machen kann was sie will.

Immer weniger IPV für Familien und Mittelstand

Zum einen wird die Summe laufend reduziert und zum andern brauchen diejenigen Menschen, welche situationsbedingt eine volle Prämienverbilligung erhalten, immer mehr Mittel auf. Für den Rest, die mittelständischen Familien und Menschen mit bescheidenen Einkommen bleibt damit immer weniger übrig. Durchgehend erhalten diese Familien mit der neuen Regelung mindestens CHF 1000.- weniger als noch im vergangenen Jahr!

Wurden 2013 noch 19.3 Millionen ausbezahlt, waren es 2015 zwei Millionen weniger, nur noch CHF 17.3 Millionen Franken. Für 2016 würden nach der Regierung und der Mehrheit des Kantonsrats nur noch 16.8 Millionen eingesetzt.

Von diesem Betrag wird jährlich ein immer grösserer Teil für Menschen welche Ergänzungsleistungen beziehen oder auf Sozialhilfe angewiesen sind, aufgewendet. Das betrifft beispielsweise alte Menschen welche durch die Kosten des Pflegeheims in finanzielle Bedrängnis geraten. Diese erhalten dann eine volle IPV. Dies betraf im Jahr 2014 insgesamt 1063 Menschen in Obwalden. Auch wenn wir in unserem Kanton eine der tiefsten Quoten der Sozialhilfe haben, sind das insgesamt 352 Personen. Auch sie erhalten eine volle IPV. Beide Gruppen zusammen wachsen ständig und brauchen einen immer grösseren Anteil an der Gesamtsumme der IPV im Kanton. Im Jahr 2016 wird das voraussichtlich beinahe 40% der Gesamtsumme ausmachen. Zusammen mit der Reduktion der Gesamtsumme führt das zu einem immer kleineren Anteil der IPV Gelder welche für mittelständische Familien zur Verfügung stehen.

Die Konsequenz: Der Mittelstand zahlt die Zeche.

Die Problematik mit der rückwirkenden Einführung auf Anfang 2016

Diese konnten wir seitens des Komitees nie beeinflussen. Die Regierung hat das Geschäft mit der Rückwirksamkeit so ins Parlament gebracht und verantwortet dieses Vorgehen. Bei jeder Vorlage kann ein Referendum ergriffen werden, das müssten eigentlich alle verantwortlichen Behörden im Land wissen.

Unserer Ansicht nach ist die Lösung einfach, es sind die Beiträge nach den Spielregeln von 2015 auch für das Jahr 2016 auszurichten.

Für das Komitee:

Dr. Leo Spichtig Arzt und Kantonsrat, Dr. Guido Steudler Arzt, Dr. Guido Cotter Kantonsrat, Fredy von Ah Präs. Gewerkschaft Syna Unterwalden, Peter Spichtig Präs. OW Gewerkschaftsbund, Ambros Albert Landwirt und Kantonsrat, Marc von Rotz, Nicole Wildisen, Eva Morger Kantonsrätin, Walter Wyrsch Kantonsrat

 

Medienmitteilung:  2016-03 Medienmitteilung_Referendum_IPV

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