Vernehmlassung Kulturgesetz (KuG) der SP Obwalden

Die Kulturverordnung von 1985 ist nicht mehr aktuell, deshalb begrüssen wir es, dass die Kulturförderung gleich wie die anderen kulturellen Bereiche auf Gesetzesebene geregelt wird.

Im vorliegenden Kulturgesetz wird geklärt, wer was tun soll, das ist wichtig; dieses löst aber keine grundsätzlich neue Kulturpolitik aus. Da die Ausführungsbestimmungen noch fehlen, kann das KuG nicht abschliessend beurteilt werden.

Es ist offensichtlich, dass dieses KuG, so wie es im vorliegenden Entwurf präsentiert wird, ein ehrgeiziges Vorhaben ist. Man will alle Kulturbereiche regeln, macht dies dann aber für die verschiedenen Bereiche in einer ganz unterschiedlichen Art und Weise (was geregelt wird, sprachliche Formulierungen):

  • Kulturförderung : Hier definiert man, was man darunter versteht und regelt die Aufgabenteilung sowie die kulturellen Institutionen. Ein Wozu und Warum fehlt.
  • Denkmalpflege und Archäologie : Hier regelt man nochmals den Zweck und eine allgemeine Verpflichtung (welche insbesondere auch den Bürger betrifft).
  • Kulturgüterschutz : Hier regelt man nochmals den Zweck und den Anwendungsbereich.
  • Bibliotheken : Hier hält man nur den Grundsatz fest, dass es sie gibt und verweist bezüglich der Kantonsbibliothek auf die bestehenden Ausführungsbestimmungen (bleiben die heutigen bestehen?).
  • Musikschulen: Hier hält man den Grundsatz fest und verweist auf die Verordnung.

Eine allgemeine Einleitung über den Stellenwert der Kultur für den Kanton ist ferner dringend nötig :

  • Warum braucht der Mensch, der Staat Kultur,
  • was soll sie leisten,
  • was wird erwartet,
  • warum soll diese unterstützt werden,
  • warum ist all diese gerade für Obwalden wichtig?

Der Mensch braucht Kultur, weil Leben nur durch Austausch und Kommunikation entsteht und besteht. Kulturelles schaffen beschreibt, festigt und/oder erneuert die Bestandteile dieser Lebensgrundlage mit Sprache, Bild, Ton und allen sinnlich wahrnehmbaren Mitteln. Kultur ist das, was erklärt, unterscheidet, bleibt. Gesellschaftliche Organisation braucht gemeinsame Werte und Wurzeln. Diese werden nur durch das kulturelle menschliche Handeln geschaffen.

Wie im Bericht dargestellt wird, werden mit Ausnahme der Bibliotheken und Musikschulen alle Kulturinstitutionen von Stiftungen, Vereinen oder Privaten getragen. Weil die Führung von kulturellen Institutionen durch diese Trägerschaften rechtlich nicht sichergestellt ist, sind in einem neu zu schaffenden Kulturgesetz die Möglichkeiten vorzusehen, dass der Kanton selbst Kulturinstitutionen führen kann . Wir beantragen diesbezügliche Änderung im Gesetzestext. Wir schlagen ferner vor, dass in diesem Artikel auch die mögliche Schaffung eines eigenen Kulturzentrums erwähnt wird.

Fundamental für eine gute Umsetzung des Gesetzes ist die Zusammenarbeit mit den Gemeinden , die gut  geregelt werden muss. Die Erarbeitung der Kulturstrategie soll deshalb auch in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgen . Es ist zudem sehr problematisch, wenn die Leistungen des Kantons von angemessenen Leistungen der Gemeinden abhängig gemacht werden. Wenn Gemeinden infolge finanzieller Probleme Beiträge, die bisher üblich waren, nicht mehr leisten, werden damit die kantonalen Beiträge ebenfalls in Frage gestellt. Diese Unsicherheiten verunmöglichen den Betrieb der Kulturinstitutionen.

Die Kulturförderung soll im Weitern auch mit der Tourismusförderung verlinkt werden. In diesem Sinne schlagen wir bei den Ausführungsbestimmungen einen Kulturführer für die Tourismusförderung vor.

 

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